Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Schwerbehinderung: Jetzt wichtige Zuschläge für 2025 sichern und mehr Geld bekommen

Exklusive Informationen auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.: Wer Grundsicherung in Kombination mit einer Schwerbehinderung oder Pflegegrad bezieht, profitiert von vielen Extra-Leistungen und sinkenden Kosten. Entdecken Sie hier alle Vorteile, Förderungen und auch praktische Tipps zur Antragstellung!

Überblick: Anspruch und Kombination

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder mit einem Pflegegrad erhalten durch die Kombination mit Grundsicherung eine breite Palette zusätzlicher Unterstützungsleistungen. Diese reichen von finanziellen Mehrbedarfen, steuerlichen Vorteilen und Pflegehilfen bis zu Zuschüssen für barrierefreien Umbau. Voraussetzung ist meist ein Grad der Behinderung (GdB) ab 20 und/oder ein Pflegegrad (1 bis 5), sowie ein nachgewiesener Hilfebedarf.

Mehrbedarfe: Mobilität, Warmwasser und Ernährung

Grundsicherung umfasst neben dem regulären Regelsatz verschiedene Mehrbedarfe:

  • Mehrbedarf für Mobilität: Menschen mit Gehbehinderung oder mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten einen monatlichen Zuschlag.
  • Mehrbedarf für Warmwasser: Wer Warmwasser dezentral, z.B. über Durchlauferhitzer in der Wohnung erzeugt, erhält einen pauschalen Zuschuss.
  • Mehrbedarf für besondere Ernährung: Liegt eine medizinisch begründete kostenaufwändige Ernährung vor (z.B. bei Diabetes), wird ein angemessener zusätzlicher Bedarf anerkannt.

Diese Mehrbedarfe können in vielen Fällen auch rückwirkend ab Antragstellung anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflegeleistungen für Entlastung und Alltagshilfe

Betroffene mit Pflegegrad können neben den Leistungen der Pflegeversicherung auch auf Sozialhilfe (SGB XII) zurückgreifen, wenn Einkommen und Vermögen die Kosten nicht decken:

  • Pflegegeld: Bei häuslicher Pflege durch Angehörige gibt es feste monatliche Beträge zusätzlich zur Grundsicherung.
  • Pflegesachleistung & Verhinderungspflege: Unterstützung bei der Organisation pflegerischer Hilfen und bei der Entlastung pflegender Angehöriger.
  • Kurzzeitpflege & Teilstationäre Pflege: Leistungen für zeitweise Unterbringung in Pflegeeinrichtungen werden übernommen, falls die häusliche Pflege nicht ausreicht.
  • Entlastungsbetrag: Monatlicher Zuschuss zur Unterstützung im Alltag, etwa für Reinigung oder Einkaufsservice.
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Hilfsmittel und Zuschüsse für barrierefreie Umbauten

Die Pflegekassen unterstützen behinderte und pflegebedürftige Menschen gezielt bei der barrierefreien Umgestaltung der eigenen Wohnung. Das gilt für Mietwohnungen und Eigenheime:

  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person bei anerkanntem Pflegegrad, z.B. für Treppenlifte, rollstuhlgerechte Türen oder Badumbau.
  • Weitere Maßnahmen: Installation von Rampen, Türverbreiterungen, Orientierungshilfen, Absenkung von Briefkästen und der Einbau von Gegensprechanlagen.
  • Wichtig: Der Antrag auf Zuschüsse muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt und genehmigt werden.

Steuerliche Vorteile und Pauschbeträge

Erleichterungen gibt es auch bei der Steuer:

  • Behinderten-Pauschbetrag: Bereits ab einem GdB von 20 steht ein Pauschbetrag von mindestens 348 Euro zur Verfügung.
  • Pflege-Pauschbetrag: Pflegende Angehörige können je nach Pflegegrad des/der Pflegebedürftigen zwischen 600 und 1.800 Euro jährlich steuerlich geltend machen,
  • Fahrtkostenpauschalen: Für behinderungsbedingte Mobilität werden pauschale Beträge anerkannt.

Nachteilsausgleiche und persönliches Budget

Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es weitere Nachteilsausgleiche:

  • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
  • Ermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen
  • Persönliches Budget für individuell benötigte Teilhabeleistungen.

FAQ

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen bei Grundsicherung und Schwerbehinderung?

Alle Personen mit anerkanntem Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad und einem grundsicherungsfähigen Einkommen.

Wie hoch sind die Zuschüsse für den barrierefreien Umbau?

Bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme können beantragt werden.

Was ist beim Nachweis für Mehrbedarfe zu beachten?

Die medizinische Begründung (z.B. Attest zur Ernährung) oder der Nachweis über die Art der Warmwassererzeugung ist erforderlich.

Gilt der Pflege-Pauschbetrag auch für Ehrenamtliche?

Ja, pflegende Angehörige, auch wenn sie nicht hauptberuflich pflegen, profitieren von den neuen steuerlichen Pauschbeträgen.

Werden diese Leistungen automatisch gewährt?

Nein, sie müssen einzeln beantragt werden; Rückwirkung ab Antragsdatum ist jedoch häufig möglich.

Fazit

Die Kombination aus Grundsicherung und Schwerbehinderung oder Pflegegrad eröffnet Betroffenen umfassende finanzielle Erleichterungen sowie individuelle Unterstützung im Alltag. Neben Mehrbedarfen für Mobilität, Warmwasser und Ernährung profitieren sie von Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und nicht zuletzt großzügigen Zuschüssen für ein barrierefreies Zuhause. Steuerliche Vorteile runden das Angebot ab, sodass langfristig mehr finanzielle und praktische Spielräume entstehen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.