Unterhaltsvorschuss Mai 2025 – wann die Auszahlung auf dem Konto ist

Unterhaltsvorschuss wird monatlich ausgezahlt - wann das für Mai 2025 der Fall ist, lesen Sie in unsere Tabelle! In unserem Beitrag über die Zuschuss-Zahlung für alleinerziehende Mütter finden Sie auch Wissenswertes über die Höhe der Zahlung.

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Wann ist der Auszahlungstermin für den Unterhaltsvorschuss Mai 2025?

In nachfolgender Tabelle auf Bürger & Geld haben wir das exakte Datum und den Tag der Unterhaltsvorschuss- Zahlung für Mai 2025 aufgelistet. UVG wird immer im Voraus gezahlt. Auszahlungstermin des Unterhaltsvorschusses für Mai 2025 ist der 30. April.

Getrennt lebende Elternteile (nach der Statistik sind es größtenteils Mütter) haben ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss (UVG). Diese Sozialleistung wird er durch das örtlicheJugendamt ausgezahlt, und zwar in dem Fall, dass der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Der Grund ist unwichtig. Unterhaltsvorschuss bekomt somit nur der Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt und es betreut.

Unser Artikel gibt Ihnen darüber hinaus weiterführende Informationen über den staatlichen Zuschuss für Kinder einer alleinerziehender Mutter oder eines alleinerziehenden Vaters.

Tabelle Unterhaltsvorschuss Auszahlung Mai 2025

Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss für Mai 2025Unterhaltsvorschuss für
Mittwoch, 30.04.2025Mai 2025

Der Auszahlungstermin Unterhaltsvorschuss für Mai 2025 ist somit der 30.04. 2025!

Warum UVG-Zahlung für Mai schon im Vormonat?

Warum wird der Unterhaltsvorschuss für Mai 2025 schon Ende April ausgezahlt?

Der Grund: Unterhaltsvorsuchss muss vom Jugendamt im Voraus überwiesen werden, damit der Lebensunterhalt des Kindes bereits am 1. Tag des betreffenden Monats sichergestellt sein muss. Der staatliche Zuschuss muss also immer am 1. eines jeden Monats auf dem Konto des berechtigten Elternteils zur Verfügung stehen.

Darum ist der Auszahlungstermin für den Unterhaltsvorschuss ist immer der letzte Werktag bzw. Bankarbeitstag des Vormonats! Im April ist der 30.04.2025 letzter Werktag und Bankarbeitstag des Monats. Folglich muss das UVG-Geld spätesens an diesem Tag überwiesen werden.

Der Unterhaltsvorschuss ist hinsichtlich der Auszahlung mit dem Bürgergeld oder Wohngeld vergleichbar.

Die Auszahlungstermine für das Bürgergeld finden Sie hier: Bürgergeld Auszahlungstermine 2025

Die Auszahlungstermine für das Wohngeld finden Sie hier: Wohngeld Auszahlungstermine 2025

Antrag notwendig für Unterhaltsvorschuss

Wichtig: Unterhaltsvorschuss nach dem UVG wird nur dann vom Jugendamt gezahlt, wenn ein ensprechender Antrag gestellt wurde, und zwar rechtzeitig. Eine Rückwirkung gibt es beim Antrag grds. nicht, allenfalls wird für den vorherigen Monat gezahlt. Das Jugendamt wird nicht von sich aus tätig!

Unterhaltsvorschuss Anfang 2025 angehoben

Der Unterhaltsvorschuss ist Anfang 2025 entsprechend dem Kinder-Mindestunterhalt erhöht worden. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts des Bundesministers für Justiz (Mindestunterhaltsverordnung).  Diese liegt vor und hat eine (geringfügige) Erhöhung des Kindesunterhalts 2025 mit sich gebracht. Allerdings ist das Kindergeld 2025 auch erhöht worden. Es wird gegenwärtig noch komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Der 10. Familienbericht der Bundesregierung schlägt jedoch vor, nur noch die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. So soll Armutsgefährdung bei Alleinerziehenden abgewehrt werden.

Die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses 2025 sieht folgendermaßen aus:

Tabelle Unterhaltsvorschuss 2025: die Alters-Tabelle

Die neuen Auszahlungsbeträge für den Unterhaltsvorschuss 2025 sind die folgenden:

Alter des KindesRegelbetrag Mindestunterhalt 2025Kindergeld 2025 (wird vollständig abgezogen)Summe Unterhaltsvorschuss 2025
von 0 bis 5 Jahren482 Euro255 Euro227 Euro
von 6 bis 11 Jahren554 Euro255 Euro299 Euro
von 12 bis 17 Jahren649 Euro255 Euro394 Euro

Die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist in zeitlicher Hinsicht begrenzt. Sie wird vom Jugendamt für minderjährige Kinder lediglich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Für Kinder ab 12 Jahren hat die Zahlung des Unterhaltsvorschusses durch das Jugendamt weitere Voraussetzungen:

  • Das Kind oder der alleinerziehende Elternteil darf keine Leistungen nach dem Bürgergeld Gesetz beziehen.
  • Oder: das Kind ist durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen.
  • Oder: der alleinerziehende Elternteil erzielt trotz Bürgergeld-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto.

Berechnung Unterhaltsvorschuss für Mai 2025

Wie wird die Höhe der Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Mai 2025 berechnet? Die Antwort: Den Unterhaltsvorschuss kann man mittels eines Unterhaltsvorschuss Rechners berechnen oder mittels folgender Formel:

  • Regelbetrag Mindestunterhalt nach § 1612a BGB entsprechend dem Alter des Kindes

(minus)

  • Kindergeld

(gleich)

  • Unterhaltsvorschuss für Mai 2025 nach dem UVG

Unterhaltsvorschuss 2025: alle Auszahlungstermine

Einen Überblick über sämtliche Termine der Auszahlung des Unterhaltsvorschusses im Jahr 2025 erhalten Sie in unserer Tabelle:

Termine Auszahlung Unterhaltsvorschuss 2025

Zusammenfassung: Unterhaltsvorschuss für Mai 2025

Das Wichtigste zum Schluss zusammengefasst:

  • Der Unterhaltsvorschuss für Mai 2025 wird am 30.04.2025 ausgezahlt. Er wird im Voraus gezahlt.
  • Der Unterhaltsvorschuss variieret in der Höhe, abhängig vom Alter des Kindes. Er beträgt dementsprechend im Mai 2025 227 Euro, 299 Euro oder 394 Euro. Hinzu kommt das Kindergeld von 255 Euro pro Kind für den Monat Mai.

Quellen

Bundesministerium der Justiz

7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung

Eigene Recherche

Redakteure

  • so

    Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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