Wie als Rentner gegen fehlerhaften Rentenbescheid vorgehen?

Es kommt vor, dass die Rente falsch berechnet wird. Deshalb: Remntenbescheid immer prüfen!

Rente falsch berechnet: Wie als Rentner gegen fehlerhaften Rentenbescheid vorgehen?
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Wie hoch die Rente ist, darüber gibt der Rentenbescheid Auskunft, den man zu Beginn der Rentenzahlung erhält. Er sollte genau geprüft werden. Schließlich geht es um das Geld, das ein Rentner Monat für Monat ausgezahlt erhält.

In nachfolgendem Artikel beleuchten wir wichtige Fakten zum Rentenbescheid, geben Auskunft über Fehlerquellen und zeigen, was hinsichtlich der Rentenberechnung zu beachten ist.

Lesen Sie den nachfolgenden Artikel deshalb sorgfältig. Es geht um Ihr Geld, Ihre Rente!

Sie fragen sich: Wie viel Rente bekomme ich im Alter? Wann kann ich in Rente gehen? Reicht meine Rente zum Leben oder ist sie zu klein?

Über die genaue Höhe der eigenen Rente erteilt der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung Auskunft. Der Rentenbescheid wird erstellt, wenn ein Antrag auf Rente gestellt worden ist.

Nachfolgender Artikel gibt auch Auskunft, wie man dien Rentenbescheid überprüfen kann, was man gegen einen fehlerhaften Rentenbescheid tun kann, wie ein Widerspruch eingelegt werden kann.

Was ist der Rentenbescheid?

fehler im rentenbescheid

Was tun, wenn der Rentenbescheid falsch ist? Wie gegen einen fehlerhaften Rentenbescheid vorgehen?

Der Rentenbescheid ist die Antwort des Rentenversicherungsträgers auf Ihren Rentenantrag. Im Rentenbescheid werden verschiedenen Feststellungen getroffen. Das ist z.B:

– die Rentenart: Beziehen Sie Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente / Witwerrente?

– die Rentenhöhe: Geht es um die Altersrente, entscheiden die Entgeltpunkte, die man während seines Erwerbslebens erhalten hat, über die Höhe der Rente.

– den Rentenbeginn: Ab wann wird die Rente gezahlt?

– die bisherigen Beitragszahlungen: Es geht um die Entgeltpunkte, um den Versicherungsverlauf, das bisherige Erwerbsleben..

Der Rentenbescheid ist also sehr umfangreich und enthält viele wesentliche Punkte, die es auf Fehler zu untersuchen gilt.

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Was ist der Unterschied zwischen Rentenbescheid, Rentenauskunft bzw. Renteninformation?

Was der Rentenbescheid ist, haben wir im vorherigen Abschnitt eingehend dargelegt. Im Unterschied zum Rentenbescheid gibt es noch die Rentenauskunft und die Renteninformation.

Ab dem 27. Lebensjahr erhält jeder Beitragszahler, der wenigstens 5 Jahre Beiträge gezahlt hat, eine Renteninformation. Dort sind Informationen über Stand der späteren Rente enthalten: es wird berechnet, wie hoch die späteren Rentenzahlung bei Erreichung des Renteneintrittsalters auf Grundlage der durchschnittlichen Beitragszahlungen der vergangenen fünf Jahre sein würde.

Ab dem 55. Lebensjahr bekommt jeder Beitragszahler eine Rentenauskunft, allerdings nur alle drei Jahre. Sie wird anstelle der Renteninformation übermittelt. Aus der Rentenauskunft können die Rentenzeiten, also die Zeiten der Beitragszahlung, entnommen werden. Zudem wird Auskunft über die erworbenen Rentenansprüche gegeben und der Rentenbeginn mitgeteilt.


Rentenbescheid prüfen – was genau?

Der Rentenbescheid sollte genau überprüft werden, wenn er auf dem Tisch liegt. Auf folgende Punkte sollte ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.

  • Daten: Sind die persönlichen Daten korrekt?
  • Versicherungszeiten: Sind alle Versicherungszeiten berücksichtigt? Hier sollte unbedingt ein Abgleich mit den Unterlagen vom Arbeitgeber erfolgen, also mit den Gehaltsabrechnungen.
  • Kindererziehungszeiten: Zeiten, in denen Kinder erzogen wurden, erhöhen die Rente nicht, gelten aber als Wartezeit.
  • Freiwillige Zahlungen: Es muss überprüft werden, ob alle freiwilligen Beitragszahlungen im Rentenbescheid aufgeführt worden sind.

Was tun, wenn der Rentenbescheid Fehler aufweist?

Wird bei der Prüfung des Rentenbescheids ein Fehler entdeckt, so kann gegen den Rentenbescheid Widerspruch eingelegt werden.

Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen beim Rentenversicherungsträger eingelegt werden, dort also zugegangen sein. Versäumt man die Frist, besteht die Möglichkeit, beim Rentenversicherungsträger einen Überprüfungsantrag zu stellen.

Zur Einlegung eines Widerspruchs oder für einen Überprüfungsantrag braucht man keinen Rechtsanwalt. Man kann das alles selbst machen und so Kosten sparen. Man schreibt einfach die Deutsche Rentenversicherung unter Angaben der Rentenversicherungsnummer und des Datums des Rentenbescheides an und weist sie auf den (möglichen) Fehler hin und bittet um Überprüfung bzw. Abhilfe.

Von der Rentenversicherung erhält man dann einen Widerspruchsbescheid. Es ist ein Abhilfebescheid, wenn der Fehler tatsächlich vorlag und nunmehr beseitigt ist. Es ergibt sich dann auch ein Anspruch auf Rentennachzahlung, wenn aufgrund einer fehlerhaften Rentenberechnung zu wenig an Rente gezahlt worden ist.

Wird der Widerspruch nicht für begründet erachtet, so wird er an die Widerspruchsstelle weitergeleitet. Dort wird der Widerspruch durch ein Gremium überprüft. Erfolgt keine Abhilfe, erhält man einen negativen Widerspruchsbescheid. Hiergegen ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.