Jobcenter darf Heizkostenzuschüsse zurückfordern – LSG Urteil bringt Klarheit für Bürgergeld
3.600 Euro zu viel gezahlt – und zurückgefordert: Warum das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden hat, dass Bürgergeld-Empfänger bei vorläufigen Leistungen keinen Vertrauensschutz genießen. Das Urteil stärkt die Rückforderungsrechte der Jobcenter und zeigt, welche Mitwirkungspflichten Betroffene unbedingt kennen müssen. Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.!