Wieviel Kindergeld wird beim Bürgergeld abgezogen?

Wieviel Kindergeld wird beim Bürgergeld abgezogen?

Die Empfänger des Bürgergeldes müssen berücksichtigen, dass die Höhe der Zahlung von weiteren staatlichen Leistungen abhängt, die sie in Anspruch nehmen. Das Kindergeld spielt hierbei eine wichtige Rolle, da es sich auf die Gesamthöhe auswirken kann. Informationen zu den entsprechenden Abzügen können Sie im Folgenden einsehen.

Im Jahr 2023 wird das Bürgergeld erstmals ausbezahlt, nachdem es als bedeutendes Vorhaben der aktuellen Regierungskoalition in den Medien für einiges Aufsehen sorgte. Mittlerweile hat es sich jedoch bereits erfolgreich etabliert, doch es bestehen weiterhin viele Fragen, nicht nur bei den Anspruchsberechtigten selbst. Eltern, die zusätzlich noch Kindergeld beziehen, müssen beispielsweise mit Kürzungen rechnen. Dieser Beitrag erläutert, welche Auswirkungen die staatliche Unterstützung auf die Höhe des Bürgergelds haben kann.

Wie hoch ist der Regelbedarf beim Bürgergeld

Gemäß den offiziellen Angaben des Arbeitsministeriums haben Alleinstehende oder Alleinerziehende sowie Volljährige mit minderjährigem Partner oder minderjähriger Partnerin Anspruch auf 502 Euro Bürgergeld im Monat. Volljährige Partner erhalten pro Person 451 Euro. Personen unter 25 Jahren, die keinen eigenen Haushalt haben und kein Paar sind, sowie Personen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren, die ohne die Zusicherung des Jobcenters umziehen, erhalten einen Regelsatz von 402 Euro.

Kinder im Alter zwischen 14 und 17 Jahren sowie Minderjährige mit volljährigen Partnern erhalten 420 Euro. Für Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren beträgt der Regelsatz 348 Euro, während noch jüngere Kinder einen Betrag von 318 Euro als Bürgergeld erhalten können.

RegelbedarfsstufenRegelsatz
1 – Alleinstehende502 Euro
2 – volljähriger Partner451 Euro
3 – volljährige Kinder 18 – 24 Jahre402 Euro
4 – Kinder 14 – 17 Jahre420 Euro
5 – Kinder 6 – 13 Jahre348 Euro
6 – Kinder unter 6 Jahre318 Euro

Bürgergeld und Kindergeld was wird abgezogen

Bürgergeld-Bezieher haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrem Regelsatz auch Mehrbedarfe zu beantragen. Insbesondere Alleinerziehende profitieren von diesem System, da sich der Betrag je nach Anzahl und Alter der Kinder erhöht. Das Kindergeld wird dabei als vorrangige Leistung betrachtet und dementsprechend angerechnet.

Ab dem Jahr 2023 beträgt das Kindergeld pro Kind monatlich 250 Euro. Dieses wird vom Arbeitsministerium als Einkommen des Kindes gewertet, obwohl es eigentlich den Eltern zusteht. Sollte das Kind jedoch nicht mehr im Haushalt der Eltern leben, gilt das Kindergeld als Einkommen der Eltern, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass das Geld tatsächlich an das Kind weitergeleitet wird. In diesem Sonderfall hat das Kindergeld keinen Einfluss auf das Bürgergeld der Eltern.

Normalerweise wird das Kindergeld vollständig auf das Bürgergeld angerechnet, unabhängig vom Alter des Kindes. Dies liegt daran, dass beide Leistungen das gleiche Bedürfnis des Kindes abdecken. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das Kind aufgrund anderer Einkünfte einen geringeren Bedarf hat und vom Kindergeld noch etwas übrig bleibt, wird dieser Betrag als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils betrachtet. Dies gilt auch für volljährige Kinder, die zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören.

Auswirkungen für eine Familie mit 2 Kindern

Mit unserem Rechner haben wir die Auswirkungen für eine Familie mit 2 Kindern im Alter von 2 und 4 Jahren berechnet. Der Familie stehen insgesamt 2268 Euro Bürgergeld zu. Hier sind auch die Leistungen für die Unterkunft samt Heizkosten enthalten. Der Auszahlungsbetrag verringert sich aber um 500 Euro Kindergeld, sodass die Familie 1768 Euro zur Verfügung hat.


Ergebnis Bürgergeldrechner:

Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld 
Antragsteller :
451.00 € 
Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
451.00 € 
Kinder 5 Jahre und jünger:
636.00 € 
Summe der Leistungen:
1538.00 € 
Kosten für die Unterkunft 
Kaltmiete:
650.00 € 
Heizkosten:
80.00 € 
Summe der Unterkunftskosten:
730.00 € 
 Einkommen
Summe der Einkünfte:
0.00 € 

 
 Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
1538.00 € 
+Summe der Unterkunftskosten:
730.00 € 
Summe der Einkünfte
0.00 € 
=vermutlicher Anspruch:
2268.00 €