Bürgergeld für Schüler – wann, was und wie?

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Bürgergeld für Schüler - wann und wie?

Wann und wie bekommen Schüler Bürgergeld?

Haben Schüler Anspruch auf Bürgergeld? Wem steht der Anspruch zu: den Schülern selbst oder ihren Eltern? Wo müssen Schüler den Bürgergeld beantragen?

Wenn wir an Schüler denken, denken wir meist an Schüler in Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Sekundarschule, Gesamtschule oder Förderschule. Weniger an Schüler in den beruflichen Schulen oder Abendschulen.

Um die Frage zu beantworten, ob Schüler einen Anspruch auf Bürgergeld haben, muss man genau hinschauen, auf Alter, auf Wohnsituation, auf die Schulform.

Wir beantworten nachfolgend die Frage, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen Schüler einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Wer bekommt Bürgergeld?

Hinsichtlich des Anspruchs auf Bürgergeld müssen wir unterscheiden, ob es um einen Anspruch geht, der dem Schüler selbst zusteht, oder ob es um einen Anspruch geht, der den Eltern für ihre Kinder als Schüler zusteht.


Anspruch auf Bürgergeld als Schüler

Bürgergeld bekommt man als Schüler, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Hilfebedürftigkeit
  2. Erwerbsfähigkeit
  3. Alter zwischen dem 15. Geburtstag und Renteneintrittsalter,
  4. Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland hat
  5. Keine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung

Nur wenn all diese Voraussetzungen vorliegen, hat ein Schüler dem Grunde nach einen selbständigen Anspruch auf Bürgergeld.

Anspruch auf Bürgergeld für Schüler

Bürgergeld bekommen Eltern ihre Kinder als Schüler, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. Eltern haben oder Elternteil hat Anspruch auf Bürgergeld

2. Kinder gehören zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern oder des Elternteils

In diesem Falll erhalten Eltern also Bürgergeld für ihre Kinder. Dabei spielt es aber an sich keine Rolle, ob die Kinder zur Schule gehen oder nicht. Es kommt darauf an, ob die Kinder im Haushalt der Eltern leben, die Eltern sie erziehen und betreuen.


Wie hoch ist das Bürgergeld für Schüler ?

Das Bürgergeld setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, insbesondere aus dem Regelsatz und aus den Kosten der Unterkunft. Der Regelsatz deckt die Ausgaben ab, die für das alltägliche Leben benötigt werden, die Kosten der Unterkunft stehen für Miete, Nebenkosten und Heizkosten. Daneben gibt es in besonderen Situation Geld für spezifische Mehrbedarfe, etwa bei Schwangerschaft.

Nachfolgend ein Überblick über den Regelsatz für Schüler. De Höhe des Regelsatzes richtet sich also nach der Lebenssituation, dem Alter und Familienstand.

Bürgergeld Regelsatz für Schüler 2024

Lebenssituation des SchülersHöhe des Regelsatzes
Alleinstehend/-erziehend ab 18 Jahre561 Euro
Paare je Partner bei Volljährigkeit506 Euro
Volljährige bis einschließlich 24 Jahre
im Haushalt der Eltern
451 Euro
Kinder ab 14 Jahre 471 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahre390Euro
Kinder unter 6 Jahre357 Euro

Miete und Heizkosten werden in angemessener Höhe übernommen. Eine Ausnahme gibt es für die Miete im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs. In dieser sogenannten Karenzzeit wird die Miete in voller Höhe übernommen, egal, ob sie angemessen ist oder nicht. Das gilt nicht für die Heizkosten.


Bürgergeld Freibeträge für Schüler

Bürgergeld gibt es in voller Höhe nur, wenn kein anrechenbares Einkommen und Vermögen vorhanden ist. Haben Schüler Einkommen, so wird es auf das eigene Bürgergeld oder das Bürgergeld der Eltern angerechnet, wenn der Einkommensfreibetrag überschritten wird.

Wie hoch ist der Freibetrag beim Einkommen für Schüler?

Einen detaillierten Überblick über die Einkommensfreibeträge für Schüler findet man hier: Freibetrag Schüler

Wo und wie Bürgergeld für Schüler beantragen?

Für den Antrag auf Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig. Man kann sich einen Termin geben lassen und den Antrag vor Ort stellen, man kann aber auch einen Bürgergeld Online Antrag stellen oder einfach einen Brief per Post schreiben.

Einzelheiten gibt es hier: Bürgergeld beantragen


Zusammenfassung zum Bürgergeld für Schüler

Einen Anspruch auf Bürgergeld hat ein Schüler für sich selbst nur, wenn er einen BAföG Ablehnungsbescheid bekommst, der bestätigt, dass sein Schulbesuch nicht die Grundvoraussetzungen gemäß § 7 BAföG erfüllt, es sich also nicht um eine förderungsfähige Schulausbildung handelt, die er oder sie absolviert.

Bafög ist somit die vorrangige Unterstützung für Schüler, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, und nicht das Bürgergeld.

Bürgergeld für Schüler als Mitglied ihres Haushalts, also als Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft, bekommen alle Eltern oder Elternteile, die selbst die Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld erfüllen.

Zusätzlich zum Regelsatz für ihre Schulkinder erhalten Eltern auch die Leistungen zur Bildung und Teilhabe für ihre Kinder. In diesem Rahmen werden beispielsweise die Kosten für Klassenfahrten und Schulausflüge übernommen. Jedes Schulhalbjahr gibt es zudem eine Pauschale für die Schulausstattung, also für Schulmaterial wie Bücher, Tornister und Schreibutensilien.

Zusammenfassung: Welche Schüler bekommen Bürgergeld?

Bürgergeld wird für folgende Schüler und Schülerinnen gezahlt:

  • Schüler bis einschließlich der 9. Klasse.
  • Schüler ab der 10. Klasse an einer allgemeinbildenden Berufs-/Fach-/Oberschule, wenn der Schüler nicht bei deinen Eltern wohnt und keine abgeschlossene Berufsausbildung hat
  • Zur Überbrückung der Bearbeitungszeit eines BAföG Antrags.
  • Nach 3 Monaten Unterbrechung der Schule aufgrund von Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder Krankheit

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