Viele Rentnerinnen und Rentner fragen sich jedes Jahr aufs Neue, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Die meisten wünschen sich, möglichst wenig Papierkram mit dem Finanzamt zu haben – und das ist bei Einhalten wichtiger Freibeträge durchaus möglich. Doch wem bleibt die Abgabepflicht tatsächlich erspart, und was hat sich 2025 geändert? Dieser Artikel erklärt die aktuellen Regeln und zeigt, wann Sie sich als Rentner die Steuererklärung sparen können.
Die Frage, ob Seniorinnen und Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, beschäftigt viele Menschen im Ruhestand. Von der Höhe der Rente und zusätzlichen Einkünften hängt ab, ob Sie dem Finanzamt Unterlagen vorlegen müssen. 2025 gibt es wichtige Anpassungen am Grundfreibetrag, die es zu beachten gilt.
Der Grundfreibetrag – die wichtigste Kenngröße
Jeder Steuerpflichtige, also auch Rentner, hat Anspruch auf einen jährlichen Grundfreibetrag. Für das Jahr 2025 beträgt dieser 12.084€ für alleinstehende Rentner und 24.168€ für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Liegen Ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte – das heißt zum Beispiel die gesetzliche Rente, Betriebsrente oder Mieteinnahmen – unter diesem Grenzwert, bleibt Ihre Rente komplett steuerfrei.
Wer also keine oder nur geringe zusätzliche Einkünfte hat und mit den Bezügen unter dem Grundfreibetrag bleibt, ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Diese Regelung bringt vor allem älteren Jahrgängen Entlastung, deren Renten meist etwas niedriger ausfallen.
Steuerpflichtiger Anteil der Rente: Warum die Jahreszahl wichtig ist
Wichtig: Der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente richtet sich nach dem Jahr Ihres Renteneintritts. Für alle, die 2025 erstmals in Rente gehen, werden 83,5% der Jahresrente besteuert. Der übrige Teil bleibt lebenslang steuerfrei. Bei früheren Ruheständen gelten oft noch höhere Steuerbefreiungen, da der Besteuerungsanteil stufenweise steigt.
Das bedeutet: Auch mit einer Bruttorente leicht über dem Grundfreibetrag können Sie unter bestimmten Umständen steuerfrei bleiben, da nur ein Teil Ihrer Rente versteuert werden muss.
Freibetrag bei zusätzlichem Einkommen
Viele Seniorinnen und Senioren haben neben der gesetzlichen Rente Einnahmen, z.B. aus Vermietung, Kapitalerträgen oder einer kleinen Nebentätigkeit. Diese zusätzlichen Einkünfte werden gemeinsam mit dem steuerpflichtigen Rentenanteil geprüft. Solange Sie insgesamt unter dem Freibetrag liegen, bleibt die Steuerpflicht aus.
Höchstens problematisch ist es, wenn Sie durch regelmäßige Zusatzverdienste, Vermietungen oder nicht pauschal besteuerte Zinserträge den Freibetrag überschreiten – dann ist eine Steuererklärung fällig.
Ausnahmen: Wann dennoch eine Steuererklärung notwendig ist
In wenigen Fällen ist die Steuererklärung auch bei niedrigem Einkommen Pflicht:
- Wenn das Finanzamt Sie explizit zur Abgabe auffordert.
- Bei zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag (z.B. Miete).
- Bei Rentnern mit Wohnsitz im Ausland, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland von der Steuerpflicht entbindet.
- Wenn Sie in den Vorjahren eine Steuererklärung abgeben mussten und das Finanzamt Folgeerklärungen verlangt.
Tabelle: Steuerfreibetrag für Rentner (2025)
Steuerlicher Status | Grundfreibetrag 2025 (jährlich) | Steuerpflichtige Rente bis* |
---|---|---|
Alleinstehend | 12.084€ | ca. 14.473€ |
Verheiratet / veranlagt | 24.168€ | ca. 28.946€ |
Rentner mit Zusatz-Einkünften | Freibetrag individuell; alle Einkünfte werden addiert | abhängig von Höhe der Nebeneinkünfte |
*Angenommen, steuerpflichtiger Anteil der Rente beträgt 83,5%
Steuererklärung vermeiden – was können Rentner tun?
- Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie mit Ihrer Rente und möglichen Nebenverdiensten unter dem Grundfreibetrag bleiben.
- Achten Sie auf Anpassungen des Freibetrags durch die jährlichen Gesetzesänderungen.
- Reichen Sie keine Erklärung ein, wenn Sie sicher sind, unter den Schwellenwerten zu bleiben – außer das Finanzamt fordert Sie ausdrücklich auf.
- Bewahren Sie alle Belege zu Ihren Einkünften und eventuellen Abzügen auf, falls Fragen auftreten.
FAQs zur Steuerpflicht für Rentner
Muss jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Nein, nur wenn die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten oder das Finanzamt dies explizit verlangt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner 2025?
Für Alleinstehende beträgt der Grundfreibetrag 12.084€, für Ehepaare 24.168€.
Welche Einnahmen zählen für die Steuerfreibetragsgrenze?
Dazu gehören der steuerpflichtige Rentenanteil, Mieten, Einkünfte aus Kapitalanlagen, Minijobs oder private Renten.
Müssen Rentner im Ausland immer eine Steuererklärung machen?
Nein, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, ist oft keine Erklärung in Deutschland nötig – Ausnahmen bestätigen die Regel.
Was ist, wenn ich knapp über dem Freibetrag liege?
Ab dann sind Sie zur Abgabe verpflichtet, aber dank zahlreicher Abzugsmöglichkeiten (z.B. Pauschbeträge, Krankenversicherungsbeiträge) fällt häufig dennoch keine Steuerlast an.
Fazit vom Verein Für soziales Leben e. V.
Für viele Ruheständler besteht auch 2025 weiterhin keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung – sofern sie mit allen Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleiben. Die jährlichen Anpassungen sorgen für zusätzliche Sicherheit, und wer ausschließlich Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann meist beruhigt sein. Im Zweifel lohnt ein prüfender Blick in die Zahlen oder die Beratung durch fachkundige Stellen. So bleibt die Steuer der Rente weiterhin ein überschaubares Thema.