Wie die Kosten für einen Stellplatz übernommen werden

Jobcenter übernimmt Kosten für Stellplatz
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Jobcenter zahlt Stellplatz

Personen, die Bürgergeld erhalten, haben die Möglichkeit, einige Ausgaben vom Jobcenter beglichen zu bekommen. Allerdings ist vielen Empfängern dieser Leistung dieser Umstand nicht bekannt.

Ab dem Jahr 2023 sollte das Bürgergeld zahlreiche Verbesserungen bringen, doch die Enttäuschung war groß. Insbesondere der geringe Regelsatz in Höhe von lediglich 503 Euro stellt nur einen Bruchteil der benötigten Unterstützung dar. Die Inflation und die damit einhergehenden Preissteigerungen für Lebensmittel machen die finanzielle Situation der Empfänger noch schwieriger. Jeder gesparte Euro ist daher von unschätzbarem Wert. Das Jobcenter übernimmt viele Kosten im Rahmen des Bürgergelds, um die Belastung der Empfänger zu reduzieren. Es gibt jedoch einige Aspekte, über die viele Menschen nicht ausreichend informiert sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bürgergeld: Kosten für Autostellplatz werden übernommen

Für Empfänger von Bürgergeld stellt das Jobcenter einige finanzielle Unterstützungen bereit, darunter auch die Übernahme der Kosten für die Unterkunft. Hierbei werden die Kaltmiete, Nebenkosten, Heizungs- und Warmwasserkosten berücksichtigt. Doch nicht nur das: Auch die Mietkosten für Parkplätze, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze können Teil der zu tragenden Unterkunftskosten sein, unabhängig davon, ob der Mieter ein Auto besitzt oder nicht. Besonders in städtischen Gebieten sind Wohnungen mit festem Stellplatz keine Seltenheit. Der Stellplatz kann entweder im Mietvertrag enthalten sein oder es gibt einen separaten Mietvertrag dafür. Viele Menschen sind sich dieser Unterstützungsmöglichkeit jedoch gar nicht bewusst.


Welche Voraussetzungen sind nötig

Um die Kosten für den Stellplatz als Bürgergeld-Bezieher vom Jobcenter übernehmen zu lassen, sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Zunächst muss der Stellplatz Bestandteil des Mietvertrags sein und darf nicht separat kündbar sein. Zudem ist eine Untervermietung des Stellplatzes ausgeschlossen. Ist dies im Vertrag festgehalten, sind alle Voraussetzungen erfüllt. Falls diese Kosten bisher nicht vom Jobcenter übernommen wurden, kann ein formelles Schreiben an das zuständige Jobcenter verfasst werden. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass eine Kündigung des Stellplatzes nicht möglich ist, da dieser als separate Kostenkomponente untrennbar mit dem Wohnungsmietvertrag verbunden ist.