Unzählige Rentner tragen ihre alten Schulden in die neue Lebensphase. Kredite, Ratenkäufe oder gar Steuerschulden sind keine Seltenheit. Daraus entsteht Unsicherheit: Kann die Altersrente einfach gepfändet werden? Antworten fallen oft ernüchternd aus – und doch gibt es einen gesetzlich garantierten Schutz. Alle Informationen dazu gibt es hier bei Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Das Grundprinzip: Ja, Rente kann gepfändet werden
Viele glauben, die gesetzliche Rente sei für Gläubiger tabu. Das ist nicht richtig: Wer mit Schulden in die Rente geht, muss bei ausreichender Rentenhöhe mit Pfändung rechnen. Dabei gelten dieselben Spielregeln wie beim Arbeitseinkommen. Nur das sogenannte Existenzminimum bleibt unantastbar. Das bestätigten Experten wie die Deutsche Rentenversicherung immer wieder in Pressemitteilungen.
Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2025
Ab 1. Juli 2025 gilt: Bis zu einem monatlichen Renteneinkommen von 1.559,99 Euro netto ist die Rente unantastbar. Erst der darüberliegende Betrag kann gepfändet werden. Diese Grenze wird jedes Jahr angepasst, um das Existenzminimum zu sichern.
Beispielhafte Pfändungstabelle für Rentner 2025
| Nettorente (mtl.) | Pfändbarer Anteil | Was bleibt unantastbar? |
|---|---|---|
| bis 1.559,99 € | 0 € | Alles |
| 1.700 € | 140,01 € | 1.559,99 € |
| 2.000 € | ca. 440 € | 1.559,99 € |
| 2.500 € | ca. 940 € | 1.559,99 € |
Pfändungsfreie Beträge steigen mit Unterhaltspflichten: Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 585,23 Euro dazu, für jede weitere 326,04 Euro.
Sonderfälle: Riester- und betriebliche Rente
Privat und staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente sind grundsätzlich geschützt – zumindest, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wer etwa noch in der Ansparphase ist oder strenge Gesetzesvorgaben erfüllt, muss keine Pfändung befürchten. Das wurde vom Bundesgerichtshof so bestätigt, wie Finanztip und andere Portale berichten.
Was passiert im Ernstfall konkret?
Wenn ein Gläubiger eine Forderung durchsetzen will, muss er beim Gericht eine Lohn- oder Rentenpfändung beantragen. Die Rentenversicherung prüft dann die aktuelle Auszahlung und richtet sich exakt an der gültigen Pfändungstabelle aus. Die Rentenauszahlung verringert sich um den gepfändeten Anteil.
Kontopfändung und P-Konto: Schutz für das Guthaben
Wer sein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt, gewinnt zusätzliche Sicherheit: Die Freigrenzen werden automatisch berücksichtigt. So ist garantiert, dass der Mindestsockel stets verfügbar bleibt.
Experten-Tipp: So sichern Rentner ihre Existenz
Wer mit laufenden Schulden und Renteneintritt rechnet, sollte frühzeitig ein P-Konto einrichten und seine Unterhaltspflichten belegen. Nur so lässt sich der maximal mögliche unpfändbare Betrag sichern. Schuldnerberatungen raten zu proaktiver Kommunikation mit der Rentenversicherung.
Häufige Fragen zur Rentenpfändung
Darf meine komplette Rente gepfändet werden?
Nein. Nur der Teil, der den gesetzlichen Freibetrag übersteigt, ist pfändbar. Das von der Bundesregierung festgelegte Existenzminimum bleibt immer geschützt.
Wer kann eine Pfändung beantragen?
Jeder Gläubiger, dessen Forderung anerkannt oder tituliert ist, etwa Banken, das Finanzamt oder inkassoführende Unternehmen.
Was passiert bei gemeinsamer Veranlagung oder Ehe?
Die individuelle Rente bleibt auch im gemeinsamen Haushalt an die eigene Person und deren Pfändungsfreigrenze gebunden. Gemeinsames Einkommen wird nicht zusammengefasst.
Gelten die gleichen Freigrenzen wie beim Lohn?
Ja, die gesetzlichen Freibeträge richten sich nach § 850c Zivilprozessordnung und gelten für Arbeitslohn wie für Renten.
Sind private Rentenversicherungen pfändbar?
Private Renten ohne staatliche Förderung sind grundsätzlich pfändbar. Bei Riester-Rente gibt es aber Schutzvorschriften, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.
Wird meine Rente sofort gepfändet, wenn ich in Rente gehe?
Nur dann, wenn ein tituliertes Verfahren gegen Sie vorliegt und Ihre Rentenhöhe über den Freibeträgen liegt – so berichteten Schuldnerberatungsstellen.
Fazit
Die Angst vieler Menschen vor dem Verlust der Altersrente durch Schulden ist nicht unbegründet – doch das Gesetz schützt das Existenzminimum konsequent. Wer informierte Entscheidungen trifft und seine Rechte kennt, bleibt auch im Ruhestand finanziell handlungsfähig. Bei Fragen lohnt sich der Kontakt zu Fachberatungen und zur Rentenversicherung.
Wie die Bundesvereinigung Schuldnerberatung bestätigte: „Eine Pfändung der Rente ist möglich, jedoch gilt immer ein gesetzlich festgeschriebener Existenzschutz.“


