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Nebenkosten-Schock? Diese Abrechnung musst du gar nicht zahlen

Deine Nebenkostenabrechnung platzt mit saftiger Nachforderung ins Haus – und du denkst, du musst zahlen. Doch eine harte Frist entscheidet, ob der Vermieter überhaupt noch Anspruch auf dein Geld hat. Wer sie kennt, spart im Ernstfall hunderte Euro.

Mieter müssen eine verspätete Nebenkostenabrechnung in der Regel nicht mehr zahlen, wenn der Vermieter die gesetzliche Zwölf-Monats-Frist überschreitet – Nachforderungen sind dann rechtlich verfallen. Nur in seltenen Ausnahmefällen, etwa bei extrem verspäteten Abrechnungen von Energieversorgern oder Steuermessbescheiden, kann der Vermieter trotz Fristablauf noch Geld verlangen.​

Wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt

Für die meisten Mietverträge gilt: Der Vermieter muss einmal im Jahr über die geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen abrechnen. Der Abrechnungszeitraum umfasst dabei meist ein Kalenderjahr, etwa vom 1. Januar bis 31. Dezember.​

Nach Ende dieses Zeitraums beginnt eine starre Ausschlussfrist von zwölf Monaten, in denen die Abrechnung beim Mieter eingehen muss. Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der tatsächliche Zugang im Briefkasten oder per Mail.​

So hart ist die 12-Monats-Grenze

Verpasst der Vermieter diese Frist, verliert er seinen Anspruch auf Nachzahlung aus dieser Nebenkostenabrechnung. Juristen sprechen von einer Ausschlussfrist nach § 556 Absatz 3 BGB – der Anspruch geht unter, statt nur zu verjähren.​

Für Mieter bedeutet das konkret: Kommt die Abrechnung z.B. für 2024 erst im Januar 2026, muss eine geforderte Nachzahlung nicht mehr beglichen werden. Ein vorhandenes Guthaben bleibt davon jedoch unberührt und ist trotz verspäteter Abrechnung auszukehren.​

Was gilt bei pünktiger Abrechnung?

Trifft die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig ein, wird eine Nachzahlung in der Regel innerhalb von etwa 30 Tagen fällig, sofern der Vermieter keine andere, angemessene Zahlungsfrist setzt. Wer diese Frist ohne Rücksprache verstreichen lässt, kann in Zahlungsverzug geraten – bis hin zur Kündigung bei hohen Rückständen.​

Gleichzeitig haben Mieter nach Zugang der Abrechnung ebenfalls zwölf Monate Zeit, Einwendungen gegen die Berechnung zu erheben. Wer diese Frist verpasst, bleibt häufig trotz möglicher inhaltlicher Fehler zur Zahlung verpflichtet.​

Die seltenen Ausnahmen für Vermieter

Die klare Regel: Zu spät ist zu spät – aber das Gesetz kennt eine wichtige Ausnahme. Kann der Vermieter beweisen, dass er die verspätete Abrechnung nicht zu verantworten hat, darf er unter Umständen trotzdem noch nachfordern.​

Solche Fälle liegen etwa vor, wenn:

  • der Energieversorger Verbrauchs- oder Abrechnungsdaten extrem verspätet liefert.​
  • ein Grundsteuer- oder Gebührenbescheid der Behörde erst lange nach Ablauf des Abrechnungszeitraums eintrifft.​
  • außergewöhnliche Umstände (z.B. behördliche Verzögerungen) die Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung unmöglich machen.​

Allerdings legen die Gerichte die Anforderungen streng aus: Der Bundesgerichtshof entschied bereits, dass sich Vermieter nicht einfach auf eine trödelnde Hausverwaltung herausreden dürfen. Wer die Verspätung hätte verhindern können, verliert seinen Anspruch auf Nachzahlung endgültig.​

So reagieren Mieter richtig

Mieter sollten das Datum des Abrechnungszeitraums und den Zugangstag der Abrechnung genau prüfen und dokumentieren. Steht fest, dass die 12-Monats-Frist abgelaufen ist, kann eine geforderte Nachzahlung schriftlich unter Hinweis auf § 556 Absatz 3 BGB verweigert werden.​

Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick: Ist die Abrechnung fristgerecht, aber inhaltlich fehlerhaft, kann sie zwar korrigiert werden – allerdings nicht mehr zu Lasten des Mieters, wenn die Ausschlussfrist bereits abgelaufen ist. In Zweifelsfällen hilft eine unabhängige Prüfung, etwa durch Mietervereine oder spezialisierte Dienstleister.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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