Renten-Urteil: Beitragszuschuss für Selbständige zählt nicht als Einkommen bei der Krankenversicherung – Was das BSG entschieden hat
Der Beitragszuschuss zur Krankenversicherung für Selbständige im Rentenbezug wird bei der Berechnung der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge nicht als Einkommen berücksichtigt – das hat das Bundessozialgericht im Grundsatzurteil Az. B 12 KR 23/09 eindeutig festgestellt. Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!