Keine Sanktion: Wann das Bürgergeld komplett versagt werden kann!

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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – das Bürgergeld – ist ein zentrales Element des deutschen Sozialstaats. Doch wer glaubt, dass das Bürgergeld immer bedingungslos gezahlt wird, irrt. Es gibt Situationen, in denen das Bürgergeld komplett versagt werden kann. Der Begriff „Versagung“ ist dabei klar von „Sanktionen“ abzugrenzen. Während Sanktionen Leistungskürzungen darstellen, bedeutet eine komplette Versagung, dass vorübergehend gar keine Leistungen mehr ausgezahlt werden. In nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld gehen wir näher auf die Unterschiede ein.

Unterschied: Sanktion vs. Versagung

  • Sanktion: Das Jobcenter kürzt das Bürgergeld, wenn Pflichten verletzt werden – zum Beispiel, wenn eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird oder Termine versäumt werden. Die Kürzungen betragen aktuell bis zu 30 % des Regelbedarfs für einen bestimmten Zeitraum.
  • Versagung: Das Jobcenter zahlt gar kein Bürgergeld mehr, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Mitwirkungspflichten dauerhaft und nachhaltig verletzt werden. Dies kann auch die Kosten der Unterkunft und die Krankenversicherung betreffen.

Wann kann das Bürgergeld komplett versagt werden?

Fehlende Mitwirkung beim Antrag oder der Weiterbewilligung

Wenn ein Antragsteller notwendige Unterlagen nicht liefert oder Auskünfte verweigert, kann das Jobcenter die Leistungen komplett versagen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag unvollständig ist und die fehlenden Angaben trotz Aufforderung nicht nachgereicht werden. Erst wenn die Mitwirkung nachgeholt wird, werden die Leistungen wieder gezahlt.

Dauerhafte Verweigerung konkreter, zumutbarer Arbeit

Seit März 2024 gibt es eine gesetzliche Neuregelung: Wer bereits eine Leistungsminderung wegen Arbeitsverweigerung erhalten hat und dann erneut eine konkret angebotene, zumutbare Arbeit ablehnt, dem kann für bis zu zwei Monate der gesamte Regelsatz gestrichen werden (sogenannte Vollsanktion). Allerdings werden die Kosten der Unterkunft und die Krankenversicherung weiterhin vom Jobcenter übernommen. Dies soll sich allerdings im System Neue Grundsicherung ändern. Ab voraussichtlich 2026 soll es zu einer kompletten Streichung des Bürgergeldes kommen!

Totalsanktionen und rechtliche Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein vollständiger Leistungsentzug nicht automatisch verfassungswidrig ist, wenn Menschen dauerhaft und bewusst eine konkret verfügbare, zumutbare Arbeit ablehnen, die ihre Existenz sichern würde. Allerdings dürfen die Leistungen nicht so weit gekürzt werden, dass das Existenzminimum gefährdet wird. In der Praxis bedeutet das: Die Kosten der Unterkunft und die Krankenversicherung bleiben meist erhalten, auch bei einer Vollsanktion.

Ausnahmen und Schutzmechanismen

  • Kosten der Unterkunft und Krankenversicherung: Bei einer Vollsanktion auf den Regelsatz bleiben die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die Krankenversicherung in der Regel bestehen.
  • Widerspruchsmöglichkeit: Betroffene können gegen die Entscheidung des Jobcenters Widerspruch einlegen und klagen.

Zusammenfassung

Das Bürgergeld kann komplett versagt werden, wenn Antragsteller dauerhaft ihre Mitwirkungspflichten verletzen – insbesondere, wenn sie nach Aufforderung keine Unterlagen liefern oder eine konkret angebotene, zumutbare Arbeit wiederholt ablehnen. Die sogenannten Totalsanktionen betreffen aktuell nur den Regelsatz und sind zeitlich begrenzt. Die Kosten der Unterkunft und die Krankenversicherung bleiben in der Regel bestehen, um das Existenzminimum zu sichern. Das soll sich bei der geplanten Neuen Grundsicherung ändern.

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