Kindergeld 2025: Höhe, Änderungen und wichtige Infos für Familien

Kindergrundsicherung: Ampel-Aus stoppt Reform. Einführung 2025 geplatzt. Zukunft ungewiss. Aktuelle Regeln für einkommensschwache Familien bleiben bestehen. Details im Beitrag. Ähnlich Welche Änderungen sind geplant für das Kindergeld ab 2025 Wird die Kindergrundsicherung und das Bürgergeld tatsächlich 2025 umgesetzt Welche Regelungen gelten für einkommensschwache Familien aktuell Was passiert mit der Kindergrundsicherung durch das Ampel-Aus Gibt es eine neue Frist für die Umsetzung der Reform

kleines kind hängt traurig über einer Schaukel
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Kindergrundsicherung 2025: Pläne der Bundesregierung gescheitert

Die ambitionierte Kindergrundsicherung der Bundesregierung wird 2025 nicht umgesetzt. Ursprünglich sollte diese Initiative Kinderarmut bekämpfen und Kinder aus dem Bürgergeld-System herauslösen. Nach dem Koalitionsbruch ist auch die geplante Kindergelderhöhung vorerst vom Tisch. Diese Entwicklungen haben weitreichende Auswirkungen auf Familien und deren finanzielle Unterstützung.

Wichtige Punkte:

  • Kindergrundsicherung 2025 abgesagt
  • Geplante Kindergelderhöhung ausgesetzt
  • Folgen für Familien und Kinderarmut-Bekämpfung

Diese Änderungen werfen Fragen zur zukünftigen Unterstützung von Familien und Kindern in Deutschland auf.

Kindergrundsicherung startet nicht im Januar 2025

Kind sitzt mit Kopf in den Knien auf dem Sofa
Bildquelle: Canva

2025 sollte das Jahr der Kindergrundsicherung bzw. Kindergeld-Reform werden. Das ist nun Geschichte.

Es war ursprünglich geplant, dass die Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten sollte. Doch es bestand schon lange große Uneinigkeit in der Koalition über die Umsetzung der Neuregelung. Nachdem nun die Regierung auseinandergebrochen ist, steht fest, dass die Kindergrundsicherung nicht umgesetzt wird. Jedenfalls nicht 2025. Ob sie jemals überhaupt kommen wird, muss die nächste oder müssen die nächsten Regierungen entscheiden.

Die Idee einer Kindergrundsicherung  wurde zwar von der Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf und einer ersten Lesung im Bundestag bereits auf den Weg gebracht und sollte zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Eine Umsetzung der Kindergrundsicherung wird jedoch nicht mehr erfolgen können – im Februar 2025 wird eine neue Regierung gewählt.

Die Kindergrundsicherung zählt nicht zu den Gesetzesvorhaben, die vor der Neuwahl noch durch das Parlament gebracht werden sollen. Das sind nur solche, die keinerlei Aufschub dulden. So hat es der Bundeskanzler erklärt. Die Kindergrundsicherung gehört jedenfalls nicht dazu.


Kindergeld-Reform fällt weg

Insbesondere einkommensschwache Familien sollten von der Kindergrundsicherung profitieren. Kinder sollten aus dem Bürgergeld Bezug herausgelöst werden, es sollten bürokratische Hürden abgebaut werden. Millionen Familien in Deutschland müssen sich auf unbestimmte Zeit gedulden. Ob eine Kindergrundsicherung jemals kommen wird, steht in den Sternen.

Kindergeld bleibt

Was 2025 bleibt, ist das Kindergeld. 250 Euro werden monatlich pro Kind von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit an die kindergeldberechtigten Familien gezahlt. 2025 soll zudem eine Kindergelderhöhung um 5 Euro stattfinden. Das Kindergeld wird dann 255 Euro pro Kind betragen


Gegenwärtig: Bürgergeld für Kinder

Gegenwärtig erhalten Kinder von Eltern, die Bürgergeld beziehen, ebenfalls Bürgergeld. Der Kinder Regelsatz wird wie folgt gezahlt: 318 Euro für Kinder bis fünf Jahren, 348 Euro für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren und  420 Euro pro Monat für Kinder zwischen 14 und 17. Das Kindergeld wird mit dieser Zahlung verrechnet, also hiervon abgezogen.

Wie hätte die Kindergrundsicherung ausgesehen?

Die Kindergrundsicherung sah zwei Teilbereich vor. Es sollte einen Kindergarantiebetrag von 250 Euro oder mehr geben,  der das Kindergeld ersetzen sollte. Das Kindergeld hätte also lediglich einen anderen Namen bekommen.

Zum anderen sollte es den Kinderzusatzbetrag geben, der das Bürgergeld für Kinder ersetzen sollte und je nach Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch sein und bis zu 636 pro Kind betragen sollte.

Details der neuen Regelung waren allerdings bisher noch nicht endgültig festgelegt, etwa die genaue Höhe der Beträge, das zuständige Amt für die Beantragung und Auszahlung  oder auch die Auszahlungstermine der Kindergrundsicherung .

Sieht man sich die Zahlen des Statistischen Bundesamts an, so sind fast 15 Prozent aller deutschen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren  armutsgefährdet. In absoluten Zahlen sind das weit über 2 Millionen Kinder.

Dass die Kindergrundsicherung nicht kommt, ist eine traurige Episode in der Geschichte der Ampel-Koalition.

Einzelheiten zur Kindergrundsicherung hier: Kindergrundsicherung

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