Für Rentner und Bürgergeld: Zuschuss zu Kosten für Internet beantragen!

Können Rentner mit geringer Rente einen Zuschuss zu den Internet-Kkosten erhalten? Wir sagen, wann das möglich ist.

Internet-Kosten - Zuschuss für Rentner: Antrag stellen!
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Haben Rentner einen Anspruch auf Zuschuss zu den Kosten für das Internet? Wer hat Anspruch auf Kostenübernahme von Internetanschluss und Internet?

Das Internet dient zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es ist ein Weg für Kommunikation nicht nur mit Freunden und Bekannten, sondern auch mit Ämtern und Behörden. Ohne Internet ist vieles nicht möglich.

In nachfolgendem Artikel gehen wir auf diese Fragen ein.

Regelleistung der Altersgrundsicherung und des Bürgergeldes enthält Kosten für Internet

Rentner können einen Zuschuss für Internet-Kosten erhalten.

Auch Rentner mit geringer Rente und Grundsicherung können einen Zuschuss für den Internetanschluss erhalten – unter engen Voraussetzungen.

Ohne Internet geht (fast) gar nichts. Im öffentlichen wie im privaten Bereich. Deshalb ist ein Internetzugang für alle Menschen in Deutschland wichtig, er gehört quasi zum Existenzminimum. Was tun aber Rentner mit geringer Rente oder Bezieher von Bürgergeld. Haben Sie einen Anspruch auf Zuschüsse vom Sozialamt oder Jobcenter?

Im Regelsatz der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, die auch an viele Rentner mit geringer Rente gezahlt wird, sowie im Bürgergeld Regelsatz sind Geldbeträge für Telefon und Internet vorhanden. Gegenwärtig sind dies knapp 45 Euro im Monat, bezogen auf den Regelsatz für eine alleinstehende Person. Zusätzliche Leistungen für die laufenden Kosten des Internets kann man deshalb weder vom Jobcenter (als Bürgergeld – Bezieher) noch vom Sozialamt (als Rentner mit ergänzender Grundsicherung im Alter) erhalten. Doch für einmalige Kosten gilt etwas anderes.


Internetanschluss bei Umzug

Bei einem Umzug entstehen nicht selten Kosten für einen neuen Telefonanschluss und Internetanschluss. Diese Kosten müssen vom Jobcenter oder vom Sozialamt zusätzlich zum Regelsatz als Extra-Zuschuss übernommen werden, wenn der Umzug notwendig und im Einverständnis mit dem Amt erfolgt ist. Hierzu gibt es eine Entscheidung des obersten deutschen Sozialgerichts, des Bundessozialgerichts, unter dem Az: B 14 AS 58/15 R. Das Bundessozialgericht erklärte, dass eine Kostenübernahme notwendig sei, „um nach einem Umzug die Kommunikation mit anderen Menschen, Behörden usw. aufrechtzuerhalten“.

Zusammenfassung zu Zuschuss für Rentner zu den Kosten für das Internet

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Im Regelsatz der Altersgrundsicherung und des Bürgergeldes sind die Kosten Telekommunikation, also auch Internet, bereits enthalten. Wie dieser Betrag genutzt wird, kann selbst entschieden werden, also etwa auch für Telefon und Handy. Wenn die Internetkosten über diesen Betrag hinausgehen, müssen diese selbst getragen werden.
  • Bei einem notwendigen und vom Amt genehmigten Umzug besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen neuen Internetanschluss.
  • Die Kostenübernahme ist nicht für alle Rentner vorgesehen, sondern nur für Rentner, die ergänzend Grundsicherungsleistungen im Alter nach dem SGB XII erhalten.
  • Den Zuschuss gibt es nur auf Antrag.