Wer an einer chronischen Erkrankung leidet, denkt oft nicht daran, dass diese eine anerkannte Behinderung begründen kann. Dabei haben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt mehr als 7,8 Millionen Menschen einen Schwerbehindertenausweis – viele davon aufgrund von Erkrankungen wie Diabetes, Herzleiden, Depressionen oder Arthrose. Seit Oktober 2025 gelten durch die 6. Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) neue Regeln dafür, wie der Grad der Behinderung (GdB) berechnet wird. Was das konkret bedeutet, wer betroffen ist und welche Vorteile ein Behindertenausweis trotzdem bringt: eine aktuelle Übersicht.
Neue Rechtslage seit Oktober 2025: Was sich beim GdB verändert hat
Am 3. Oktober 2025 ist die 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft getreten. Die Reform betrifft die sogenannten Gemeinsamen Grundsätze (Teil A der VersMedV) und verändert die Bewertungsgrundlagen spürbar.
Der entscheidende Paradigmenwechsel: Nicht mehr allein die Diagnose zählt, sondern die tatsächliche Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Gutachterinnen und Gutachter der Versorgungsämter müssen seither beurteilen, wie stark eine Erkrankung konkret den Alltag, den Beruf und soziale Aktivitäten einschränkt. Wer im Antrag lediglich seine Diagnosen auflistet, ohne deren Auswirkungen auf das tägliche Leben zu schildern, läuft Gefahr, einen niedrigeren GdB zu erhalten als bisher.
Zwei weitere wichtige Neuerungen:
Erstens werden Schmerzen stärker berücksichtigt. Während sie früher oft nur als Begleiterscheinung einer Grunderkrankung galten, können sie seit der Reform als eigenständige Beeinträchtigung anerkannt werden – vorausgesetzt, sie sind dauerhaft, erheblich und durch eine ICD-Diagnose ärztlich dokumentiert.
Zweitens bleibt beim Gesamt-GdB bei mehreren Erkrankungen das Additionsverbot bestehen. Die Gutachter bewerten, wie sich alle Beeinträchtigungen in ihrer Wechselwirkung auf die Gesamtteilhabe auswirken. Neu ist, dass leichte Funktionsbeeinträchtigungen mit einem Einzel-GdB von 20 den Gesamt-GdB in vielen Fällen nicht mehr erhöhen.
Für bestehende Bescheide gilt: Eine automatische Herabstufung findet nicht statt. Anpassungen erfolgen erst im Rahmen einer Überprüfung oder eines Änderungsantrags. Wer eine Verschlechterung beantragen möchte, sollte sich vorher unbedingt fachkundige Beratung holen, da eine vollständige Neubewertung möglich ist.
Neu ab 1. Januar 2026 ist außerdem: Die Versorgungsämter übermitteln Grad der Behinderung und Merkzeichen bei neuen Bescheiden elektronisch an die Finanzverwaltung. In vielen Bundesländern kann der Behindertenpauschbetrag dann nur noch digital beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die steuerliche Identifikationsnummer im Antrag angegeben und der elektronischen Übermittlung zugestimmt wurde.
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung bildet ab, wie stark eine Erkrankung oder Funktionsstörung die Teilhabe am Leben beeinträchtigt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt. Die Rechtsgrundlage bildet § 152 SGB IX in Verbindung mit der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Wichtig: Eine Behinderung muss seit mindestens sechs Monaten bestehen oder dauerhaft angelegt sein, um anerkannt werden zu können. Die Art der Erkrankung allein entscheidet nicht über die Höhe des GdB – ausschlaggebend ist der Schweregrad der Auswirkungen im individuellen Alltag.
Ab einem GdB von 50 spricht das Gesetz von einer Schwerbehinderung. Wer diesen Wert erreicht, erhält einen Schwerbehindertenausweis mit zusätzlichen Rechten und Vergünstigungen.
Diese Erkrankungen können einen Behindertenausweis begründen
Die folgende Übersicht zeigt, bei welchen Erkrankungen und Körperbereichen ein GdB grundsätzlich möglich ist. Ein Anspruch besteht nicht automatisch mit der Diagnose, sondern richtet sich nach der individuellen Ausprägung.
| Bereich | Mögliche Erkrankungen mit GdB-Relevanz |
|---|---|
| Kopf und Gesicht | Migräne, Gesichtsneuralgien, periphere Fazialisparese, Sensibilitätsstörungen |
| Nervensystem und Psyche | Depression, bipolare Störung, Autismus, Epilepsie, Multiple Sklerose, Parkinson, Demenz, ADHS, Fatigue, Narkolepsie, Schizophrenie |
| Sehorgan | Sehverlust, Gesichtsfeldausfälle, Augentumor, Linsenverlust, Verlust eines Auges |
| Hör- und Gleichgewichtsorgan | Hörverlust, Tinnitus, Taubheit, Menière-Erkrankung |
| Atemwege und Lunge | Asthma, COPD, chronische Bronchitis, Schlafapnoe, Sarkoidose |
| Herz und Kreislauf | Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Zustand nach Schlaganfall oder Bypass-OP |
| Verdauungsorgane | Crohn, Colitis ulcerosa, Leberzirrhose, künstlicher Darmausgang, Magenentfernung |
| Harnorgane | Harninkontinenz, Nierenschäden, künstliche Harnableitung, Nierensteinleiden |
| Stoffwechsel | Diabetes mellitus, Schilddrüsenerkrankungen, Mukoviszidose, Gicht, Fettstoffwechselstörungen |
| Blut und Immunsystem | Krebserkrankungen, Leukämie, HIV, Hämophilie, Immundefekte |
| Haut | Psoriasis, Ekzeme, chronische Urtikaria, blasenbildende Hauterkrankungen |
| Bewegungsapparat und Rheuma | Arthrose, Rheuma, Fibromyalgie, Wirbelsäulenschäden, Extremitätenverluste, Endoprothesen |
| Seltene Erkrankungen | Chorea Huntington, Morbus Fabry, FOP, Gitelman-Syndrom |
Welche Vorteile bringt ein Behindertenausweis?
Je nach Höhe des GdB ergeben sich unterschiedliche Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der wichtigsten Vorteile:
| GdB | Vorteile (Auswahl) |
|---|---|
| 20 | Steuerlicher Pauschbetrag von 384 € jährlich |
| 30 bis 40 | Erhöhter Steuerfreibetrag; Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich (§ 2 Abs. 3 SGB IX) |
| Ab 50 | Schwerbehindertenausweis; eine zusätzliche Urlaubswoche; erweiterter Kündigungsschutz; ermäßigte Eintritte (Museen, Zoos u. a.); reduzierte Fahrpreise im ÖPNV; möglicher Renteneintritt bis zu zwei Jahre früher; Kurtaxbefreiung |
Der Behindertenpauschbetrag: Steuern sparen mit dem GdB
Wer aufgrund einer anerkannten Behinderung höhere Ausgaben hat – etwa für Hilfsmittel, Pflege oder behinderungsbedingte Mehrkosten im Alltag – kann den Behindertenpauschbetrag steuerlich geltend machen. Seit dem 1. Januar 2021 gelten folgende Beträge:
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.140 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen H oder Bl, Taubblindheit, Pflegegrad 4 oder 5 | 7.400 € |
Ab dem Veranlagungsjahr 2026 erfolgt die Übermittlung des GdB an das Finanzamt in vielen Bundesländern automatisch digital, wenn ein neuer Feststellungsbescheid erlassen wurde. Ein Papiernachweis reicht dann in der Regel nicht mehr aus.
Mehrere Erkrankungen: Wie der Gesamt-GdB berechnet wird
Wer unter mehreren Erkrankungen gleichzeitig leidet, erwartet oft, dass die einzelnen GdB-Werte einfach addiert werden. Das ist jedoch nicht der Fall. § 152 Abs. 3 SGB IX schreibt vor, dass Beeinträchtigungen nicht summiert, sondern in einem Gesamtbild zusammengefasst werden. Zwei Einzel-GdB-Werte von jeweils 30 ergeben daher in der Praxis nicht automatisch einen Gesamt-GdB von 60, sondern typischerweise einen Wert von rund 40 bis 50 – abhängig davon, wie stark sich die Beeinträchtigungen gegenseitig beeinflussen.
Seit der Reform im Oktober 2025 gilt zudem: Leichte Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 20 führen vielfach nicht zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB, wenn die zusätzliche Beeinträchtigung die Gesamtteilhabe nicht wesentlich verschlechtert.
Zur Verdeutlichung zwei Beispiele:
Herr Waldemar Siebert erleidet einen Schlaganfall. Nach Rehabilitation kann er viele Alltagsaktivitäten wieder selbstständig ausführen, hat aber weiterhin leichte Gedächtnis- und Konzentrationsschwierigkeiten. Das Versorgungsamt stellt einen GdB von 40 fest.
Frau Doris Kempmann erleidet ebenfalls einen Schlaganfall, erleidet aber schwere bleibende Schäden: Sie ist auf eine Gehhilfe angewiesen, hat eine deutliche Sprachstörung und benötigt täglich Unterstützung bei der Körperpflege. Das Versorgungsamt erkennt einen GdB von 70 an.
Merkzeichen ergänzen den Behindertenausweis
Zusätzlich zum GdB können auf dem Schwerbehindertenausweis Merkzeichen eingetragen werden, die besondere Beeinträchtigungen kennzeichnen und eigene Nachteilsausgleiche begründen:
G – Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr B – Berechtigung zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson aG – Außergewöhnliche Gehbehinderung GI – Gehörlosigkeit H – Hilflosigkeit BI – Blindheit RF – Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht
So beantragen Sie den Behindertenausweis
Der Antrag auf Feststellung des GdB wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Da die Qualität des Antrags erheblichen Einfluss auf das Ergebnis hat, empfiehlt sich professionelle Unterstützung durch:
das behandelnde Krankenhaus oder die Rehaeinrichtung, einen Pflegestützpunkt, Sozialverbände wie den VdK oder den SoVD sowie die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb.
Wichtig: Niemand ist verpflichtet, den Arbeitgeber über einen erteilten Behindertenausweis zu informieren. Der Ausweis muss nicht aktiv vorgezeigt werden – Betroffene entscheiden selbst, wem sie diese Information mitteilen.
FAQ
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<h3 class="rank-math-question">Was sagt der GdB bei Krankheiten aus?</h3>
<div class="rank-math-answer">
<p>Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine Erkrankung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt. Seit der Reform vom 3. Oktober 2025 steht dabei nicht mehr allein die medizinische Diagnose im Mittelpunkt, sondern die konkreten Auswirkungen auf den Alltag, den Beruf und soziale Aktivitäten. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt.</p>
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<h3 class="rank-math-question">Welche Krankheiten begründen einen Behindertenausweis?</h3>
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<p>Ein GdB kann bei einer Vielzahl von Erkrankungen anerkannt werden – darunter chronische Herzerkrankungen, Diabetes, COPD, Multiple Sklerose, Parkinson, Depressionen, Arthrose, Krebs und viele weitere. Entscheidend ist nicht die Diagnose selbst, sondern der Schweregrad der Beeinträchtigung im individuellen Fall.</p>
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<div class="rank-math-faq-item">
<h3 class="rank-math-question">Werden mehrere Erkrankungen beim GdB addiert?</h3>
<div class="rank-math-answer">
<p>Nein. Gemäß § 152 Abs. 3 SGB IX werden mehrere Beeinträchtigungen nicht einfach addiert, sondern in einem Gesamtbild bewertet. Gutachter beurteilen, wie sich die einzelnen Beeinträchtigungen gegenseitig beeinflussen und wie stark sie zusammen die Teilhabe einschränken. Zwei Einzel-GdB-Werte von je 30 ergeben also nicht automatisch einen Gesamt-GdB von 60.</p>
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<h3 class="rank-math-question">Was ändert sich 2026 beim Behindertenpauschbetrag?</h3>
<div class="rank-math-answer">
<p>Seit dem 1. Januar 2026 übermitteln die Versorgungsämter den GdB und Merkzeichen bei neuen Feststellungsbescheiden elektronisch an die Finanzverwaltung. In vielen Bundesländern ist der Behindertenpauschbetrag ab dem Veranlagungsjahr 2026 nur noch digital beantragbar. Voraussetzung ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer im GdB-Antrag und die Zustimmung zur elektronischen Datenübermittlung.</p>
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Quellenangaben
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) – 6. Änderungsverordnung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, Gesetze im Internet
- REHADAT-Ausgleichsabgabe: 6. Änderungsverordnung zur VersMedV in Kraft getreten
H1-Varianten (Google Discover)
- GdB-Tabelle 2026: Neue Regeln beim Behindertenausweis – wer jetzt betroffen ist
- Behindertenausweis bei Krankheit: Das gilt nach der VersMedV-Reform 2025
- Schwerbehinderung 2026: Diese Krankheiten berechtigen zum Behindertenausweis
Mobiler Feed-Teaser (Google Discover)
Millionen Menschen wissen nicht, dass ihre chronische Erkrankung einen Behindertenausweis begründet – und damit Steuerpauschalen, Kündigungsschutz und Frührente ermöglicht. Seit Oktober 2025 gelten neue Regeln: Wer jetzt einen GdB beantragt, muss mehr nachweisen als bisher.
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Meta-Description
GdB-Tabelle 2026: Welche Krankheiten berechtigen zum Behindertenausweis? Neue VersMedV-Regeln seit Oktober 2025 – Vorteile, Pauschbeträge und Merkzeichen im Überblick.
Bild-Prompt (16:9 News-Header)
Fotorealistisches Nachrichtenbild im 16:9-Format für eine deutsche Sozialrechts-Nachrichtenwebsite. Hintergrund: Aufgeräumter, heller Arztpraxen- oder Behördenflur mit warmen Lichtakzenten, leicht unscharf. Im rechten Bildbereich ist eine Arztmappe mit einem Antragsdokument und einem orangefarbenen Schwerbehindertenausweis auf einem modernen Holzschreibtisch zu sehen, daneben ein Stethoskop. Links ein sauberes, halbtransparentes hell-graues Overlay-Rechteck (ca. 40 % Bildbreite), das oben die Überschrift „GdB-Tabelle 2026″ in dunkler serifenloser Schrift enthält, darunter eine kompakte Infografik mit einfachen Piktogrammen: ein Herzsymbol, ein Gehirnsymbol, ein Lungen-Piktogramm und ein Rollstuhl-Icon, jeweils mit kleinen Prozentzahlen versehen. Helle, seriöse und vertrauenswürdige Atmosphäre, kein Text im Bildhintergrund. Nachrichtenstil, keine Werbewirkung.
Redaktionelle Anmerkungen
Der Originalartikel stammt von pflege-durch-angehoerige.de (Stand Mai 2026) und bietet eine solide Übersicht der GdB-Systematik. Für den vorliegenden Artikel wurden folgende Ergänzungen und Änderungen vorgenommen:
- Aktualisierung Rechtslage: Der Originalartikel erwähnt die 6. Änderungsverordnung zur VersMedV (in Kraft seit 3. Oktober 2025) nicht. Dieser zentrale Sachstand wurde vollständig ergänzt – einschließlich der neuen Teilhabeorientierung, der veränderten Schmerzbewertung und der strengeren Dokumentationsanforderungen.
- Neue Steuerregelung 2026: Die ab 1. Januar 2026 geltende elektronische Übermittlung des GdB an die Finanzverwaltung wurde ergänzt, da sie direkte Auswirkungen auf die Beantragung des Behindertenpauschbetrags hat.
- Beispielrechnungen: Die Personenbeispiele (Schlaganfall) wurden durch neue, fiktive Namen (Waldemar Siebert, Doris Kempmann) und veränderte GdB-Werte ersetzt.
- Quellenverifizierung: Alle GdB-Schwellenwerte, Pauschbeträge und Merkzeichen wurden anhand von § 152 SGB IX, der VersMedV und dem Einkommensteuergesetz geprüft und sind unverändert korrekt.

