P-Konto: Guthaben und doch keine Auszahlung des Geldes? Woran das liegt!

Guthaben auf dem P-Konto und dennoch keine Verfügung möglich? Wir erklären, woran das liegen kann!

Warum kann ich auf das Guthaben meines P-Kontos nicht zugreifen?

Ein P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Es schützt davor, dass das dort befindliche Geld dem Zugriff eines Gläubigers unterliegt und gepfändet werden kann. Doch manchmal kann es vorkommen, dass sich ein Guthaben auf dem P-Konto befindet, das die Bank oder Sparkasse nicht auszahlen will. Auch überweisen kann man das Geld nicht. In unserem nachfolgenden Beitrag zeigen wir, was die Gründe hierfür sind.

Freibetrag: Pfändungsschutz gilt nur bis zur einer Höchstgrenze

Kein Zugriff auf das Guthaben des P-Kontos? Warum?
Obwohl das P-Konto ein Guthaben aufweist, hat man keinen Zugriff. Woran das liegen kann!

Mittels des P-Kontos wird nicht das komplette Guthaben auf dem Konto vor einer Pfändung geschützt, sondern nur ein Teil des Geldes. Genauer: der Teil des Geldes, der unterhalb der Freibetragsgrenze liegt. Entscheidend ist zunächst der Grundfreitrag. Dieser ist automatisch geschützt, sobald ein P-Konto vorliegt.

Sinn des P-Kontos ist es, den Lebensunterhalt im Rahmen des Existenzminimums sicherzustellen. Insbesondere der Kauf und die Bezahlung von Nahrungsmitteln, der Miete, Heizkosten und Strom sollen sichergestellt werden. Insbesondere auch, wenn man Bürgergeld bezieht, soll diese Summe vor einer Pfändung geschützt sein. Andernfalls könne das Bürgergeld seinen Zweck nicht erfüllen.

Gepfändet werden können Einkünfte nur insoweit, als sie den Freibetrag übersteigen.


Höhe Freibetrag bei einem P-Konto

Der Grundfreibetrag beim P-Konto beträft seit dem 1. Juli 2023 monatlich 1.410 Euro. Er gilt bis zum 30. Juni 2024, dann wird seine Höhe angepasst. Sind Kinder vorhanden, an die Unterhalt zu zahlen ist, erhöht sich der Freibetrag, allerdings nicht automatisch. Man muss der Bank eine Bescheinigung, die ein Rechtsanwalt oder die Schuldnerberatung ausstellen kann, vorlegen.

Beispiel Grundfreibetrag P-Konto

Beträgt das monatliche Einkommen 1700 Euro, so sind 1410 Euro nicht pfändbar. 290 Euro hingegen, die den Grundfreibetrag übersteigen, können gepfändet werden. Diese Summe behält die Bank ein.

Übertragung des P-Konto-Freibetrags auf den nächsten Monat

Es kommt nicht selten vor, dass man in einem Monat nicht alles Geld im Rahmen des Freibetrages ausgibt, sondern einen Teil auf dem Konto belässt. Dann steht dieser Teil zusätzlich zum Freibetrag des nächsten Monats zur Verfügung. Der Freibetrag im nächsten Monat wird also um den Teil des nicht in Anspruch genommenen Freibetrags des Vormonats aufgestockt. Das funktioniert bis zu drei Mal. Das heißt, man kann den Freibetrag drei Monate lang übertragen. Dann jedoch ist Schluss und auch der bis dahin nicht beanspruchte Teil des Freibetrages kann gepfändet werden.

Beispiel Übertragung Freibetrag P-Konto

Frau Müller hat ein P-Konto und ein Einkommen von 1500 Euro. Sie hat im April aber nur 1.100 Euro ausgegeben, also 310 Euro des Freibetrags nicht ausgeschöpft. Diese Summe steht erhöht dann ihren Freibetrag im Mai. Er beträgt dann 1720 Euro. Wird im Mai erneut weniger als der Freibetrag abgehoben, und bleiben erneut 310 Euro übrig, so stehen im Juni 2030 Euro zur Verfügung. Erst im fünften Monat, also im September verfällt das zusätzliche freie Guthaben aus April.  Es unterliegt dann der Pfändung, wie auch das sonstige, über dem Freibetrag liegende Kontoguthaben.  


Guthaben auf dem Konto und dennoch keine Verfügung möglich

Wie aus den oben dargestellten Beispielen ersichtlich, kann man immer nur über das Guthaben verfügen, dass dem Freibetrag entspricht und über die Überschüsse aus den Vormonaten. Ob man trotz Guthaben auf dem Konto über dieses Geld verfügen kann, hängt somit davon ab, ob die Freibeträge schon ausgeschöpft wurden oder nicht. Man muss die eigenen Ausgaben somit immer im Blick haben, um zu wissen, ob noch über Guthaben auf dem P-Konto verfügt werden kann oder nicht.  führen.

Quelle

Eigene Recherche