Die Kindergrundsicherung kommt mit 5000 neuen Familienservice-Stellen – oder doch nicht?

Die Kindergrundsicherung kommt, so die Bundesfamilienministerin. Wenn es nach ihr geht, mit 5000 neuen Verwaltungsstellen. Die FDP ist jedoch dagegen. Was genau diskutiert wird, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Kindergrundsicherung - 5000 neue Stellen sollen die Geldleistung den Eltern näher bringen.
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Der Gesetzentwurf des neuen Bundes-Kindergrundsicherungsgesetzes hat den Bundestag in erster Lesung schon vor einigen Monaten passiert. Danach herrschte Ruhe, dann Aufregung. Diese hält an. Die Bundesfamilienministerin möchte 5000 neue Stellen schaffen, damit der Familienservice die Kindergrundsicherung aktiv zu den Familien, die von Armut betroffen sind, herantragen kann. Die FDP ist dagegen.

Wir erklären die Hintergründe in unserem Beitrag.

Uneinigkeit bei der Kindergrundsicherung

Wie kommt die Kindergrundsicherung? 5000 neue Stellen?
Die Bundesfamilienministerin will 5000 neue Stellen im Bereich Familienservice einrichten, damit die Kindergrundsicherung umgesetzt werden kann. Die FDP ist dagegeben.

FDP und Grüne haben unterschiedliche Vorstellungen, wie man Kinderarmut bekämpfen soll.

Die FDP meint, die Familienministerin habe keinen verhandlungsfähigen Vorschlag vorgelegt. Die Vorstellungen der „Grünen“ seien reine Illusion und nicht realisierbar, FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

5000 neue Stellen zu schaffen, das sei nicht nachvollziehbar. Man müsse Bürokratie ab- nicht aufbauen und alles digitalisieren.


5000 neue Stellen in der Familienverwaltung

Die Bundesfamilienministerin will zur Auszahlung der geplanten Kindergrundsicherung 5000 neue Arbeitsstellen in der Verwaltung einzurichten.  Sie sollen die Geldleistung auszahlen und sämtliche Informationen an die betroffenen Familien herantragen.

Bundesfamilienministerin: die Kindergrundsicherung kommt

Die Bundesfamilienministerin hält an ihren Plänen fest. Sie geht davon aus, dass die Kindergrundsicherung im Jahr 2025 Realität werden wird. Die Bundesagentur für Arbeit hatte hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung Bedenken angemeldet.

Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass die Eltern ihr Kind für die Kindergrundsicherung anmelden und ihr Einverständnis geben, dass Daten abgeglichen werden können. Der Rest läuft dann quasi von allein. Die Behörden, der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit, sollen mögliche Anspruchsberechtigte aktiv hinsichtlich der Beantragung der Leistung ansprechen. Die Kindergrundsicherung muss somit nichtnachgefragt werden, sondern wird Betroffenen aktiv angeboten. Der Staat habe eine Bringschuld, keine Holschuld bei bestehendem Anspruch.  


Bündelung von Kindergeld und Kinderbürgergeld

Die Kindergrundsicherung soll die bisherige staatlichen Transferleistungen für Kinder, insbesondere das Kindergeld, den Kinderzuschlag und das Kinder-Bürgergeld zusammenführen. So soll die Kinderarmut effektiver zurückgedrängt werden können

Kosten liegen bei 2,4 Milliarden Euro

Die Kosten für die Bündelung der Leistungen im Verwaltungsbereich sind auf 2,4 Milliarden Euro im Jahr 2025 veranschlagt worden. Ein Kompromiss zwischen der Familienministerin und dem Finanzminister.