Die schwarz-rote Koalition will das Kindergeld ab 2027 in zwei Stufen erhöhen und bis 2028 auf voraussichtlich 272 Euro pro Monat und Kind anheben. Parallel dazu soll Kindergeld für Neugeborene Schritt für Schritt automatisch ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden – zuerst für Eltern mit älterem Kind, später auch beim ersten Kind.
Unser Artikel erklärt die wichtigsten Fristen, rechtlichen Grundlagen und Schritte, mit denen Sie Anspruch und Auszahlung sichern.
Kindergeld-Erhöhung 2027/2028: Warum das jetzt für Ihre Familie zählt
Vielleicht fragen Sie sich, ob die angekündigte Erhöhung beim Kindergeld wirklich „spürbar“ ist – oder ob am Ende nur wenige Euro mehr auf dem Konto landen. Aktuell (Stand Juli 2026) bekommen Eltern einheitlich 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen. Laut Koalitionspapier aus dem Finanzministerium soll dieser Betrag ab 2027 steigen und 2028 bei rund 272 Euro liegen.
Gleichzeitig vereinfacht die Bundesregierung das Verfahren: Wer ein Kind bekommt, soll das Geld künftig automatisch erhalten, statt Formulare bei der Familienkasse einreichen zu müssen. In diesem Artikel sehen Sie in einer großen Tabelle, wie viele Euro Ihre Familie pro Jahr zusätzlich bekommt – je nach Kinderzahl und Zeitraum.
Aktueller Stand: Wie viel Kindergeld gibt es heute?
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Monat und Kind. Damit wurden frühere Unterschiede nach Kinderzahl abgeschafft, die bis 2023 galten. Das Kindergeld wird nach § 62 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) gezahlt und steht grundsätzlich allen Eltern zu, wenn das Kind in Deutschland lebt und bestimmte Alters- bzw. Ausbildungsgrenzen eingehalten werden.
Für volljährige Kinder gibt es Kindergeld in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, bei Arbeitslosigkeit bis 21 und bei Ausbildung oder Studium bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Höhe richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen – wohl aber die Frage, ob für Sie steuerlich eher das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist.
Geplante Erhöhung: So verändern sich die Beträge 2027 und 2028
Nach den bislang veröffentlichten Eckpunkten der Koalition soll das Kindergeld in zwei Stufen steigen. Die genauen Monatsbeträge für 2027 sind noch nicht gesetzlich fixiert, klar ist aber: Bis 2028 soll der Betrag auf 272 Euro pro Monat und Kind wachsen.
Zur Einordnung:
- 2026: 259 Euro pro Monat und Kind (aktuell geltender Betrag).
- 2028: 272 Euro pro Monat und Kind (geplanter Zielwert).
Die geplante Erhöhung entspricht einem Plus von 13 Euro pro Monat und Kind gegenüber 2026, also 156 Euro zusätzlich pro Jahr. Bei mehreren Kindern summiert sich das deutlich: Zwei Kinder bedeuten 312 Euro mehr im Jahr, drei Kinder 468 Euro, vier Kinder 624 Euro.
Große Tabelle: So viel zusätzliches Kindergeld gibt es bis 2028
Die folgende Übersicht zeigt, wie viele Euro Ihre Familie pro Jahr zusätzlich erhält, wenn der Zielbetrag von 272 Euro im Jahr 2028 erreicht wird (gegenüber dem aktuellen Stand 2026 mit 259 Euro).
| Anzahl Kinder | Aktuell (2026) Kindergeld/Jahr | Geplant (ab 2028) Kindergeld/Jahr | Plus pro Jahr ab 2028 |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 3.108 Euro | 3.264 Euro | 156 Euro |
| 2 Kinder | 6.216 Euro | 6.528 Euro | 312 Euro |
| 3 Kinder | 9.324 Euro | 9.792 Euro | 468 Euro |
| 4 Kinder | 12.432 Euro | 13.056 Euro | 624 Euro |
Die Werte basieren auf der aktuellen Rechtslage für 2026 und dem geplanten Zielwert von 272 Euro für 2028; die gesetzlichen Beträge für 2027 sind noch nicht verkündet, hier ist eine Zwischenstufe zu erwarten. Für Familien mit mittleren Einkommen rechnet das Finanzministerium inklusive Anpassungen beim Kinderfreibetrag mit einem Entlastungsplus von rund 600 Euro pro Jahr ab 2028 bei zwei Kindern.
Antragsloses Kindergeld: Was sich an der Praxis ändert
Neben der Erhöhung ist die größte Veränderung: Kindergeld soll antragslos werden. Das entsprechende Gesetz wurde bereits im Kabinett beschlossen, Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Die automatische Auszahlung erfolgt in zwei Stufen:
- Ab voraussichtlich März 2027: Eltern, die bereits mindestens ein Kind mit Kindergeld haben, erhalten für weitere Kinder das Geld automatisch.
- Ab voraussichtlich November 2027: Auch Eltern mit ihrem ersten Kind sollen automatisch Kindergeld erhalten.
Voraussetzungen sind nach dem Entwurf: Das Kind lebt mit mindestens einem Elternteil im Inland, mindestens ein Elternteil arbeitet in Deutschland und eine IBAN ist registriert. Diese Kontodaten können Sie schon heute über das Steuerportal Elster oder die Bank an die Finanzverwaltung melden – ein wichtiger Schritt, damit die automatische Auszahlung später wirklich funktioniert.
Rechtliche Einordnung: Kindergeld und Kinderfreibetrag
Die Rechtsgrundlage für Kindergeld ist das Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 62 EStG (Anspruch) und § 66 EStG (Höhe). Der Kinderfreibetrag wird in § 32 EStG geregelt und mindert bei ausreichendem Einkommen das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob für Sie Kindergeld oder Kinderfreibetrag vorteilhafter ist.
Nach den aktuellen Plänen soll auch der Kinderfreibetrag parallel zur Kindergeld-Erhöhung steigen; genaue Beträge hat das Bundesfinanzministerium aber noch nicht veröffentlicht. Klar ist: Zusammen mit der Kindergeld-Erhöhung ergibt sich ein Gesamtentlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr, das gezielt Familien mit Kindern zugutekommt.
Was Familien jetzt konkret tun sollten
- Kontodaten prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre IBAN bei Finanzverwaltung oder Familienkasse hinterlegt ist, damit antragsloses Kindergeld ab 2027 technisch möglich ist.
- Anspruch sichern: Prüfen Sie, ob für alle Ihre Kinder aktuell Kindergeld gezahlt wird – insbesondere bei volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium.
- Steuerliche Wirkung berechnen: Lassen Sie sich ggf. steuerlich beraten, ob die Kombination aus Kindergeld und künftig höherem Kinderfreibetrag Ihre Lohnsteuer oder Einkommensteuer senkt.
- Haushaltsbudget anpassen: Planen Sie die ab 2028 voraussichtlich höheren Beträge bewusst ein – etwa für Rücklagen, Bildungsangebote oder Entlastungsleistungen im Alltag.
Viele Eltern unterschätzen, wie sehr schon 13 Euro mehr im Monat pro Kind die jährliche Finanzplanung beeinflussen, wenn mehrere Kinder in der Familie leben. Wer frühzeitig plant, kann kleine Erhöhungen gezielt für langfristige Ziele einsetzen, statt sie im Alltag verschwinden zu lassen.
FAQ zur Kindergeld-Erhöhung 2027/2028
Ab wann gilt die Erhöhung – schon 2027 oder erst 2028?
Der Koalitionsbeschluss sieht eine zweistufige Erhöhung ab 2027 vor, mit einem Zielwert von 272 Euro im Jahr 2028. Die genauen gesetzlichen Beträge für 2027 werden erst mit dem verabschiedeten Gesetz und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verbindlich
Muss ich für antragsloses Kindergeld überhaupt noch etwas tun?
Sie müssen keinen klassischen Antrag mehr stellen, aber die Behörden brauchen Ihre korrekten Daten: Wohnsitz, Beschäftigungsstatus und IBAN. Es ist sinnvoll, diese Angaben frühzeitig im Steuerportal Elster oder bei der Familienkasse zu aktualisieren.
Bekomme ich weniger Kinderfreibetrag, wenn das Kindergeld steigt?
Nein, beide Größen sollen nach derzeitigem Stand erhöht werden. Das Finanzamt prüft wie bisher, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist; die Reform ist als zusätzliches Entlastungspaket gedacht.
Gilt die Erhöhung auch für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium?
Ja. Solange die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – etwa Ausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Lebensjahr – wird das Kindergeld in der geplanten Höhe gezahlt. Die Reform ändert nichts an diesen Altersgrenzen, sondern nur an der Höhe und am Verfahren.
Ausblick: Entlastung – aber keine Revolution
Die Kindergeld-Reform ist aus Sicht der Familienpolitik ein Entlastungssignal, aber keine grundlegende Neugestaltung des Systems. Die Erhöhung um 13 Euro pro Monat und Kind bis 2028 ist real, aber moderat – deutlich spürbar wird sie vor allem in Haushalten mit mehreren Kindern.
Größer sind die praktischen Effekte: Das antragslose Kindergeld reduziert Bürokratie, senkt das Risiko vergessener Anträge und soll verhindern, dass Anspruchsberechtigte leer ausgehen. Wie reibungslos die automatische Auszahlung ab 2027 funktioniert, hängt allerdings stark davon ab, wie gut Behörden und IT-Systeme vorbereitet sind – und ob Eltern ihre Daten frühzeitig aktualisieren.

