Die Verdienstgrenze beim Minijob ist für Millionen von Beschäftigten in Deutschland ein nicht unwichtiges Thema. Sie regelt, wie viel Minijobber monatlich verdienen dürfen, ohne ihren Status zu verlieren oder sozialversicherungspflichtig zu werden. Ab 2026 gibt es wichtige Änderungen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur neuen Verdienstgrenze, den Hintergründen der Anpassung und was Sie konkret beachten müssen.
Was ist die Verdienstgrenze beim Minijob?
Die Hinzuverdienstgrenze bezeichnet den maximalen monatlichen Verdienst, den Minijobber erzielen dürfen, ohne dass ihr Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig wird. Bislang lag diese Grenze im Jahr 2025 bei 556 Euro pro Monat.
Warum ändert sich die Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, erhöht sich automatisch auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber. Ziel ist es, die durchschnittliche Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat trotz steigender Löhne konstant zu halten und so Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gewährleisten.
Die neue Minijob Verdienstgrenze ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Dadurch steigt die Minijob-Grenze auf 602 Euro monatlich (exakt: 602,33 Euro). Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Mindestlohn x 130 / 3 = Geringfügigkeitsgrenze
Für 2026 ergibt sich:
13,90 Euro x 130 / 3 = 602,33 Euro
Diese Grenze wird auf volle Euro aufgerundet und jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales offiziell bekannt gegeben.
Was bleibt gleich, was ändert sich?
Was bleibt gleich?
- Die Verdienstgrenze wird weiterhin jährlich an den Mindestlohn angepasst.
- Minijobber dürfen maximal durchschnittlich 43 Stunden pro Monat arbeiten.
- Die Obergrenze für Midijobs bleibt bei 2.000 Euro monatlich.
- Gelegentliche Überschreitungen der Grenze sind weiterhin in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Krankheit anderer Mitarbeiter oder saisonalen Spitzen.
Was ändert sich konkret 2026?
- Erhöhung der Verdienstgrenze: Von 556 Euro (2025) auf 602 Euro (2026) pro Monat.
- Anpassung der Midijob-Untergrenze: Der Übergangsbereich für Midijobs beginnt ab 602,01 Euro monatlich.
- Berechnung der maximalen Arbeitsstunden: Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro können Minijobber weiterhin rund 43 Stunden monatlich arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.
Auswirkungen für Minijobber und Arbeitgeber
Vorteile für Minijobber
- Mehr Netto vom Brutto: Durch die höhere Grenze können Minijobber 2026 bis zu 602 Euro monatlich verdienen, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.
- Konstante Arbeitszeit: Trotz steigendem Mindestlohn bleibt die maximale Arbeitszeit stabil.
Hinweise für Arbeitgeber
- Abrechnung prüfen: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die neue Grenze ab Januar 2026 eingehalten wird, da sonst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsteht.
- Planungssicherheit: Die dynamische Anpassung sorgt für mehr Transparenz und Planungssicherheit bei der Lohnabrechnung.
Tabelle: Entwicklung der Minijob-Grenze und des Mindestlohns
Jahr | Mindestlohn (€/h) | Minijob-Grenze (€/Monat) | Max. Stunden/Monat |
---|---|---|---|
2025 | 12,82 | 556 | ca. 43 |
2026 | 13,90 | 602 | ca. 43 |
2027 | 14,60 | 633 | ca. 43 |
Zusammenfassung: Minijobgrenze 2026
Die Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob, also der Minijob-Grenze, auf 602 Euro ab 2026 ist eine direkte Folge der Mindestlohnerhöhung. Für Minijobber bedeutet das mehr finanziellen Spielraum, ohne Nachteile bei der Sozialversicherung. Arbeitgeber profitieren von klaren Regeln und einer einfachen Anpassungsformel. Die nächste Anpassung kommt dann 2027.