Mehr Taschengeld im FSJ und BFD: „Vergütung“ für freiwilliges Jahr um 151 Euro  angehoben

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur generellen Erhöhung des Taschengeldes im FSJ und BFD auf den Weg gebracht. Wie hoch das Taschengeld angehoben werden soll, erfahren Sie in unserem Artikel.

Taschengeld im FSJ und BFD soll angehoben werden.

Wer einen staatlich anerkannten Freiwilligendienst leistet, insbesondere ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) oder den BFD (Bundesfreiwilligendienst), erhält keine Vergütung, da es sich um ein ehrenamtliches Engagement handelt. Dennoch stehen Freiwilligendienstler nicht mittellos da. Sie  erhalten ein Taschengeld. Diese wird nur sowohl im FSJ als auch im BFD erhöht. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits vor.

In unserem Artikel erklären wir die Einzelheiten.

Was ist das Taschengeld im FSJ und BFD?

Das Taschengeld für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und den BFD soll angehoben werden.

Im Jahr 2024 soll es eine generelle Erhöhung des Taschengeldes im FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) geben.

Das Taschengeld im FSJ ist eine monatliche Zahlung, die Freiwillige während ihres Freiwilligen Sozialen Jahres erhalten. Es ist keine Bezahlung im eigentlichen Sinne, sondern eine Anerkennung für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit. Denn: ein FSJ oder der BFD ist eine ehrenamtliche Tätigkeit


Wie hoch ist das Taschengeld im FSJ und Bundesfreiwilligengesetz?

Die Höhe des Taschengelds ist gesetzlich geregelt und variiert je nach Einrichtung bzw. Organisation, in der das FSJ und der BFD geleistet werden. Im Jahr 2024 liegt die Höchstgrenze gegenwärtig noch bei 453 Euro monatlich.

Erhöhung des Taschengeldes im FSJ / BFD 2024

Nunmehr hat die Bundesregierung einen Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem das Taschengeld erhöht wird. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld ist als prozentualer Anteil (6 Prozent) an die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung gekoppelt. Diese erhöht sich Jahr für Jahr und damit auch das Taschengeld für Freiwillige. Für diese Erhöhung ist kein Gesetz notwendig, da sie dynamisch, also automatisch erfolgt.

Der prozentuale Anteil ist seit der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes vor 13 Jahren nicht mehr gestiegen ist. Die Bundesregierung will in jetzt anheben, damit „den Trägern und Einsatzstellen ein größerer Spielraum für die Anerkennung der Leistung der Freiwilligen ermöglicht wird.“ So die Gesetzesbegründung.

Die neue Regelung in § 2 Jugendfeiwilligendienstegesetz sieht wie folgt aus:

„Angemessen ist ein monatliches Taschengeld, das 8 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung monatlich geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Bei einem freiwilligen Dienst vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung ist das Taschengeld zu kürzen.“

Die Höchstgrenze für das Taschengeld Im FSJ bzw. BFD würde 2024 somit 604 Euro betragen. Das entspricht einer Erhöhung um 151 Euro.


Wer zahlt das Taschengeld im FSJ, im BFD?

Das Taschengeld wird von der Einsatzstelle des Freiwilligen gezahlt. Dies kann eine gemeinnützige Organisation, eine soziale Einrichtung oder eine Behörde sein.

Gibt es zusätzliche Leistungen im FSJ?

Neben dem Taschengeld haben Freiwillige im FSJ oft Anspruch auf verschiedene weitere Leistungen, wie zum Beispiel:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Fahrtkosten
  • Urlaub
  • Krankenversicherung
  • Seminare und Bildungstage

Wir das Taschengeld im FSJ / BFD auf das Bürgergeld angerechnet?

Zur Anrechnung des Taschengeldes im FSJ ode BFD können Sie sich hier informieren: Bürgergeld und Taschengeld FSJ / BFD

Weitere Informationen zum Taschengeld im FSJ und Quellen

Weitere Informationen zum Taschengeld im FSJ findest du auf den folgenden Websites:


Fazit zur Taschengeld-Erhöhung im FSJ und BFD 2024

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Das Taschengeld im FSJ und BFD soll 2024 um 151 Euro angehoben werden.
  • Das Taschengeld im FSJ ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Freiwillige. Es ist zwar nicht üppig, aber es hilft dabei, die grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Wer zusätzliche Leistungen benötigt, kann sich an verschiedene Stellen wenden.