Mietschulden? Bürgergeld Urteil: Jobcenter muss als Darlehen übernehmen
Es geht um das Existenzminimum, das das Bürgergeld als Grundsicherung absichern soll. Dazu zählt menschenwürdiges Wohnen. Das Geld im Regelsatz deckt nur den alltäglichen Bedarf. Schulden kann man damit nicht begleichen. Bürgergeld Bezieher sind somit in der Schuldenfalle. Was aber tun bei Mietschulden? Diese können unter Umständen zur Kündigung des Mietverhältnisses und Obdachlosigkeit führen. Muss das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz die Mietschulden übernehmen? Als Zuschuss oder als Darlehen? Wir beantworten diese Fragen unter Berücksichtigung eines jüngeren Urteils des Bundessozialgerichts in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!