Kinder Bürgergeld erreicht 2024 Rekordstand – Dunkle Seite einer Macht

Auch 2024 hat das Bürgergeld für Kinder einen Höchststand erreicht. Es gibt fast 2 Millionen Kinder, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Die Kindergrundsicherung, die für 2025 geplant ist, soll Abhilfe schaffen.

Kinderarmut in Deutschland zu hoch - Kindergrundsicherung muss kommen
Foto des Autors

von

geprüft von

Es sind schockierende Zahlen in Deutschland:  Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, also Leistungen des Staates zur Sicherung des Existenzminimums, ist immer noch auf einem Höchststand. Mehr als ein Drittel aller Berechtigten, die Bürgergeld beziehen, sind Kinder! Fast 2 Millionen! Der Anteil der Kinder unter 18 Jahren am Bürgergeld beträgt weit über 30 Prozent!

Das sind Zahlen, die die Bundesregierung kürzlich veröffentlichte.

Wir skizzieren in unserem Beitrag kurz die die dunkle Seite der Wirtschaftsmacht Deutschland – und schütteln mit dem Kopf!

Höchstwert an Kinderarmut in Deutschland

Die Kinderarmut ist 2024 zu hoch in Deutschland. Kindergrundsicherung fehlt bisher.

Die Kinderarmut ist auch 2024 in Deutschland viel zu hoch. Die Kindergrundsicherung soll helfen, kommt jedoch erst 2025.

Im Dezember letzten Jahres betrug die Zahl aller Personen, Bürgergeld als Teil einer Bedarfsgemeinschaft bezogen, knapp über 5.500.000. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in dieser Zahl enthalten sind, liegt bei über  1.900.000. In den letzten Jahren hat sich der prozentuale Anteil der Kinder, die Bürgergeld bezogen haben, fast überhaupt nicht verändert.

Das bedeutet: Über ein Drittel der Bezieher von Grundsicherung (Bürgergeld) sind Kinder und Jugendliche.  Ihr Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung liegt bei lediglich 16 Prozent.

Daraus lässt sich schlussfolgern: Es sind in erster Linie Familien mit Kindern, die von Armut betroffen sind.

Das ist traurig! Das ist Deutschland! Ein reiches und mächtiges Land! Eine sehr dunkele Seite!

Die Bundesregierung muss mehr für die Teilhabe tun

Das Deutsche Kinderhilfswerk und andere Wohlfahrtsverbände fordern schon seit langem, dass das Kinder Bürgergeld erhöht werden muss. Eine eigenständige Kindergrundsicherung soll geschaffen werden. Wir schließen uns der Forderung an. Es muss mehr für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen getan werden. Die gegenwärtigen Regelungen sind außerdem zu unbürokratisch. Der Aufwand, um Leistungen zu erlangen, ist sehr hoch.

Das kindliche Existenzminimum muss angehoben werden

Es müssen neue Berechnungen für das kindliche Existenzminimum angestellt werden. Der Kinder Regelsatz des Bürgergeldes ist zu niedrig bemessen. Die Politik muss den Kindern aus benachteiligten Familien mehr Geld zugestehen.

Gegenwärtig ist der Bürgergeld Satz für Kinder nach Alter gestaffelt:

Tabelle Regelsatz Bürgergeld für Kinder

Regelsatz Kinder 14 – 17 Jahre471 EuroBürgergeld für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
Regelsatz Kinder 6 – 13 Jahre390 EuroBürgergeld für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
Regelsatz Kinder 0 – 5 Jahre357 EuroBürgergeld für Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren

Auf diesen Regelsatz wird das Kindergeld angerechnet! Das bedeutet, dass das Jobcenter von den oben genannten Beträgen 250 Euro Kindergeld (Stand Anfang 2024) abzieht.

Kindergrundsicherung muss rasch kommen

Dies Bundesregierung hat versprochen eine Kindergrundsicherung einzuführen, ein gesondertes Bürgergeld für Kinder, das viele staatlichen Leistungen bündelt, insbesondere auch das Kindergeld.

Wir halten das für wichtig: Erforderlich ist eine Gesamtstrategie, um die Kinderarmut in Deutschland zurückzudrängen.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung wird es noch bis 2025 Jahre dauern. Bis dahin steht Kindern nur das Kinder Bürgergeld oder der Kinderzuschlag zur Verfügung. Der Bürgergeld-Satz für Kinder ist zu niedrig. Er muss an die tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst werden.

Einen sehr detaillierten Überblick über die geplanten Kindergrundsicherung finden Sie hier:

Kindergrundsicherung – Höhe, Anspruch, Garantiebetrag

Kindergrundsicherung mit Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag

Schreibe einen Kommentar