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Steuerbefreiung für Rentner 2025: Wer keine Steuererklärung abgeben muss

Müssen Rentner 2025 eine Steuererklärung abgeben oder nicht? In unserem aktuellen Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erfahren Sie alles über die aktuellen Steuerfreibeträge und die wichtigsten Ausnahmen für Ruheständler. Wir erklären leicht verständlich, wann Rentner wirklich keine Steuererklärung abgeben müssen – mit hilfreicher Tabelle, praktischen Tipps und klaren Antworten auf die häufigsten Fragen. Jetzt neu auf buerger-geld.org!

Viele Rentnerinnen und Rentner fragen sich jedes Jahr aufs Neue, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Die meisten wünschen sich, möglichst wenig Papierkram mit dem Finanzamt zu haben – und das ist bei Einhalten wichtiger Freibeträge durchaus möglich. Doch wem bleibt die Abgabepflicht tatsächlich erspart, und was hat sich 2025 geändert? Dieser Artikel erklärt die aktuellen Regeln und zeigt, wann Sie sich als Rentner die Steuererklärung sparen können.

Die Frage, ob Seniorinnen und Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, beschäftigt viele Menschen im Ruhestand. Von der Höhe der Rente und zusätzlichen Einkünften hängt ab, ob Sie dem Finanzamt Unterlagen vorlegen müssen. 2025 gibt es wichtige Anpassungen am Grundfreibetrag, die es zu beachten gilt.

Der Grundfreibetrag – die wichtigste Kenngröße

Jeder Steuerpflichtige, also auch Rentner, hat Anspruch auf einen jährlichen Grundfreibetrag. Für das Jahr 2025 beträgt dieser 12.084€ für alleinstehende Rentner und 24.168€ für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Liegen Ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte – das heißt zum Beispiel die gesetzliche Rente, Betriebsrente oder Mieteinnahmen – unter diesem Grenzwert, bleibt Ihre Rente komplett steuerfrei.

Wer also keine oder nur geringe zusätzliche Einkünfte hat und mit den Bezügen unter dem Grundfreibetrag bleibt, ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Diese Regelung bringt vor allem älteren Jahrgängen Entlastung, deren Renten meist etwas niedriger ausfallen.

Steuerpflichtiger Anteil der Rente: Warum die Jahreszahl wichtig ist

Wichtig: Der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente richtet sich nach dem Jahr Ihres Renteneintritts. Für alle, die 2025 erstmals in Rente gehen, werden 83,5% der Jahresrente besteuert. Der übrige Teil bleibt lebenslang steuerfrei. Bei früheren Ruheständen gelten oft noch höhere Steuerbefreiungen, da der Besteuerungsanteil stufenweise steigt.

Das bedeutet: Auch mit einer Bruttorente leicht über dem Grundfreibetrag können Sie unter bestimmten Umständen steuerfrei bleiben, da nur ein Teil Ihrer Rente versteuert werden muss.

Freibetrag bei zusätzlichem Einkommen

Viele Seniorinnen und Senioren haben neben der gesetzlichen Rente Einnahmen, z.B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einer kleinen Nebentätigkeit. Diese zusätzlichen Einkünfte werden gemeinsam mit dem steuerpflichtigen Rentenanteil geprüft. Solange Sie insgesamt unter dem Freibetrag liegen, bleibt die Steuerpflicht aus.

Höchstens problematisch ist es, wenn Sie durch regelmäßige Zusatzverdienste, Vermietungen oder nicht pauschal besteuerte Zinserträge den Freibetrag überschreiten – dann ist eine Steuererklärung fällig.

Ausnahmen: Wann dennoch eine Steuererklärung notwendig ist

In wenigen Fällen ist die Steuererklärung auch bei niedrigem Einkommen Pflicht:

  • Wenn das Finanzamt Sie explizit zur Abgabe auffordert.
  • Bei zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag (z.B. Miete).
  • Bei Rentnern mit Wohnsitz im Ausland, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland von der Steuerpflicht entbindet.
  • Wenn Sie in den Vorjahren eine Steuererklärung abgeben mussten und das Finanzamt Folgeerklärungen verlangt.

Tabelle: Steuerfreibetrag für Rentner (2025)

Steuerlicher StatusGrundfreibetrag 2025 (jährlich)Steuerpflichtige Rente bis*
Alleinstehend12.084€ca. 14.473€
Verheiratet / veranlagt24.168€ca. 28.946€
Rentner mit Zusatz-EinkünftenFreibetrag individuell; alle Einkünfte werden addiertabhängig von Höhe der Nebeneinkünfte

*Angenommen, steuerpflichtiger Anteil der Rente beträgt 83,5%

Steuererklärung vermeiden – was können Rentner tun?

  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie mit Ihrer Rente und möglichen Nebenverdiensten unter dem Grundfreibetrag bleiben.
  • Achten Sie auf Anpassungen des Freibetrags durch die jährlichen Gesetzesänderungen.
  • Reichen Sie keine Erklärung ein, wenn Sie sicher sind, unter den Schwellenwerten zu bleiben – außer das Finanzamt fordert Sie ausdrücklich auf.
  • Bewahren Sie alle Belege zu Ihren Einkünften und eventuellen Abzügen auf, falls Fragen auftreten.

FAQs zur Steuerpflicht für Rentner

Muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nein, nur wenn die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten oder das Finanzamt dies explizit verlangt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner 2025?

Für Alleinstehende beträgt der Grundfreibetrag 12.084€, für Ehepaare 24.168€.

Welche Einnahmen zählen für die Steuerfreibetragsgrenze?

Dazu gehören der steuerpflichtige Rentenanteil, Mieten, Einkünfte aus Kapitalanlagen, Minijobs oder private Renten.

Müssen Rentner im Ausland immer eine Steuererklärung machen?

Nein, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, ist oft keine Erklärung in Deutschland nötig – Ausnahmen bestätigen die Regel.

Was ist, wenn ich knapp über dem Freibetrag liege?

Ab dann sind Sie zur Abgabe verpflichtet, aber dank zahlreicher Abzugsmöglichkeiten (z.B. Pauschbeträge, Krankenversicherungsbeiträge) fällt häufig dennoch keine Steuerlast an.

Fazit vom Verein Für soziales Leben e. V.

Für viele Ruheständler besteht auch 2025 weiterhin keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung – sofern sie mit allen Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleiben. Die jährlichen Anpassungen sorgen für zusätzliche Sicherheit, und wer ausschließlich Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann meist beruhigt sein. Im Zweifel lohnt ein prüfender Blick in die Zahlen oder die Beratung durch fachkundige Stellen. So bleibt die Steuer der Rente weiterhin ein überschaubares Thema.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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