Kritik an geplanten Abmilderungen der Sanktionen

Kritik an geplanten Abmilderungen der Sanktionen
Foto des Autors

von

geprüft von

Das Bürgergeld soll im Jahr 2023 das Arbeitslosengeld II ablösen, besser bekannt unter dem Namen Hartz IV. Dies soll durch eine Reform des zugrundeliegenden Regelwerkes, des SGB II geschehen. Es liegt bereits ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums mit den geplanten Änderungen vor.

Ein Kernpunkt der Reform soll die Abkehr von Bestrafungen, also von Sanktionen sein. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Jobcenter soll vielmehr gestärkt werden. Ganz abgeschafft werden sollen die Sanktionen allerdings nicht.

Kritik an der Abschwächung der Sanktionen im Rahmen des Bürgergeldes

Doch es gibt nicht wenig Kritik an der geplanten Abkehr von den Sanktionen.  Hintergrund ist, dass Handwerk, Industrie und Dienstleister in der gegenwärtigen Zeit eine große Nachfrage nach Arbeitskräften haben. Ein Wegfall der Sanktionen würde  – so die Argumentation – den Anreiz zur Job-Aufnahme verringern.

Die vermehrte Nachfrage nach Arbeitskräften ist eines der Merkmale, die die gegenwärtige Wirtschaftskrise von früheren Krisen unterscheidet. Bei den vorherigen Krisen gab es steigende Erwerbslosenzahlen. Dieses Mal hingegen gibt es überall akute Personalnot.

Der Personalmangel treibt die Inflation in die Höhe und ist für die Wirtschaft ein enormes Wachstumshemmnis.


Integration in den Jobmarkt

Deutschland – so die Kritiker – brauche Fachkräfte. Ausländische Arbeitnehmer könnten deshalb nur bedingt eingesetzt werden Durch die Abschaffung der Sanktionen werde die  Akzeptanz des Sozialstaats geschwächt.

Kritik am Bürgergeld nicht nachvollziehbar

Die Kritik ist jedoch nicht nachvollziehbar. Bei der geplanten Nachfolgeregelung zu Hartz IV handelt es sich um ein von der Bundesregierung wohl durchdachtes Reformpaket. Das Bürgergeld will es den Betroffenen ermöglichen, sich auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu konzentrieren, ohne sich über Ersparnisse oder Wohnung Sorgen machen zu müssen. Es ist sofort einsichtig, dass ein durch eine unangemessene Wohnung erzwungener Umzug die Wiedereingliederung ungemein erschweren würde.

Wer unverschuldet in eine längere Arbeitslosigkeit abgeglitten ist, soll sich auch nicht um seine Ersparnisse, sein Vermögen, sorgen müssen, die er für Notfälle angelegt hat. Jedenfalls für eine Übergangszeit. Auch das hilft, sich auf das eigentliche Problem, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, zu konzentrieren.

Im Übrigen sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Bürgergeld die Sanktionen nicht komplett abgeschafft werden. Wer chronisch nicht mitarbeitet, keine Termine einhält, dem drohen auch in Zukunft Kürzungen der Bürgergeld-Leistungen.