Urteil zur Rente: Überstundenabgeltung auf Erwerbsminderungsrente anzurechnen – neue Regeln für Rentner!
Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem Aktenzeichen B 5 R 15/24 R vom 25.09.2025 hat enorme Bedeutung für alle Empfänger von Erwerbsminderungsrente, betrifft die Praxis der Überstundenabgeltung und setzt neue Maßstäbe für das Rentenrecht in Deutschland. Im Fokus steht die Frage, ob nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlte Überstunden als Hinzuverdienst auf die Erwerbsminderungsrente anzurechnen sind. Einzelheiten zum höchstrichterlichen Urteil hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!