
Neues Urteil: Kein Plus bei Rente bei vorläufiger Bürgergeld – Bewilligung und Betrug
Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen aus 2025 klärt einen höchst relevanten Punkt im deutschen Sozial- und Rentenrecht: Vorläufig bewilligte Bürgergeld Leistungen nach dem SGB II schaffen keine rentenrechtlichen Anrechnungszeiten, wenn die Bewilligung später aufgrund betrügerischen Verhaltens des Leistungsempfängers aufgehoben und auf null gestellt wurde. Dies betrifft direkt die Frage, wie man Anspruchsvoraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente nachweisen kann – mit drastischen Folgen für die Rentenanwartschaft. Wir erklären die Hintergründe in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























