
Rentenversicherung muss über Teilrente bei Pflege aktiv aufklären – Gerichtsurteil!
Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Hannover bringt frischen Wind in die Rentenlandschaft: Die Deutsche Rentenversicherung muss Rentner aktiv über die Möglichkeit einer Teilrente informieren, wenn sie Angehörige pflegen. Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherten und eröffnet neue Chancen für eine höhere Rente durch zusätzliche Pflichtbeiträge aufgrund von Pflege!




























