Die gesetzlichen Veränderungen im Jahr 2025 betreffen über 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Mit der Rentenerhöhung, einer neuen Pflegebeitragssatzung, Steuerregeln und spezifischen Auszahlungsterminen stehen zahlreiche Neuerungen an, die Rentner unbedingt kennen sollten. Die wichtigsten Fakten, praktische Tipps und Antworten auf häufige Fragen finden Sie im folgenden Überblick.
Rentenerhöhung ab Juli 2025: Stärkere Kaufkraft
Die Bundesregierung hat zum 1. Juli 2025 eine Rentenerhöhung beschlossen. Die Renten in Ost und West steigen bundesweit um 3,74 Prozent. Der sogenannte aktuelle Rentenwert beträgt nun 40,79 Euro pro Entgeltpunkt – eine Steigerung gegenüber 2024. Für Durchschnittsrentner (mit 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen) bedeutet das ein Plus von rund 66 Euro monatlich.
Die Auszahlung der erhöhten Rente kann sich – abhängig vom Zahlungsmodus und der Rückrechnung der Pflegeversicherungsbeiträge – bis Ende August oder Anfang September verzögern. Ab September fließt der vollständige erhöhte Betrag, bei vorherigen Abzügen durch die Pflegeversicherung.
Pflegeversicherung: Erhöhter Beitrag ab September
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen und liegt für Rentner nun bei 3,6% der Bruttorente. Die Differenz für das erste Halbjahr wurde im Juli und August rückwirkend eingezogen, ab September wird der richtige Prozentsatz monatlich abgezogen – die finanzielle Belastung ist damit wieder kalkulierbar.
Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner: Integration ab Dezember
Bestimmte Gruppen von Erwerbsminderungsrentnern erhalten seit September 2025 einen Zuschlag von bis zu 7,5% der Nettorente. Anspruchsberechtigt sind Rentner, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag und bei denen die Rente am 30. Juni 2024 bestand. Die Zahlung erfolgt zunächst separat zwischen dem 10. und 20. jeden Monats.
Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag als Teil der regulären Monatsrente integriert und nicht mehr extra ausgewiesen. Rentner sollten in der Übergangsphase Bescheide und Kontoauszüge besonders aufmerksam kontrollieren.
Neue Renteneintritte: Wer kann ab September 2025 in Rente gehen?
2025 betrifft die Regelaltersrente vor allem die Geburtenjahrgänge 1959. Rentner mit Geburtsdatum zwischen 02.06.1959 und 01.07.1959 erreichen mit 66 Jahren und 2 Monaten die Voraussetzung für abschlagsfreie Regelaltersrente.
Für langjährig Versicherte (mindestens 35 Jahre Wartezeit, Geburtsdatum 02.08.1962 bis 01.09.1962) ist eine vorzeitige Rente ab 63 Jahren mit Abschlägen (13,2%) möglich. Besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre, Geburtsdatum 02.02.1961 bis 01.03.1961) können mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
Schwerbehinderte (GdB mind. 50, Geburtsdatum 02.10.1963 bis 01.11.1963) können mit 61 Jahren und 10 Monaten und einem Abschlag von 10,8% ihre Altersrente beantragen.
In jedem Fall ist ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung erforderlich.
Steuerfristen und Abgabepflicht für Rentner
Für das Steuerjahr 2024 muss die Steuererklärung bis 31. Juli 2025 abgegeben werden – sofern eine Pflicht besteht. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis 2. Juni 2026.
Freiwillige Steuererklärungen für Vorjahre sind weiterhin bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Rentner mit Grundrente sind meist nicht abgabepflichtig, können aber freiwillig einreichen, um Nachzahlungen oder Korrekturen zu erhalten.
Wichtige praktische Hinweise
- Zahlungen kontrollieren: Ab 30. September bzw. 29. August prüfen, ob die korrekte Rente eingegangen ist.
- Bescheide/Kontoauszüge prüfen: Besonders zum Zuschlag, Pflegebeitrag und der Rentenerhöhung auf Korrektheit achten.
- Renteneintritt vorbereiten: Frühzeitig Unterlagen bei der Rentenversicherung einreichen, Beratungsmöglichkeiten nutzen.
- Steuerfristen einhalten: Rechtzeitig Steuererklärung abgeben oder Hilfe suchen.
FAQ zu den Änderungen für Rentner 2025
Wann wird die Rente für September 2025 ausgezahlt?
Am letzten Bankarbeitstag, voraussichtlich 30.09.2025. Bei Vorschusszahlung bereits am 29.08.2025.
Wie hoch fiel die Rentenerhöhung 2025 aus?
Zum 1. Juli 2025 beträgt sie 3,74% – aktueller Rentenwert: 40,79 Euro.
Wann wird der Rentenzuschlag integriert?
Ab Dezember 2025 als fester Bestandteil der Monatsrente.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Rentner mit steuerpflichtigem Einkommen über dem Grundfreibetrag bis 31.07.2025, bei Steuerberater bis 2. Juni 2026.
Was tun, wenn Rente oder Zuschlag nicht korrekt eingehen?
Rentenbescheid und Kontoauszug prüfen, ggf. sofort Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.
Fazit: Änderungen ab September 2025 für Rentner
Für Rentnerinnen und Rentner bringt der September 2025 entscheidende Änderungen – von der Umsetzung der Rentenerhöhung über den Rentenzuschlag bis zu neuen steuerlichen Fristen. Wer die Termine und Anpassungen im Blick hat, bleibt finanziell und organisatorisch auf dem neuesten Stand und kann oft Nachzahlungen vermeiden. Transparenz und Aufmerksamkeit sind angesichts der Änderungen besonders wichtig.