Erstausstattung nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Das Bürgergeld ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dient der Sicherung des Existenzminimums. Es wird bald “Neue Grundsicherung” heißen. Neben dem monatlichen Regelsatz, der laufende Kosten für Ernährung, Strom oder Kleidung abdecken soll, gibt es Sonderleistungen für die Erstausstattung der Wohnung. Dazu zählen grundlegende Haushaltsgegenstände, die notwendig sind, um eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.
Der rechtliche Rahmen ist in § 24 Abs. 3 SGB II geregelt. Dort ist ausdrücklich festgelegt, dass für Erstausstattungen gesonderte Leistungen neben dem Regelsatz erbracht werden.
Jobdenter: Welche Haushaltsgegenstände werden bezahlt?
Ein Anspruch auf Zuschüsse oder Sachleistungen besteht immer dann, wenn bestimmte Haushaltsgegenstände zur grundlegenden Lebensführung fehlen. Dazu können beispielsweise gehören:
- Möbel: Bett, Tisch, Stühle, Schrank, Sofa
- Küchenausstattung: Kühlschrank, Herd oder Kochplatten, Spüle
- Haushaltsgeräte: Waschmaschine, eventuell auch ein Staubsauger
- Grundlegende Haushaltswaren: Töpfe, Teller, Besteck, Pfannen
- Boden- und Fensterbeläge: Teppich, Vorhänge, Gardinenstangen
Es geht hier nicht um Luxus oder Komfort, sondern ausschließlich um notwendige Gegenstände, die den Alltag bewältigbar machen.
Erstausstattung: wann besteht Anspruch
Das Jobcenter zahlt Zuschüsse für Haushaltsgegenstände nicht automatisch, sondern nur dann, wenn ein besonderer Bedarf vorliegt. Typische Fälle sind:
- Erstmaliger Auszug in eine eigene Wohnung, etwa nach dem Ende einer Wohngemeinschaft, Scheidung oder nach der Jugendhilfezeit.
- Wohnungsbrand oder Wasserschaden, bei dem Möbel und Geräte zerstört wurden.
- Trennung vom Partner, wenn kein gemeinsamer Haushalt mehr besteht und ein Betroffener neu eingerichtet werden muss.
- Familienzuwachs, etwa Geburt eines Kindes, wenn dadurch zusätzlicher Bedarf für Möbel oder Ausstattung entsteht.
Gerade bei einem Neuanfang können diese Leistungen entscheidend sein, um überhaupt eine funktionierende, bewohnbare Wohnung zu haben.
Geldl oder Gutschein für Haushaltsgegenstände?
In der Praxis gibt es Unterschiede zwischen den Jobcentern. Manche zahlen eine pauschale Geldleistung, mit der die Betroffenen die benötigten Haushaltsgegenstände selbst kaufen dürfen. In anderen Fällen werden Gutscheine oder Sachleistungen ausgegeben, die in bestimmten Möbelhäusern oder Sozialkaufhäusern eingelöst werden können.
Vorteil einer Geldleistung: mehr Selbstbestimmung und die Möglichkeit, gezielt günstige Angebote oder gebrauchte Möbel auszuwählen. Bei Sachleistungen legt das Jobcenter den Einkaufsort fest, was manchmal als Einschränkung empfunden wird.
Antrag beim Jobcenter korrekt stellen
Ein Zuschuss für Haushaltsgegenstände wird nicht automatisch bewilligt, sondern muss aktiv beantragt werden. Dabei sind folgende Schritte wichtig:
- Formloser Antrag beim zuständigen Jobcenter (schriftlich oder über die Online-Plattform).
- Begründung angeben, warum der Bedarf entstanden ist, zum Beispiel: Auszug, Trennung, Brand oder Schaden.
- Nachweise vorlegen, etwa Mietvertrag bei Erstanmietung, Fotos von beschädigten Möbeln oder eine Trennungsbescheinigung.
- Kostenvoranschläge oder Listen der benötigten Gegenstände beifügen, wenn das Jobcenter dies verlangt.
Je ausführlicher der Antrag begründet ist, desto schneller erfolgt in der Regel die Bearbeitung.
Höhe der Zuschüsse: wie viel Geld bekomme ich?
Die Höhe der Zuschüsse für Haushaltsgegenstände ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Jedes Jobcenter kann Pauschalen festlegen, die sich an durchschnittlichen Preisen für Möbel und Geräte orientieren.
Zum Beispiel kann ein Satz wie folgt aussehen (Beispielwerte, regional unterschiedlich):
Gegenstand | Zuschuss (ca.) |
---|---|
Bett mit Matratze | 120 – 150 € |
Kleiderschrank | 100 – 200 € |
Tisch mit Stühlen | 80 – 150 € |
Kühlschrank | 200 – 300 € |
Waschmaschine | 250 – 350 € |
Es handelt sich bei diesen Beträgen nur um Durchschnittswerte. Manche Jobcenter setzen auf reale Quittungen, andere zahlen Pauschalen.
Unterschiede: Zuschuss oder Darlehen
Neben Zuschüssen gibt es auch die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, wenn der Haushaltsgegenstand nicht als Erstausstattung anerkannt wird. Ein typisches Beispiel ist der Ersatz einer Waschmaschine, wenn bereits eine vorhanden war, die jedoch kaputtgeht. In solchen Fällen übernimmt das Jobcenter die Kosten als rückzahlbares Darlehen, das später in Raten mit dem Bürgergeld verrechnet wird.
Was Betroffene tun sollten!
- Frühzeitige Antragstellung: Am besten sofort nach Bekanntwerden des Bedarfs stellen.
- Sozialkaufhäuser nutzen: Dort lassen sich Möbel günstig kaufen, oft gefördert durch Jobcenter-Gutscheine.
- Beratungshilfe einholen: Sozialberatungsstellen oder Wohlfahrtsverbände helfen beim Ausfüllen von Anträgen.
- Bescheid prüfen: Falls der Antrag abgelehnt wird, lohnt sich häufig ein Widerspruch. Gerichte haben in vielen Fällen zugunsten der Antragsteller entschieden.
Häufige Fragen (FAQ) zum Zuschuss für den Haushalt
Bekomme ich eine neue Waschmaschine bezahlt, wenn meine alte kaputtgeht?
In der Regel nur als Darlehen, da es sich nicht um eine Erstausstattung handelt.
Muss ich alle Möbel neu kaufen, oder kann ich auch gebraucht kaufen?
Das Jobcenter akzeptiert auch gebrauchte Möbel, solange diese funktionstüchtig sind. Viele Pauschalen sind sogar auf Gebrauchtpreise ausgelegt.
Kann das Jobcenter meinen Antrag ablehnen?
Ja, wenn der Bedarf nicht anerkannt wird oder Möbel bereits vorhanden sind. Gegen eine Ablehnung kann man jedoch Widerspruch einlegen.
Müssen Quittungen nachgereicht werden?
Manche Jobcenter verlangen Kaufbelege, andere zahlen pauschal. Es hängt vom regionalen Vorgehen ab.
Fazit: Geld für Haushaltsgegenstände beim Jobcenter beantragen
Bürgergeld-Beziehende haben Anspruch auf Zuschüsse für Haushaltsgegenstände, wenn ein besonderer Bedarf wie Erstausstattung nach Auszug, Verlust durch Schaden oder Familienzuwachs besteht. Die Unterstützung erfolgt entweder als Geldleistung, Gutschein oder Sachleistung und ist eine wichtige Hilfe für ein menschenwürdiges Leben in einer eigenen Wohnung. Wer rechtzeitig einen Antrag stellt, hat gute Chancen, die notwendige Unterstützung zu erhalten.