Rente ab 63, 64 oder 66? So entscheidet Ihr Geburtsjahr über den Rentenstart 2026

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Mit dem Jahr 2026 steigen die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter – zugleich erreichen neue Jahrgänge die Schwelle zum Ruhestand. Besonders betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, für die sich mehrere Rentenarten öffnen: Regelaltersrente, Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Wenige Monate beim Geburtsdatum und einzelne zusätzliche Versicherungsjahre entscheiden dabei darüber, ob der Übergang in den Ruhestand abschlagsfrei gelingt oder dauerhaft spürbare Kürzungen in Kauf genommen werden müssen. Wer seine individuellen Altersgrenzen und Wartezeiten kennt, kann den Rentenbeginn gezielt planen und Spielräume nutzen – etwa durch längeres Arbeiten oder das Verschieben des Antrags.

Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Regeln für den Rentenbeginn 2026 zusammen und zeigt, welche Spielräume Versicherte jetzt nutzen können.

Regelaltersrente 2026: Wann Ihr Jahrgang ohne Abschläge in Rente gehen kann

Die Regelaltersrente gemäß § 35 SGB VI ist die Standardform des Renteneintritts. Sie erfordert mindestens fünf Versicherungsjahre und das Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1959 liegt diese bei 66 Jahren und 2 Monaten, für den Jahrgang 1960 bei 66 Jahren und 4 Monaten.

Die Rente beginnt grundsätzlich am Ersten des Folgemonats nach Erreichen der Altersgrenze. Eine Ausnahme gilt für am Monatsersten Geborene, die rentenrechtlich bereits am letzten Tag des Vormonats die erforderliche Altersgrenze erreichen.

45 Versicherungsjahre: Wer 2026 als besonders langjährig Versicherter abschlagsfrei früher in Rente darf

Besonders attraktiv ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 SGB VI. Diese ermöglicht einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge, sofern 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden können.

Im Jahr 2026 können Versicherte der Jahrgänge 1961 und 1962 diese Rentenart nutzen. Für den Jahrgang 1961 liegt das Eintrittsalter bei 64 Jahren und 6 Monaten, für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und 8 Monaten. Die oft zitierte „Rente mit 63“ gilt in dieser abschlagsfreien Form nicht mehr für diese Jahrgänge, sondern nur für vor 1953 Geborene.

Wichtig ist, dass die 45 Versicherungsjahre zum Rentenbeginn vollständig erfüllt sein müssen. Nicht alle Zeiten zählen dabei mit: Während Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege voll angerechnet werden, bleiben Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn in der Regel unberücksichtigt.

Rente ab 63 mit Abschlägen: Welche Kosten langjährig Versicherte 2026 einkalkulieren sollten

Wer nur 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte gemäß § 36 SGB VI. Diese kann ab 63 Jahren in Anspruch genommen werden, allerdings mit dauerhaften Abschlägen.

Die Kürzung beträgt 0,3 Prozent pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme. Beim Jahrgang 1962 können sich die Abschläge auf bis zu 13,2 Prozent summieren, beim Jahrgang 1963 auf bis zu 13,8 Prozent. Diese Minderung wirkt sich lebenslang aus und kann nicht mehr ausgeglichen werden.

Ein häufiger Irrtum: Auch wer später insgesamt 45 Versicherungsjahre erreicht, kann nicht nachträglich in die abschlagsfreie Rente wechseln, wenn er sich einmal für die Rente mit 63 entschieden hat. Die Wahl der Rentenart ist endgültig und sollte daher gut überlegt sein.

Altersrente für Schwerbehinderte: Welche neuen Altersgrenzen ab 2026 gelten

Für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren gilt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 37 SGB VI. Ab 2026 ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen für den Jahrgang 1964 abgeschlossen.

Der abschlagsfreie Rentenbeginn liegt für ab 1964 Geborene bei 65 Jahren. Ein vorzeitiger Start ist ab 62 Jahren möglich, allerdings mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent. Pro Monat früherer Inanspruchnahme werden 0,3 Prozent dauerhaft abgezogen.

Eine wichtige Änderung: Der bis Ende 2025 geltende Vertrauensschutz nach § 236a SGB VI, der einen noch früheren Rentenbeginn mit reduzierten Abschlägen ermöglichte, entfällt für alle ab dem 1. Januar 2026 beginnenden Renten.

Überblick 1959–1964: Welche Rentenart Ihr Jahrgang 2026 nutzen kann

Die folgende Tabelle zeigt übersichtlich, welche Geburtsjahrgänge im Jahr 2026 welche Rentenart erstmals nutzen können:

RentenartGeburtsjahrgängeEintrittsalterAbschlägeVersicherungsjahre
Regelaltersrente2.10.1959 bis 1.8.196066 J. 2 M. / 66 J. 4 M.KeineMind. 5
Besonders langjährig Versicherte2.6.1961 bis 1.4.1962 64 J. 6 M. / 64 J. 8 M.KeineMind. 45
Langjährig Versicherte ab 632.12.1962 bis 1.12.1963Ab 63 Jahren13,2% / 13,8%Mind. 35
Schwerbehindertenrente1.1. bis 1.12.1964 Ab 62 JahrenBis 10,8%Mind. 35 + GdB 50

Geburtsdatum und Antragstermin: Warum wenige Tage Ihren Rentenbeginn verändern können

Der genaue Geburtstag spielt eine oft unterschätzte Rolle. Die Rente startet grundsätzlich am Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze. Wer am 15. Mai geboren ist, kann frühestens zum 1. Juni in Rente gehen.

Eine Sonderregel gilt für am Monatsersten Geborene: Sie erreichen die maßgebliche Altersgrenze rentenrechtlich bereits am letzten Tag des Vormonats und können daher unter Umständen einen Monat früher in Rente starten. Diese Regelung kann besonders bei knappen Wartezeitberechnungen relevant werden.

Der Rentenantrag sollte etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. Versicherte können sich vorab bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen und eine Rentenauskunft anfordern, die alle infrage kommenden Rentenarten und deren Höhe darstellt.

Fazit: Wie Sie 2026 die richtige Altersrente für Ihren Jahrgang wählen

Das Jahr 2026 bringt für mehrere Jahrgänge erstmals die Möglichkeit, in verschiedene Altersrenten zu wechseln. Während die Regelaltersrente ohne Abschläge zur Verfügung steht, ermöglichen die Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte einen früheren Ausstieg – allerdings mit unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen. Schwerbehinderte Menschen müssen sich ab 2026 auf neue, ungünstigere Altersgrenzen einstellen. Die Wahl der richtigen Rentenart sollte sorgfältig geprüft werden, da sie dauerhafte finanzielle Folgen hat.

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