
Witwenrente 2026: So funktioniert die Einkommensanrechnung – wer wie viel von eigener Rente behalten darf
Ab 2026 bleibt das Grundprinzip gleich: Eigene Einkünfte der Witwe bzw. des Witwers werden oberhalb eines Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Neu sind vor allem technische Änderungen durch den integrierten Zuschlag bei Erwerbsminderungsrenten und Detailanpassungen bei den Freibeträgen. Einzelheiten und Bespielrechnungen zur Anrechnung von eigenen Einkommen auf die Witwenrente hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!



























