Wer Schulden hat, fürchtet oft die Kontopfändung – und damit den Verlust des gesamten Einkommens. Doch der Gesetzgeber hat mit dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eine Lösung geschaffen, die Betroffenen den Zugriff auf einen pfändungsfreien Betrag ermöglicht. So bleiben wichtige Ausgaben wie Miete, Strom und Lebensmittel auch bei einer Pfändung gesichert.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein spezielles Girokonto für Privatpersonen, das im Falle einer Kontopfändung einen gesetzlich festgelegten Freibetrag schützt. Das bedeutet: Auch wenn Gläubiger auf Ihr Konto zugreifen, bleibt Ihnen monatlich ein bestimmter Betrag zur Verfügung, um Ihre Grundbedürfnisse zu decken.
Seit dem 1. Juli 2024 liegt der unpfändbare Grundbetrag bei 1.491,75 Euro, wird aber in der Praxis auf 1.500 Euro aufgerundet. Dieser Betrag kann sich erhöhen, wenn Sie Unterhaltspflichten haben oder bestimmte Sozialleistungen beziehen.
So funktioniert der Schutz auf dem P-Konto
Das P-Konto schützt Ihr Guthaben in drei Stufen:
- Basisschutz: Automatisch sind bis zu 1.500 Euro pro Monat vor Pfändung geschützt.
- Erhöhter Freibetrag: Haben Sie Unterhaltspflichten oder beziehen Kindergeld, kann der Freibetrag durch eine Bescheinigung weiter erhöht werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie beispielsweise von der Familienkasse oder einem Sozialleistungsträger und reichen sie bei Ihrer Bank ein.
- Individuell festgesetzter Freibetrag: In Sonderfällen, etwa bei besonders hohen Einkünften oder speziellen Sozialleistungen, kann das Vollstreckungsgericht einen noch höheren Freibetrag festlegen.
Ein wichtiger Vorteil: Sie müssen sich den geschützten Betrag nicht sofort nach Geldeingang auszahlen lassen. Das Guthaben bleibt über den gesamten Monat hinweg geschützt und kann wie gewohnt für Überweisungen, Abhebungen oder Kartenzahlungen genutzt werden.
Wie richte ich ein Pfändungsschutzkonto ein?
Jede Bank in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Umwandlung ist kostenlos und sollte so schnell wie möglich erfolgen, sobald eine Pfändung droht oder bereits eingegangen ist. Ein P-Konto kann immer nur von einer Person geführt werden – Gemeinschaftskonten sind nicht möglich.
Tipp: Auf buerger-geld.org finden Sie einen Beitrag zur Pfändung beim Bürgergeld.
Wichtige Besonderheiten und Fallstricke
- Ein P-Konto kann nicht überzogen werden. Das bedeutet: Sie können nur über das Guthaben verfügen, das tatsächlich auf dem Konto ist. Überziehungen sind ausgeschlossen.
- Nicht genutzte Freibeträge können bis zu drei Monate in die Folgemonate übertragen werden. So können Sie für größere Ausgaben sparen. Nach drei Monaten verfällt der angesparte Betrag und kann gepfändet werden.
- Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Prüfen Sie daher regelmäßig, ob Sie von einer Erhöhung profitieren können.
Wer braucht ein P-Konto?
Ein P-Konto ist für alle sinnvoll, die Schulden haben und eine Kontopfändung befürchten. Besonders wichtig ist es für Menschen mit regelmäßigem Einkommen, die weiterhin ihre Miete, Strom oder Lebensmittel bezahlen müssen. Auch Selbstständige und Freiberufler können von einem P-Konto profitieren.
Weiterführende Informationen und seriöse Quellen
Für detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und aktuellen Freibeträgen empfiehlt sich die offizielle Broschüre der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), die regelmäßig aktualisiert wird.
Auch die Verbraucherzentrale bietet einen umfassenden Überblick über die Funktionsweise und Vorteile des P-Kontos.
Mit einem Pfändungsschutzkonto schützen Sie Ihr Existenzminimum und sichern sich finanzielle Handlungsfähigkeit – auch in schwierigen Zeiten. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das P-Konto bietet, und informieren Sie sich regelmäßig über Ihre Rechte und Pflichten.