Bürgergeld: Diese Schulden übernimmt das Jobcenter

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Wenn man als Empfänger von Bürgergeld finanzielle Verpflichtungen hat, besteht oft kaum Spielraum, um Schulden abzubezahlen. Bürgergeldempfänger leben am Existenzminimum. Genau hier ist die Gefahr, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Doch was passiert, wenn sich Mietrückstände ansammeln und dadurch die drohende Wohnungslosigkeit unausweichlich wird?

Bürgergeld ist knapp bemessen

Das Bürgergeld, das ab Anfang des Jahres 2023 eingeführt wird, stellt für seine Empfänger normalerweise eine knappe Überlebensgrundlage dar – mit einem monatlichen Regelsatz von lediglich 502 Euro. Schulden können mit diesem Betrag kaum beglichen werden. Insbesondere bei Mietrückständen kann dies zu einer gefährlichen Situation führen, da dies dazu führen kann, dass die Wohnung gekündigt wird und der Empfänger möglicherweise obdachlos wird. Es ist daher von großer Bedeutung, Mietrückstände zeitnah zu begleichen.

Wer zahlt rückständige Miete

Welche Maßnahmen sind in einer solchen Lage angebracht? Hat das Jobcenter die Pflicht, in Fällen von drohender Obdachlosigkeit die rückständigen Mietzahlungen zu übernehmen? Muss ein Antrag gestellt werden, um dies zu bewirken? Hier sind alle wesentlichen Informationen auf einen Blick.

Bei Mietschulden muss das Jobcenter helfen

Wie bereits hier schon erwähnt, besteht für das Jobcenter die Verpflichtung, Mietschulden mittels eines Darlehens zu begleichen. Eine solche Regelung wurde durch das Bundessozialgericht in einem Urteil im Jahr 2022 festgelegt. Die Klage wurde von einer Frau eingereicht, die Bürgergeld (ehemals Hartz IV) bezog und vom Jobcenter ein Darlehen zur Begleichung ihrer Mietschulden verweigert bekam.

Es wurde entschieden, dass auch in Fällen, in denen keine Wohnungslosigkeit droht, ein Darlehen gewährt werden kann. Zudem ist es nicht erforderlich, einen förmlichen Antrag auf Darlehensgewährung zu stellen, wie das Bundessozialgericht urteilte. Es genügt, wenn der Bürgergeld-Empfänger das Jobcenter darüber informiert, dass ihm eine Kündigung der Wohnung bevorsteht, um ein Darlehen zu erhalten.

Privates Darlehen ist kein K. o. Kriterium für ein Darlehen vom Jobcenter

Von ebenso großer Bedeutung ist die Entscheidung, die im Urteil niedergeschrieben wurde, dass private Darlehen von Freunden oder Familienmitgliedern den Anspruch auf Darlehen gegenüber dem Jobcenter nicht aufheben. Dies wurde in einem Urteil bestärkt, in dem eine Frau geklagt hatte. Das Jobcenter hatte es für unnötig gehalten, ein Darlehen zu gewähren, nachdem die Empfängerin von Sozialleistungen bereits ein Darlehen von einer Bekannten erhalten hatte.

Gemäß der Entscheidung des Bundessozialgerichts existieren lediglich zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Bewilligung eines Darlehens durch das Jobcenter zu erhalten:

  • Die Notlage (Mietschulden, Kündigungsandrohung) war dem Jobcenter bekannt.
  • Bevor das private Darlehn ausgezahlt wurde, hatte das Jobcenter Zeit über den Antrag zu entscheiden.

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