Kindergrundsicherung: Familienministerin hat Gesetzentwurf vorgelegt- Inhalt noch geheim

Berlin. Der Weg zur Kindergrundsicherung wird fortgesetzt. Die Bundesfamilienministerin hat offensichtlich den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung dem Bundeskanzler vorgelegt.

Familienministerin hat Gesetzentwurf zu Kindergrundsicherung vorgelegt
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Die Bundesfamilienministerin Paus geht weiter auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Sie hat dem Kanzleramt sowie dem Finanzministerium den entsprechenden Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung vorgelegt.

Wie aus Pressemeldungen von BR24 zu entnehmen war, habe sie erklärt, sie habe – wie vom Kanzler gewünscht – unterschiedliche Varianten hinsichtlich der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung erarbeitet. Der Gesetzentwurf ist noch nicht öffentlich zugänglich.

Kindergrundsicherungsgesetz ist da

Die Bundesfamilienministerin hat nun – endlich – einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung vorgelegt. Der Inhalt ist noch geheim und nicht öffentlich zugänglich.

SPD-Chef kritisiert Streit um die Kindergrundsicherung

SPD-Chef Klingbeil zeigte sich nicht erfreut über den neuen Streit in der Ampel-Koalition betreffend die Kindergrundsicherung und das Wachstumschancengesetz. Paus hatte vorgestern in der Minister-Kanzler-Runde ihr Veto gegen die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes von Finanzminister Lindner eingelegt. Es sieht milliardenschwere Steuererleichterungen für Unternehmen vor. Klingbeil erklärte, die Bundesregierung müsse in der aktuellen Situation Sicherheit, Stabilität und Orientierung geben.

Kinderschutzbund unterstützt Paus

Die Präsidentin des Deutschen Kinderschutzbundes, Andresen, verteidigte die Bundesfamilienministerin. Sie äußerte sich in der Presse wie folgt: Jedes fünfte Kind in Deutschland wachse in Armut auf. Würde der Kampf dagegen nicht deutlich gefüht würde eine Chance vergeben.

Was ist die Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung ist eine geplante Reform der Familienförderung, die von der Ampelregierung im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Das Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Kinderarmut zu bekämpfen und allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll noch im Jahr 2023 starten und die erste Auszahlung der Kindergrundsicherung soll 2025 erfolgen.

Die Kindergrundsicherung soll aus einem für alle Kinder gleich hohen Garantiebetrag bestehen, der das heutige Kindergeld ablöst, und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag. Der Garantiebetrag soll wie bisher nach der Geburt eines Kindes beantragt werden können. Der Zusatzbetrag soll Familien mit weniger Einkommen stärker unterstützen und das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder abdecken.

Dititaler Kindergrundsicherungs-Check

Um den Zugang zu den Leistungen zu erleichtern, soll ein digitaler “Kindergrundsicherungs-Check” eingeführt werden, der die Anspruchsberechtigung prüft und den Familien direkt mitteilt, ob ein Anspruch besteht. Außerdem sollen Vermögen und Wohnung im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht eingesetzt werden müssen.

Die Kindergrundsicherung soll verschiedene Familienleistungen wie das Bürgergeld für Kinder, Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Bildungs- und Teilhabepaket und den Unterhaltsvorschuss bündeln und vereinfachen.

Quellen: