Urteil zur Erwerbsminderungsrente: Überstundenabgeltung kein Hinzuverdienst
Überstundenjahre vor dem Rentenbeginn geleistet und erst später ausgezahlt? Ein neues Urteil schützt Arbeitnehmer: Diese Einmalzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen kein Hinzuverdienst und mindern die Erwerbsminderungsrente nicht. Mehr dazu jetzt im Magazin Bürger & Geld.




















