Wen betrifft die neue Zahlrunde?
Die Erwerbsminderungsrente ist für hunderttausende Menschen in Deutschland überlebenswichtig. Viele von ihnen konnten aufgrund schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht oder nur eingeschränkt weiterarbeiten. Besonders betroffen sind jene, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt und erhalten haben.
Diese Gruppe hat seit Jahren auf eine Nachbesserung gewartet. Nun setzt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die beschlossene Rentenerhöhung konsequent um. Schon seit Juli 2024 erhalten die Betroffenen Zuschläge, die in den laufenden Zahlungen im September auf die Konten eingehen. Je nach persönlichem Rentenanspruch kann der Zuschlag bis zu 7,5 Prozent ausmachen. Für viele bedeutet das mehrere Dutzend Euro mehr pro Monat – eine spürbare Entlastung.
Hintergrund: Warum gibt es den Zuschlag?
Zwischen 2001 und 2018 lagen die Leistungen für Erwerbsminderungsrentner häufig deutlich niedriger als für spätere Rentenzugänge. Der Grund: Gesetzliche Änderungen zur Zurechnungszeit – also jener fiktiven Zeit, die berechnet wird, als ob man bis zu einem bestimmten Alter gearbeitet hätte – wurden erst ab 2019 wirksam.
- Vor 2018: Weniger günstige Zurechnungszeiten, dadurch niedrigere Rentenpunkte.
- Ab 2019: Stärkere Hochrechnung der Erwerbszeiten, was höhere Rentenzahlungen ermöglicht.
Um diese Ungleichheit zu korrigieren, beschloss der Gesetzgeber einen pauschalen Zuschlag für Bestandsrentnerinnen und -rentner. Diese Zuschläge sollen verhindern, dass ältere Jahrgänge dauerhaft gegenüber späteren Generationen benachteiligt bleiben.
Höhe der Zuschläge im Detail
Die deutsche Rentenversicherung hat die Zuschläge gestaffelt eingeführt:
- Rentenbeginn 2001 bis 2014: Zuschlag von 7,5 Prozent
- Rentenbeginn 2015 bis 2018: Zuschlag von 4,5 Prozent
Die tatsächliche Summe hängt selbstverständlich vom individuellen Rentenanspruch ab. Wer beispielsweise aktuell 900 Euro Rente erhält, bekommt zwischen 40 und 67 Euro zusätzlich im Monat.
Für viele mit knappem Budget ist das ein spürbarer Zugewinn – vor allem angesichts der hohen Lebenshaltungskosten.
Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erfolgt die Auszahlung der Zuschläge ab Mitte September 2025. Die meisten Betroffenen dürfen ihr Geld zwischen dem 10. und 20. September auf dem Konto erwarten.
Wichtig zu wissen:
- Der Zuschlag wird automatisch überwiesen. Es ist kein zusätzlicher Antrag notwendig.
- Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag in die reguläre Rentenzahlung integriert und gemeinsam mit der Monatsrente überwiesen.
Wer profitiert am meisten?
Am stärksten profitieren Rentnerinnen und Rentner, die seit vielen Jahren auf Erwerbsminderung angewiesen sind und eine niedrige Rente beziehen. Laut DRV betrifft die Maßnahme bundesweit rund drei Millionen Menschen.
Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, da sie öfter in Teilzeit gearbeitet oder geringere Einkommen erzielt haben und deshalb ohnehin geringere Rentenansprüche haben. Auch Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen zählen zu den Hauptnutznießern.
Kritik und Einschätzungen
So wichtig die Zuschläge auch sind – Verbraucherschützer und Sozialverbände weisen darauf hin, dass die Maßnahme keine vollständige Angleichung an die höheren Rentenbezüge seit 2019 schafft.
- Positiv: Spürbare Entlastung für viele Bedürftige, keine Antragstellung notwendig, gerechte Anerkennung älterer Jahrgänge.
- Negativ: Teilweise bleiben Renten dennoch deutlich unter dem Niveau neuerer Erwerbsminderungsrenten. Außerdem gibt es keine individuelle Anpassung, sondern nur pauschale Prozentsätze.
Der Verein Für soziales Leben e.V. begrüßt die Maßnahme, fordert aber langfristig eine grundsätzliche Reform der Erwerbsminderungsrente, die individuelle Verläufe berücksichtigt und echte Gleichstellung schafft.
Tipps für Rentner: Darauf sollten Sie achten
- Kontoauszug prüfen:
Kontrollieren Sie im September und Oktober, ob der Zuschlag auf Ihrer Rentenzahlung korrekt ausgewiesen ist. - Keine Antragspflicht:
Wer zur betroffenen Gruppe gehört, erhält den Zuschlag automatisch. Sollte er fehlen, unbedingt schriftlich bei der DRV nachfragen. - Steuerliche Auswirkungen beachten:
Rentenerhöhungen können steuerliche Konsequenzen haben. Bei Unsicherheit lohnt der Blick in den Einkommenssteuerbescheid oder die Beratung beim Steuerberater. - Sozialleistungen prüfen:
Der höhere Rentenzahlbetrag könnte beim Bezug von Wohngeld oder Grundsicherung relevant sein. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch beim Sozialamt oder der Rentenversicherung.
Stimmen von Betroffenen
Viele Betroffene berichten von einer deutlichen Erleichterung. Eine 62-jährige Erwerbsminderungsrentnerin aus Hessen schildert:
„Ich habe seit 2006 eine Rente von rund 780 Euro im Monat. Mit dem Zuschlag bekomme ich nun knapp 60 Euro mehr. Das ist für mich eine echte Hilfe, besonders bei den gestiegenen Lebensmittelpreisen.“
Auch Angehörige sind erleichtert: “Meine Mutter lebt in einer kleinen Wohnung und kommt gerade so über die Runden. Die zusätzlichen 50 Euro pro Monat helfen, weniger Sorgen zu haben.”
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Zuschlag beantragen?
Nein. Die DRV berücksichtigt automatisch alle Anspruchsberechtigten.
Was passiert, wenn meine Rente erst nach 2019 begonnen hat?
Dann profitieren Sie bereits von den verlängerten Zurechnungszeiten und erhalten keinen Zuschlag.
Gilt der Zuschlag auch für Renten im Ausland?
Ja, wenn Sie als deutscher Versicherter Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, wird der Zuschlag auch bei Auslandsüberweisungen gezahlt.
Gibt es Rückforderungen oder Befristungen?
Nein. Der Zuschlag ist dauerhaft und wird fest in die laufende Rente eingerechnet.
Kann der Zuschlag noch steigen?
Eine Erhöhung ist politisch derzeit nicht geplant. Sozialverbände setzen sich jedoch weiterhin für Nachbesserungen ein.
Experteneinschätzung
Peter Kosick, Rentenexpertin beim Verein Für soziales Leben e. V., betont:
„Die Zuschläge sind ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Sie holen aber nicht alle Benachteiligungen nach. Deshalb braucht es in Zukunft weitere Reformen, um die Lebensleistung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen voll zu würdigen.“
Fazit
Die Einführung der Zuschläge für Erwerbsminderungsrentner der Jahrgänge 2001 bis 2018 ist ein bedeutender Schritt in Richtung mehr Rentengerechtigkeit. Auch wenn die Erhöhung nicht alle Ungleichheiten beseitigen kann, bringt sie vielen Betroffenen eine dringend benötigte finanzielle Entlastung.
Für diejenigen, die seit Jahren mit geringen Renten leben müssen, sind die bis zu 7,5 Prozent Zuschlag ein Stück Anerkennung und Wertschätzung. Die Auszahlungen im September markieren den praktischen Startschuss – und für viele Menschen auch eine kleine Verschnaufpause im Alltag mit knappen Budgets.