Freifahrt trotz Preisschock: Warum Schwerbehinderte 2026 vom teuren Deutschlandticket verschont bleiben

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Während das Deutschlandticket seit Jahresbeginn 63 Euro monatlich kostet, zahlen Menschen mit Schwerbehindertenausweis für ihre Jahreswertmarke unverändert 104 Euro – macht keine neun Euro im Monat für unbegrenzte Fahrten im gesamten Nahverkehr. <cite index=“10-1″>Das geht aus aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Schwerbehindertenrecht hervor</cite>. Für die rund 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung in Deutschland öffnet sich damit eine Preisschere, die im Alltag immer deutlicher spürbar wird: Wer die Wertmarke nutzen darf, fährt so günstig wie nie im Verhältnis zum regulären Ticket. Wer sie nicht bekommt, zahlt den vollen, gerade erst gestiegenen Preis.

Die Wertmarke: Ein Nachteilsausgleich, der 2026 an Wert gewinnt

Grundlage ist Paragraf 228 des Neunten Sozialgesetzbuchs. Menschen mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl im Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf ein Beiblatt mit Wertmarke, das die unentgeltliche Beförderung in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzügen ermöglicht – bundesweit und ohne weiteres Ticket. Der Eigenanteil dafür wurde zum 1. Januar 2025 von 91 auf 104 Euro pro Jahr angehoben, für ein halbes Jahr sind seither 53 Euro fällig. Für 2026 blieb eine erneute Erhöhung aus, die Beträge gelten unverändert fort.

Vollständig kostenfrei erhalten Menschen mit den Merkzeichen Bl (blind) oder H (hilflos) die Wertmarke, ebenso Beziehende bestimmter Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII, etwa Bürgergeld oder Grundsicherung. Das Bundessozialgericht hat diesen Kreis jüngst noch erweitert: Auch schwerbehinderte Pflegeheimbewohner, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beziehen, haben laut einem Urteil vom 19. September 2024 Anspruch auf die kostenfreie Wertmarke (Az. B 9 SB 2/23 R).

Deutschlandticket wird teurer – und lässt den Abstand wachsen

Das Deutschlandticket selbst hat seit seiner Einführung 2023 drei Preisrunden hinter sich: von 49 über 58 auf inzwischen 63 Euro im Monat, beschlossen von der Verkehrsministerkonferenz der Länder im September 2025. Auf das Jahr gerechnet zahlen reguläre Nutzer damit 756 Euro – gegenüber 104 Euro für die Jahreswertmarke ein Unterschied, der die finanzielle Wirkung des Nachteilsausgleichs verstärkt, ohne dass sich an dessen Regeln etwas geändert hätte.

Für alle, die keinen Anspruch auf die Freifahrt haben, bleibt das Deutschlandticket dagegen eine wachsende Belastung. Das trifft besonders Menschen mit geringerem Grad der Behinderung ohne die entsprechenden Merkzeichen sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen knapp über der Grundsicherungsgrenze liegt und die deshalb weder die kostenfreie Wertmarke noch einen Sozialtarif erhalten.

Sozialtickets bleiben ein Flickenteppich

Wer weder freifahrtberechtigt ist noch Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, ist auf regionale Sozialtarife angewiesen – und die unterscheiden sich erheblich. Das bundesweit gültige Deutschlandticket Sozial kostet je nach Bundesland zwischen 27,50 Euro in Hamburg und rund 53 Euro etwa im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. In Berlin ist seit Januar 2026 das Berlin-Ticket S für 27,50 Euro erhältlich, in Bremen das StadtTicket für 39,90 Euro, in Nürnberg das Deutschlandticket Nürnberg-Pass für 30 Euro. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht, weil der öffentliche Nahverkehr Ländersache ist und Städte sowie Verkehrsverbünde eigene Modelle festlegen.

Der Sozialverband VdK fordert seit Langem ein bundesweit einheitliches Sozialticket für 29 Euro monatlich. Verbandspräsidentin Verena Bentele sieht angesichts der Preisentwicklung keinen Weg an einem solchen Tarif vorbei und verlangt zugleich eine dauerhafte Finanzierungszusage von Bund und Ländern. Eine bundesweite Entscheidung dazu steht bislang aus; auf der Verkehrsministerkonferenz im September 2025 konnten sich Bund und Länder nicht auf die Kostenverteilung einigen.

Was das für Betroffene konkret bedeutet

Für schwerbehinderte Menschen mit Freifahrtberechtigung lohnt sich 2026 ein Blick auf die eigene Wertmarke besonders: Wer ohnehin überwiegend im Nahverkehr unterwegs ist, spart gegenüber dem Deutschlandticket mehrere Hundert Euro im Jahr. Die Freifahrt gilt allerdings ausschließlich im Nahverkehr – für Fernzüge wie ICE oder IC greift sie nicht. Hier helfen ermäßigte BahnCards, die Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70 oder mit voller Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Bahn beantragen können.

Wer die Voraussetzungen für die kostenfreie Wertmarke erfüllt, etwa durch den Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung, sollte das beim zuständigen Versorgungsamt aktiv geltend machen – die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert in der Regel einen aktuellen Leistungsbescheid. Menschen ohne Freifahrtberechtigung lohnt sich dagegen ein Vergleich der regionalen Sozialtarife, da die Unterschiede zwischen einzelnen Verkehrsverbünden mehrere Dutzend Euro im Monat ausmachen können.

Der Schwerbehindertenausweis bleibt damit 2026 einer der wirksamsten Nachteilsausgleiche im deutschen Sozialrecht – vorausgesetzt, die passenden Merkzeichen sind eingetragen und die Wertmarke wird auch tatsächlich beantragt.

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