Mutterschaftsgeld oder Mutterschutzlohn: wann bekomme ich welches Geld – wie viel?

Während der Schwangerschaft kann man einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Mutterschutzlohn haben. Wir erklären den Unterschied und informieren darüber, wann man wie viel Geld ausgezahlt bekommt.

Wann gibt es Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn? Und: wie viel?

Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn sind unterschiedliche Mutterschaftsleistungen. Doch beide sichern das Einkommen der schwangeren Frau, wenn sie während ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten darf, etwa während der Mutterschutzfristen.

Wir geben in unserem Artikel einen Überblick zum Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn und beantworten die Frage, wie man das eine oder das andere erhalten kann und wie viel Geld man bekommt.

Wann bekommt man Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld oder Mutterschutzlohn - wann und wie viel?

Wann hat man in der Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wann auf Mutterschutzlohn? Lesen Sie unseren Artikel. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Anspruch ist und wie viel Geld gezahlt wird.

Während der Mutterschutzfrist hat man Anspruch auf

  • Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse, wenn man selbst gesetzlich versichert ist.
  • Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung, wenn man privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert ist.
  • Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn das durchschnittliche Nettogehalt pro Tag höher als 13 Euro ist.

Die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise 6 Wochen vor der Geburt und enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes wird aus dem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate berechnet. Es werden jedoch höchstens13 Euro pro Tag gezahlt.

Der Durchschnitt des letzten Netto-Gehalts wird aus den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn der Mutterschutzfrist berechnet.

Für den Fall, dass der Netto-Lohn in dieser Zeit höher als 13 Euro pro Tag war, zahlt der Arbeitgeber den Unterschiedsbetrag (sog. Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).

Bekommt man Mutterschaftsgeld, wenn man Bürgergeld bezieht?

Wenn man Bürgergeld bezieht, hat man keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Allerdings hat man während der Schwangerschaft einen Anspruch auf Mehrbedarf beim Bürgergeld. Zu den Einzelheiten siehe hier: Bürgergeld Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Wann bekommt man Mutterschutzlohn?

Vor und nach der Mutterschutzfrist hat man einen Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn man nicht arbeiten darf, zum Beispiel wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes.

Voraussetzung für die Zahlung von Mutterschutzlohn ist die Vorlage eines Attestes über das Beschäftigungsverbot. Das muss man dem Arbeitgeber vorlegen. Es muss detaillierte Angaben enthalten

  • über den Zeitraum und Umfang des Beschäftigungsverbots
  • darüber, welchen Tätigkeiten Sie weiterhin nachgehen können.

Antrag auf Mutterschutzlohn erforderlich?

Ein Antrag auf Zahlung von Mutterschutzlohn ist nicht erforderlich. Der Mutterschutzlohn wird vom Arbeitgeber automatisch als Lohnfortzahlung gezahlt.

Wie hoch ist der Mutterschutzlohn?

Der Mutterschutzlohn ist so hoch wie der durchschnittliche Brutto-Lohn vor dem Beginn der Schwangerschaft war.

Bei einer monatlichen Lohnzahlung kommt es darauf an, wie hoch der durchschnittliche Lohn in den letzten3 Monaten war. Wird der Lohn wöchentlich gezahlt, so entscheidet der Durchschnitt der letzten 13 Wochen.

In dem Fall, dass das das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begann, so kommt es auf die der ersten drei Monate der Beschäftigung abzustellen und der Durchschnitt zugrunde zu legen.

Zusammenfassung zu Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld sind zwei unterschiedliche Leistungen, die eine wird vor und nach, die andere während der Mutterschutzfrist gezahlt.
  • Mutterschutzlohn wird vor und nach der Mutterschutzfrist bei einem Beschäftigungsverbot gezahlt – vom Arbeitgeber.
  • Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfrist gezahlt – von der Krankenkasse.

Quellen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend