Minijob: Von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Im Minijob kann man Beitrage zur Rentenversicherung zahlen. Das ist der Grundsatz. Man kann sich aber auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Aber ist das eine gute Idee?

Rente im Minijob: Von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
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Wer einen Minijob ausübt, kann damit einen Zusatzverdienst generieren, ohne großen Bürokratieaufwand. Bis zur Minijob-Grenze von 538 Euro (2024) fallen keine Sozialversicherungsabgaben ab, mit Ausnahme der Beiträge zur Rentenversicherung. Doch davon kann man sich auf Antrag befreien lassen.

Bis zu 520 Euro kann man im Jahr 2023, bis 538 Euro im Jahr 2024 mit einem Minijob verdienen. Ein Minijob kann ausschließlich oder neben einem Hauptjob ausgeübt werden.

Was die meisten Minijobber bewegt ist die Frage: Ist es eine gute Idee, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen? Oder sollte man auch im Minijob Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen?

Diese Frage beantworten wir in diesem Artikel.

Grundsätzlich Rentenversicherungspflicht im Minijob

Rente im Minijob. Beiträge zahlen?

Übt man einen Minijob aus, kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Doch ist das wirklich sinnvoll, nur um einige Euros zu sparen?

Es ist eine einfache Sache, Geld in einem Minijob zu verdienen, und so maximal 538 Euro (2024) zu verdienen. Steuern und Sozialabgaben fallen keine an, bis eben auf die Rentenversicherungsbeiträge. Ein Minijob ist also rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet, man muss Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Verdienst zahlen. Doch hiervon kann man sich befreien lassen und den Minijob damit komplett sozialversicherungsfrei gestalten.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob

Ob man sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lässt oder nicht, ist einzig die Entscheidung des Minijobbers. Will man sich befreien lassen, so muss die Befreiung beim Arbeitgeber beantragt werden, und zwar schriftlich. Die Befreiung wirkt für die gesamte Dauer des Minijobs. Hat man mehrere Minijobs, so bezieht sich der Antrag und die Befreiung immer auf alle Minijobs.

Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt auf den Anfang des Monats zurück in dem der Antrag gestellt, also bei der Minijob-Zentrale eingegangen ist. Der Arbeitgeber muss den Antrag des Minijobbers dorthin weiterleiten.

Von der Rentenversicherungspflicht befreien – ja oder nein?

Übt man einen Minijob aus, so sollte man sich genau überlegen, ob man sich in diesem Nebenjob von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Selbstverständlich wirkt sich eine Befreiung auf die spätere Rente aus. Man sollte sich deshalb von einem solchen Schritt beraten lassen, entweder von einem Rentenberater oder direkt von der Deutschen Rentenversicherung. Dort werden Sprechzeiten auch in der örtlichen Gemeindeverwaltung angeboten. 

Generelle Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob

Es gibt einige Personengruppen, die im Minijob generell von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen sind. Darunter fallen insbesondere:

  • Personen, die eine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten.
  • Personen, die eine Versorgung als Beamter oder von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen.

Es handelt sich dabei um Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Quelle: Minjob-Zentrale

Warum man sich nicht von der Rentenversicherungspflicht (nicht) befreien lassen sollte!

Lässt man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, so spart man ein paar Euro, das ist klar. Aber man sollte die Gründe, die dafür sprechen, sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, nicht außer Acht lassen, nämlich die, die sich allgemein aus einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit ergeben. Das sind insbesondere:

  • Rentenzeiten erwerben, um möglicherweise früher in Rente zu gehen.
  • Rentenzeiten erwerben, um einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung zu erlangen oder aufrechtzuerhalten.
  • Die für die Grundrentenzeit erforderlichen Zeiten zu erwerben.
  • Anspruch auf Übergangsgeld zu haben, wenn es zu einer medizinischen Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme kommt.
  • Zusätzliche Entgeltpunkte beim Zusammentreffen mit Kinderberücksichtigungszeiten zu erhalten.

Bürgergeld und Minijob

Einen Minijob kann man auch ausüben, wenn man Bürgergeld bezieht. Gerade dann sollte man sich überlegen, ob man sich von von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will. Der Grund: Allein durch den Bezug von Bürgergeld erwirbt man keine Rentenzeiten.

Weitere Infos: Bürgergeld und Minijob