Laut Arbeitsrechtsexperten aus Hannover drohen bei einem Aufhebungsvertrag erhebliche finanzielle Nachteile – oftmals greift der Kündigungsschutz nicht mehr. Doch welche Rechte entfallen noch und wann lohnt sich so ein Schritt trotzdem? Was Betroffene jetzt wissen müssen, alle Details bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Das steckt hinter dem Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich ohne Kündigung. Unternehmen umgehen dadurch gesetzliche Kündigungsfristen und Mitbestimmungsrechte.
- Arbeitgeber bieten diesen Weg meist an, um eine Kündigung zu vermeiden.
- Oft locken sie mit einer Abfindung oder schnellerem Austritt.
- Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und individuell verhandelt werden.
Wo der Kündigungsschutz entfällt
Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover warnt: „Der Kündigungsschutz greift dann nicht mehr.” Eine Sozialauswahl bleibt aus, die Anhörung des Betriebsrats entfällt, besonderer Kündigungsschutz für Schwangere oder Schwerbehinderte findet keine Anwendung. Zugleich erhöht sich der Druck auf Mitarbeitende häufig massiv.
Nachteile und Risiken für Beschäftigte
Ein Aufhebungsvertrag birgt oft gravierende Nachteile. Dazu zählen laut Experten und Fachportalen:
- Risikopotenzial für eine 12-wöchige Sperre beim Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
- Verlust der betrieblichen Altersvorsorge oder anderer Sozialleistungen.
- Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung – und wenn, dann oft niedriger als vor Gericht.
- Abfindungssumme ist steuerpflichtig und kann Sozialleistungen reduzieren.
- Mündliche Absprache reicht nicht – alles bedarf der Schriftform.
Vorteile im Ausnahmefall
Für wechselwillige Arbeitnehmer oder unerträgliche Arbeitssituationen kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile bieten
- Sofortige Beendigung, Abkürzung der Kündigungsfrist.
- Schneller Neustart beim neuen Arbeitgeber möglich.
- Gestaltungsfreiheit bei Zeugnissen und Modalitäten.
Eine realistische Abwägung und rechtliche Beratung sind jedoch Pflicht.
Tabelle: Vor- und Nachteile von Aufhebungsverträgen
| Vorteil für Arbeitnehmer | Nachteil für Arbeitnehmer |
|---|---|
| Flexibler Ausstieg, schneller Wechsel | Verlust Kündigungsschutz, keine Sozialauswahl |
| Möglichkeit zur Abfindungsverhandlung | Sperrzeit beim Arbeitslosengeld |
| Gestaltung von Arbeitszeugnis möglich | Kein Anspruch auf Abfindung |
| Individuelle Modalitäten verhandelbar | Verlust betrieblicher Altersvorsorge |
Was raten Fachleute?
Juristen mahnen Betroffene zur Vorsicht. „Das Jobcenter wertet einen Aufhebungsvertrag als freiwillige Aufgabe des Jobs.“ Damit droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Auch sei oft nur ein auf den Arbeitgeber zugeschnittener Vertrag im Umlauf.
Der Rat vieler Experten: Keinen Aufhebungsvertrag vorschnell unterzeichnen, stattdessen mindestens drei Werktage Bedenkzeit einfordern und anwaltliche Beratung nutzen. Auf diese Weise lassen sich finanzielle Verluste und schlechte Vertragsbedingungen verhindern.
Fazit
Ein Aufhebungsvertrag birgt oft erhebliche Tücken für Beschäftigte und dient meist dem Interesse des Arbeitgebers. Ohne anwaltliche Beratung können schnell Ansprüche, finanzielle Sicherheiten und wichtige Rechte verloren gehen. Unterschriften sollten grundsätzlich nur nach gründlicher Prüfung gesetzt werden – so der Rat von Anwälten und Verbraucherportalen. Alle Infos auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

