
BSG: Erstattungsanspruch bei vorläufigen Bürgergeld-Leistungen für EU-Bürger
Das BSG hat entschieden, dass vorläufig erbrachte Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich zurückgefordert werden dürfen, wenn sich später herausstellt, dass kein Anspruch bestand. Einzelheiten zum Urteil hier mit einfachen Worten erklärt!



























