Schwangere bevorzugt: Kündigungsschutzklage nach Fristablauf zulässig – Urteil BAG!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem wegweisenden Urteil (Az: 2 AZR 156/24) entschieden, dass der besondere Mutterschutz auch dann gilt, wenn eine werdende Mutter die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verpasst. Die Rechte von Schwangeren werden damit erheblich gestärkt, denn das Gericht stellte klar: Der Mutterschutz besitzt Vorrang – sogar dann, wenn die Betroffene ihre Schwangerschaft erst nach Ablauf der Frist erfährt und die Klage später einreicht. Einzelheiten zu diesem "sensationellen" Urteil im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!














