
Rente: Versorgungsausgleich bei langer Trennung – überraschendes Urteil zu Ehezeit und Teilung der Rentenanwartschaften
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat mit Beschluss vom 25.03.2025 im Verfahren 13 UF 101/24 eine beachtenswerte Entscheidung zur Verteilung der Rentenanwartschaften nach Scheidung getroffen. Zentraler Punkt: Der Versorgungsausgleich ist bei jahrzehntelanger Trennung beider Ehegatten nur für den Zeitraum des tatsächlichen Zusammenlebens vorzunehmen und nicht für die gesamte Ehezeit. Diese Prüfung und Anpassung hat erhebliche Auswirkung auf die gerechte Teilung der Rentenanwartschaften und ist für viele betroffene Paare relevant. Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..




























