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Ab 2026 Schluss mit Postscheck: Rente und Bürgergeld nur noch per Kontoauszahlung

Zum Jahreswechsel 2025/2026 steht für Millionen Leistungsempfänger eine bedeutende Änderung bevor: Die klassische Auszahlung per Postscheck und Verrechnungsscheck wird abgeschafft. Ab 1. Januar 2026 werden sowohl Rente als auch Bürgergeld ausschließlich per Überweisung auf ein Bankkonto ausgezahlt. Was bedeutet diese Umstellung konkret, wen betrifft sie – und wie lässt sich der Wechsel möglichst reibungslos vollziehen? Die Antworten gibt es hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Postscheck-Auszahlung: Was ändert sich ab 2026?

Das Postscheck-Angebot war jahrzehntelang eine bewährte Möglichkeit, Sozialleistungen bei der Post in Bar einzulösen. Bis Ende 2025 konnten Rentner und Bürgergeldbezieher ihre eigene Auszahlung per „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ in einer Filiale erhalten. Die Deutsche Post und Postbank stellen diesen Service nun zum 31.12.2025 komplett ein – Grund sind Digitalisierung, Kostenersparnis und höhere Sicherheit.

Ab 1. Januar 2026 erfolgt die Auszahlung von Rente und Bürgergeld ausschließlich per Banküberweisung auf ein Girokonto. Ein vergleichbares Nachfolgeprodukt zum Scheck gibt es ab 2026 bundesweit nicht mehr.

Wer ist von der Abschaffung besonders betroffen?

  • Rentnerinnen und Rentner, die bislang Schecks bar aus Postfilialen einlösten (u.a. im Ausland).
  • Bürgergeld-Beziehende, die die Scheckauszahlung als einzige bargeldlose Option nutzten.
  • Personen ohne eigenes Bankkonto, etwa aufgrund negativer Schufa, Pfändungsschutz oder fehlendem festen Wohnsitz.
  • Wer keine Kontodaten hinterlegt, erhält ab Januar 2026 keine Überweisung und muss mit Verzögerungen rechnen.

Was müssen Betroffene ab sofort tun?

  1. Girokonto eröffnen: Wer noch kein Bankkonto hat, sollte jetzt aktiv werden. Ab 2026 ist ein Konto zwingend Voraussetzung für die Auszahlung von Rente oder Bürgergeld.
  2. Basiskonto als Alternative: Nach EU-Recht hat jeder Bürger das Recht auf ein Basiskonto – auch ohne festen Wohnsitz oder bei finanziellen Problemen. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, ein solches Konto gegen Vorlage des Ausweises zu ermöglichen.
  3. Kontodaten rechtzeitig mitteilen: IBAN und BIC müssen der Rentenversicherung bzw. dem Jobcenter oder der Familienkasse spätestens bis Dezember 2025 übermittelt werden.
  4. Regionale Vorlaufzeiten beachten: Schon ab Oktober 2025 werden in vielen Regionen die letzten Schecks ausgestellt – die Einlösung ist nur noch bis Jahresende möglich.

Vorteile des neuen Auszahlungssystems

  • Schnelligkeit: Sofortige Überweisung zum Monatsanfang – keine Wartezeiten oder Gebühren für Scheckeinlösung.
  • Sicherheit: Schutz vor Verlust, Diebstahl oder Betrugsversuchen mit Blankoschecks.
  • Nachweisbarkeit: Überweisungen sind transparent, Missbrauch ist nahezu ausgeschlossen.
  • Weniger Bürokratie: Keine Postwege, kein Risiko durch nicht zugestellte Schecks.

Nachteile und Herausforderungen

  • Menschen ohne Konto müssen sich zum Teil erstmals mit dem Thema Bank auseinandersetzen – dies kann Unsicherheit und organisatorische Fragen mit sich bringen.
  • Wer den Umstieg versäumt, muss mit Zahlungsverzug oder vorübergehender Sperre rechnen.
  • Im Ausland kann es zu Schwierigkeiten beim Zugang zur Kontoführung kommen – hier hilft die Rentenversicherung mit länderspezifischen Lösungen.
  • Für vulnerable Gruppen, etwa Personen mit Pfändungsschutz, empfiehlt sich gezielte Sozialberatung und Unterstützung bei der Kontoeröffnung.

Hintergrund: Warum die Umstellung auf Überweisung?

Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Modernisierungsprogramms der Sozialleistungsträger. Elektronische Zahlungen gelten als effizienter, günstiger und fälschungssicher. Die Verwaltung spart Millionen Euro jährlich, und sowohl Banken als auch Behörden können ihre Prozessen besser steuern. Die Postbank hat zudem angekündigt, den Service aus technischen Gründen zu beenden; auch andere Banken ziehen nach. Gesetzlich geregelt ist die neue Auszahlung im § 307 i SGB VI für die Rente sowie im Bürgergeldgesetz für die Grundsicherung.

Gesetzliche Grundlagen

Die Abschaffung des Postschecks als Auszahlungsmöglichkeit für Rente und Bürgergeld ab 1. Januar 2026 ist nicht explizit in einem Gesetz geregelt, sondern ergibt sich aus der Änderung von verschiedenen Gesetzen.

FAQ: Häufige Fragen rund um die Umstellung

  • Was passiert, wenn ich kein Konto habe?
    Die Auszahlung wird ab Januar 2026 gestoppt, bis Kontodaten vorliegen. Daher sollte die Kontoeröffnung möglichst bis Herbst/Winter 2025 erfolgen.
  • Was muss ich dem Jobcenter oder der Rentenversicherung mitteilen?
    Die aktuelle IBAN und ggf. BIC – am besten schon jetzt, spätestens bis Dezember 2025.
  • Gibt es weiterhin Bargeldoptionen?
    Nein, sämtliche Barauszahlungen und Scheckverfahren werden 2026 eingestellt.
  • Was mache ich bei Problemen mit der Kontoeröffnung?
    Sozialverbände, Jobcenter und BaFin unterstützen; das Basiskonto ist gesetzlich garantiert.

Ausblick: Die Zukunft der Sozialleistungen

Mit der Umstellung auf das Konto modernisiert Deutschland nicht nur den Zahlungsverkehr, sondern auch einen zentralen Teil der Sozialverwaltung. Bürgergeld und gesetzliche Rente werden künftig unbürokratisch, sicher und pünktlich überwiesen. Wer frühzeitig handelt, erhält pünktlich seine Leistungen – und schützt sich vor unangenehmen Überraschungen. Aber keine Sorge: wer seine Kontoverbindung zu spät angibt, verliert weder Rente noch Bürgergeld – die Leistung wird nachgezahlt.

Fazit zur Abschaffung des Postscheck-Verfahrens bei der Auszahung von Rente und Bürgergeld


Die Abschaffung des Postschecks trifft besonders ältere und vulnerable Gruppen. Betroffene sollten sich jetzt bei ihrer Bank oder ihrem Sozialleistungsträger informieren und rechtzeitig alle Fristen und Dokumente beachten, um eine lückenlose Auszahlung sicherzustellen. Wer eine Rente oder Bürgergeld bezieht, muss seine Kontodaten spätestens bis Dezember 2025 bei der Rentenversicherung oder dem Jobcenter hinterlegt haben, da die Barauszahlung laut Gesetz ab Januar 2026 rechtlich ausgeschlossen ist.

Weiterführende Informationen

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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