Mehr Geld für Rentner durch Grundrente – auch bei Grundsicherung und Wohngeld

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Freibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung durch Grundrentenzeiten

All diejenigen, die einen Anspruch Grundsicherung oder Wohngeld haben und zusätzlich wenigstens 33 Jahre Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto vorweisen können, profitieren von einem zusätzlichen Freibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung.

Die Folge: Es wird weniger an Einkommen beim Wohngeld oder der Grundsicherung angerechnet. Je weniger Einkommen man hat, desto höher der Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung. Möglicherweise hat man durch den Freibetrag aufgrund der Grundrentenzeiten auch erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung.

So hoch ist der Grundrenten-Freibetrags bei Grundsicherung bzw. Wohngeld

Durch den Grundrenten – Freibetrag werden bei der Einkommensermittlung 100 Euro von der monatlichen Rente nicht angerechnet. Der Rentenbetrag, der für die Einkommensanrechnung genutzt wird, vermindert sich also um 100 Euro. 

Hinzu kommt der normale allgemeine Freibetrag. Er beträgt  30 Prozent der über dem Grundrenten-Freibetrag liegenden Rente. Der Höchstbetrag der Rente, die nicht angerechnet wird, liegt bei 50  Prozent des Regelsatzes der Grundsicherung. Im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag maximal 281,50 Euro monatlich.

Wohngeld oder Grundsicherung: Rechenbeispiel zu den Freibeträgen

In unserem Beispiel gehen wir von folgenden Zahlen aus:

  • Der Rentner hat mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht.
  • Seine monatliche Bruttorente beträgt 850 Euro.

1. Freibetrag: Von seiner Bruttorente in Höhe von 850 Euro sind 100 Euro anrechnungsfrei.

2. Freibetrag: Von den übrigen 750 Euro werden weitere 30 Prozent nicht als Einkommen angerechnet. Das sind 225 Euro. Das nicht anzurechnendes Einkommen würde danach somit 335 Euro betragen. Jetzt greift jedoch die Deckelung: 225 Euro würden 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung (=281,50 Euro) überschritten. Der Freibetrag für die Grundsicherung oder das Wohngeld ist daher auf 281,50 Euro begrenzt. Das heißt in unserem Beispielfall: Von der Rente in Höhe von 850 Euro werden nur 568,50 Euro (= 850 Euro abzüglich 281,50 Euro) auf das Wohngeld oder die Grundsicherung angerechnet.

Voraussetzung für den Freibetrag: 33 Jahren Grundrentenzeiten

Rentner, die seit Juli 2021 einen Rentenbescheid erhalten haben, können in diesem nachlesen, ob sie die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten auf dem Rentenkonto haben.

Zu den Grundrentenzeiten zählen zunächst die Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung, Selbständigkeit, Kindererziehung und Pflege, aber auch Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation.

Bei den Grundrentenzeiten werden nicht nur Zeiten berücksichtigt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben worden sind, sondern auch Zeiten aus anderen Alterssicherungssystemen, etwa Zeiten in der Alterssicherung der Landwirte oder in einem berufsständischen Versorgungswerk. 

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

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