Überblick: Anspruch und Kombination
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder mit einem Pflegegrad erhalten durch die Kombination mit Grundsicherung eine breite Palette zusätzlicher Unterstützungsleistungen. Diese reichen von finanziellen Mehrbedarfen, steuerlichen Vorteilen und Pflegehilfen bis zu Zuschüssen für barrierefreien Umbau. Voraussetzung ist meist ein Grad der Behinderung (GdB) ab 20 und/oder ein Pflegegrad (1 bis 5), sowie ein nachgewiesener Hilfebedarf.
Mehrbedarfe: Mobilität, Warmwasser und Ernährung
Grundsicherung umfasst neben dem regulären Regelsatz verschiedene Mehrbedarfe:
- Mehrbedarf für Mobilität: Menschen mit Gehbehinderung oder mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten einen monatlichen Zuschlag.
- Mehrbedarf für Warmwasser: Wer Warmwasser dezentral, z.B. über Durchlauferhitzer in der Wohnung erzeugt, erhält einen pauschalen Zuschuss.
- Mehrbedarf für besondere Ernährung: Liegt eine medizinisch begründete kostenaufwändige Ernährung vor (z.B. bei Diabetes), wird ein angemessener zusätzlicher Bedarf anerkannt.
Diese Mehrbedarfe können in vielen Fällen auch rückwirkend ab Antragstellung anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Pflegeleistungen für Entlastung und Alltagshilfe
Betroffene mit Pflegegrad können neben den Leistungen der Pflegeversicherung auch auf Sozialhilfe (SGB XII) zurückgreifen, wenn Einkommen und Vermögen die Kosten nicht decken:
- Pflegegeld: Bei häuslicher Pflege durch Angehörige gibt es feste monatliche Beträge zusätzlich zur Grundsicherung.
- Pflegesachleistung & Verhinderungspflege: Unterstützung bei der Organisation pflegerischer Hilfen und bei der Entlastung pflegender Angehöriger.
- Kurzzeitpflege & Teilstationäre Pflege: Leistungen für zeitweise Unterbringung in Pflegeeinrichtungen werden übernommen, falls die häusliche Pflege nicht ausreicht.
- Entlastungsbetrag: Monatlicher Zuschuss zur Unterstützung im Alltag, etwa für Reinigung oder Einkaufsservice.
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Hilfsmittel und Zuschüsse für barrierefreie Umbauten
Die Pflegekassen unterstützen behinderte und pflegebedürftige Menschen gezielt bei der barrierefreien Umgestaltung der eigenen Wohnung. Das gilt für Mietwohnungen und Eigenheime:
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person bei anerkanntem Pflegegrad, z.B. für Treppenlifte, rollstuhlgerechte Türen oder Badumbau.
- Weitere Maßnahmen: Installation von Rampen, Türverbreiterungen, Orientierungshilfen, Absenkung von Briefkästen und der Einbau von Gegensprechanlagen.
- Wichtig: Der Antrag auf Zuschüsse muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt und genehmigt werden.
Steuerliche Vorteile und Pauschbeträge
Erleichterungen gibt es auch bei der Steuer:
- Behinderten-Pauschbetrag: Bereits ab einem GdB von 20 steht ein Pauschbetrag von mindestens 348 Euro zur Verfügung.
- Pflege-Pauschbetrag: Pflegende Angehörige können je nach Pflegegrad des/der Pflegebedürftigen zwischen 600 und 1.800 Euro jährlich steuerlich geltend machen,
- Fahrtkostenpauschalen: Für behinderungsbedingte Mobilität werden pauschale Beträge anerkannt.
Nachteilsausgleiche und persönliches Budget
Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es weitere Nachteilsausgleiche:
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
- Ermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen
- Persönliches Budget für individuell benötigte Teilhabeleistungen.
FAQ
Wer hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen bei Grundsicherung und Schwerbehinderung?
Alle Personen mit anerkanntem Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad und einem grundsicherungsfähigen Einkommen.
Wie hoch sind die Zuschüsse für den barrierefreien Umbau?
Bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme können beantragt werden.
Was ist beim Nachweis für Mehrbedarfe zu beachten?
Die medizinische Begründung (z.B. Attest zur Ernährung) oder der Nachweis über die Art der Warmwassererzeugung ist erforderlich.
Gilt der Pflege-Pauschbetrag auch für Ehrenamtliche?
Ja, pflegende Angehörige, auch wenn sie nicht hauptberuflich pflegen, profitieren von den neuen steuerlichen Pauschbeträgen.
Werden diese Leistungen automatisch gewährt?
Nein, sie müssen einzeln beantragt werden; Rückwirkung ab Antragsdatum ist jedoch häufig möglich.
Fazit
Die Kombination aus Grundsicherung und Schwerbehinderung oder Pflegegrad eröffnet Betroffenen umfassende finanzielle Erleichterungen sowie individuelle Unterstützung im Alltag. Neben Mehrbedarfen für Mobilität, Warmwasser und Ernährung profitieren sie von Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und nicht zuletzt großzügigen Zuschüssen für ein barrierefreies Zuhause. Steuerliche Vorteile runden das Angebot ab, sodass langfristig mehr finanzielle und praktische Spielräume entstehen.