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Neuer Rentenzuschlag wird Teil der Monatsrente – bis zu 17 Monate Nachzahlung

Zum 1. Dezember 2025 wird ein wichtiger Schritt in der deutschen Rentenversicherung vollzogen: Der Rentenzuschlag, bisher separat ausgezahlt, wird künftig direkt in die reguläre Monatsrente integriert. Was bedeutet das für Rentnerinnen und Rentner? Mögliche Nachzahlungen? Antworten liefert Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V. – kompakt, verständlich, aktuell.

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Ab Dezember 2025 ändert sich für Millionen Rentenempfänger in Deutschland eine entscheidende Sachlage: Der bisher separat ausgewiesene Rentenzuschlag verschwindet aus den Kontoauszügen und wird direkt in die monatliche Rente integriert. Der neue § 307i SGB VI tritt in Kraft und ersetzt damit die Übergangsregelung des § 307j, die zum 30. November 2025 ausläuft.

Was ist der Rentenzuschlag?

Seit Juli 2024 gibt es für bestimmte Rentnerinnen und Rentner einen zusätzlichen Rentenzuschlag, der bislang von der Deutschen Rentenversicherung als separate Zahlung zur Monatsrente überwiesen wurde. Dieser sollte gezielt Gruppen unterstützen, die von früheren Rentenregelungen benachteiligt waren – beispielsweise langjährige Geringverdiener oder Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien.

Die Übergangsvorschrift § 307j SGB VI regelte zunächst, wie der Zuschlag technisch und buchhalterisch ausgezahlt wird: eben als separater Überweisungsbetrag. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Zahlungen transparent nachvollzogen werden können.

Renten-Überraschung: Rentner erhalten möglicherweise eine Nachzahlungen für 17 Monate

Hintergrund: Zuschlag für Bestandsrentner

Der Zuschlag wurde ursprünglich als pauschale Aufwertung für Bestandsrentner eingeführt, die zwischen 2001 und 2018 in Erwerbsminderungs-, Erziehungs- oder Witwenrente gingen. Wegen technischer Schwierigkeiten kam es zur Auszahlung in zwei Stufen: Seit Juli 2024 erhalten Berechtigte zunächst einen Zuschlag von 7,5 oder 4,5 Prozent auf ihre Rente – je nachdem, wann der Rentenbeginn war.

Reform 2025: Zuschlag wird in Entgeltpunkte umgerechnet

Mit der Reform zum 1. Dezember 2025 erfolgt die eigentliche Umstellung. Der bisher separat ausgewiesene Zuschlag wird dauerhaft in zusätzliche Entgeltpunkte umgewandelt. Das erhöht die Bruttorente auf Dauer, macht den Zuschlag aber unsichtbar als eigene Position.

Wer profitiert von der Nachzahlung?

Fällt nach der Umrechnung die neue Rente im Dezember höher aus, bekommt die betroffene Person die Differenz rückwirkend für den gesamten Übergangszeitraum – also für 17 Monate (Juli 2024 bis November 2025) – ausgezahlt. Das Gesetz multipliziert die Differenz pauschal mit 17. Beispiel: Wenn jemand nach der Umstellung monatlich 20 Euro mehr erhält, werden einmalig 340 Euro zusätzlich ausgezahlt.

Keine Rückforderungen bei geringerer Rente

Fällt die Rente im Dezember 2025 niedriger aus als zuvor, muss der bis dahin erhaltene Zuschlag nicht zurückgezahlt werden. Niemand soll durch das gestufte Verfahren benachteiligt werden – das ist vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen.

Diese Neuerung bringt für viele Rentnerinnen und Rentner mehr finanzielle Planungssicherheit und kann je nach Einzelfall einen spürbaren Nachzahlungsbetrag bedeuten.

Was ändert sich ab 1. Dezember 2025?

Mit dem Inkrafttreten des neuen § 307i SGB VI am 1. Dezember 2025 wird die Ausweisung des Zuschlags auf dem Kontoauszug abgeschafft. Der Rentenzuschlag „verschmilzt“ dann unsichtbar mit der regulären Monatsrente. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass ab Dezember 2025 nur noch eine Summe auf ihrem Kontoauszug erscheint – aber die Gesamthöhe der Rente bleibt natürlich gleich.

Wichtige Vorteile der Neuregelung:

  • Mehr Übersichtlichkeit: Nur noch ein Betrag wird überwiesen, weniger Verwirrung bei Kontoauszügen.
  • Keine Nachteile für Rentner: Die Summe der Rentenzahlungen bleibt unverändert.
  • Vereinfachte Verwaltungsprozesse: Die Rentenversicherung muss weniger Buchungen durchführen.

Übergangsregelung läuft aus: § 307j SGB VI endet

Bis einschließlich November 2025 gilt noch die alte Übergangsregelung: Der Rentenzuschlag wird separat aufgeführt. Ab Dezember 2025 entfällt diese Praxis, § 307j läuft aus. Wer ab diesem Zeitpunkt erstmals oder weiterhin Anspruch auf den Zuschlag hat, erhält ihn „unsichtbar“ gemeinsam mit der Rente ausgezahlt.

Warum wurde der Zuschlag eingeführt?

Der Rentenzuschlag sollte gezielt Menschen unterstützen, deren Rentenansprüche durch frühere Arbeitsmarktlagen oder spezielle Lebensumstände geringer ausfielen. Besonders häufig profitieren davon Frauen, Selbständige, Teilzeitbeschäftigte und langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen. Die transparente Auszahlung sollte auch politisch sichtbar machen, dass engagiert an mehr sozialer Gerechtigkeit gearbeitet wird.

Wie läuft die Umstellung ab?

Alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner werden von der Deutschen Rentenversicherung spätestens im Herbst 2025 schriftlich informiert. In dem Schreiben wird erläutert, dass die gewohnte Zusatzüberweisung ab Dezember entfällt und die gesamte Rente auf einen Blick ersichtlich ist. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich – die Umstellung erfolgt automatisch.

Auswirkungen für die Rentner

In der Praxis ändert sich an der Gesamthöhe der Rente nichts. Für viele dürfte die Umstellung vor allem zu einem klareren Kontoauszug führen. In Einzelfällen kann sich die neue Darstellung auf die Berechnung von Sozialleistungen auswirken, da Behörden künftig keine separaten Rentenzuschläge mehr berücksichtigen, sondern nur noch den Gesamtbetrag der gesetzlichen Rente. Wer unsicher ist, kann sich an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder an Sozialverbände wenden.

Tabelle: Überblick zur Umstellung des Rentenzuschlags

ZeitraumGesetzliche RegelungAuszahlung RentenzuschlagBesonderheiten
Juli 2024 – Nov 2025§ 307j SGB VISeparate ÜberweisungZuschlag sichtbar auf Kontoauszug
Ab Dez 2025§ 307i SGB VIEingegliedert in MonatsrenteZuschlag nicht mehr separat erkennbar

Häufige Fragen (FAQ) zur Rentenzuschlag-Umstellung

Warum wird der Zuschlag nicht mehr separat überwiesen?

Die Integration dient der Vereinfachung für Rentnerinnen und Rentner sowie für die Verwaltung. Weniger Buchungen bedeuten weniger fehleranfällige Prozesse.

Bekomme ich weniger Geld?

Nein. Der Rentenzuschlag läuft vollständig in die monatliche Rente ein – niemand muss mit einer Kürzung rechnen.

Wird das auf meinem Rentenbescheid erklärt?

Ja. Im Rentenbescheid ab Ende 2025 wird sowohl die Gesamtrente als auch die Berechnungsgrundlage transparent erläutert.

Wer kann sich bei Fragen beraten lassen?

Die Deutsche Rentenversicherung und unabhängige Sozialberatungsstellen stehen für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

Wie wirkt sich die Änderung auf andere Sozialleistungen aus?

Künftig sehen Behörden nur noch den Gesamtbetrag der gesetzlichen Rente. Ob und wie das Auswirkungen auf ergänzende Leistungen hat, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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