Muss Bürgergeld zurückgezahlt werden?

Wer Bürgergeld beantragt oder bezieht, stellt sich die Frage: muss ich Bürgergeld zurückzahlen, z.B., wenn ich nicht mehr darauf angewiesen bin. In unserem Artikel beantworten wir diese Frage un erkären, wann ausnahmsweise Bürgergeld zurückgezahlt werden muss.

Wann muss man Bürgergeld zurückzahlen?

Bürgergeld ist eine Sozialleistung des Staates für bedürftige Menschen? Viele Hilfebedürftige fragen sich, ob sie es zurückzahlen müssen, wenn sie nicht mehr auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Muss Bürgergeld zurückgezahlt werden, lautet die Frage.

Grundsätzlich gilt: Bürgergeld muss nicht zurückgezahlt werden. Allerdings gilt diese Antwort nicht pauschal für alle Leistungsbezieher. Es gibt durchaus Fälle, in denen das Bürgergeld zurückgezahlt werden muss.

Einzelheiten lesen Sie nachfolgendend in unserem Beitrag.

Keine Rückzahlung von Bürgergeld

Die Frage: muss Bürgergeld zurückgezahlt werden?

Viele Leistungsbezieher fragen sich: Muss ich Bürgergeld zurückzahlen? Lesen Sie die Antwort hier!

Sozialleistungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Das ist der Grundsatz. Und das Bürgergeld ist eine Sozialleistung. Es soll das Existenzminimum sichern.

Auch dann, wenn die hilfebedürftig Person nicht mehr hilfebedürftig ist, sie sogar zu Geld oder zu sehr viel Geld kommen würde, muss sie das Bürgergeld nicht zurückzahlen. Für eine Rückzahlung zur Recht geleisteter Sozialhilfe, zu Recht gezahltem Bürgergeld, ist im Gesetz keine Rechtsgrundlage vorgesehen.


Ausnahmen: dann muss eine Rückzahlung von Bürgergeld erfolgen

Anders verhält es sich, wenn Bürgergeld zu Unrecht gezahlt worden ist.

Wurde Bürgergeld zu Unrecht gezahlt, weil die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht vorlagen, etwa, aufgrund falscher Angaben, muss zu viel und zu Unrecht gezahltes Bürgergeld zurückgezahlt werden.

Ausnahme von der Ausnahme

    Bagatellgrenze: Beträge unter 50 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden.

    Härtefallregelung: In besonderen Härtefällen kann die Rückforderung erlassen werden.

    Verjährung: Nach Ablauf von vier Jahren kann das Jobcenter kein Geld mehr zurückfordern.


Ratenzahlung bei Rückforderung von Bürgergeld

    Die Rückzahlung des Bürgergeldes kann in Raten erfolgen.  Die Höhe der Raten wird vom Jobcenter individuell festgelegt.  Bei einer Ratenzahlung werden Zinsen berechnet.

Verjährung der Rückzahlungsforderung

    Die Rückforderung von Bürgergeld verjährt nach vier Jahren.  Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Geld zu viel ausgezahlt wurde.


Weitere Informationen:

Rückerstattung von Bürgergeld – Was sind die Voraussetzungen und wann kann das gefordert werden?

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Grundsätzlich muss Bürgergeld nicht zurückgezahlt werden, wenn es rechtskonform bewilligt wurde.
  • Bürgergeld muss aber grundsätzlich dann zurückgezahlt werden, wenn es zu Unrecht oder in zu hoher Höhe ausgezahlt wurde.
  • Es gibt allerdings einige Ausnahmen von der Rückzahlungspflicht, z. B. die Bagatellgrenze und die Härtefallregelung.
  • Die Rückzahlung kann in Raten erfolgen.
  • Die Rückforderung von Bürgergeld verjährt nach vier Jahren.

Quellen

SGB II (Bürgergeld Gesetz)

§ 45 SGB X

Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 11 – 11b SGB II