Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Bürgergeld / Grundsicherung für Alleinerziehende 2026: Beträge, Ansprüche und Beispielrechnungen

Bürgergeld / Grundsicherung 2026 - Gestaffelte Unterstützung für Alleinerziehende: Das Bürgergeld berücksichtigt individuelle Lebensumstände und Haushaltsgröße. Alleinerziehende erhalten höhere Leistungen als Kinderlose oder Paare. Die Mehrbedarfe und Regelsätze für Kinder bleiben 2026 unverändert. Unsere detaillierte Berechnung in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt, wie viel Bürgergeld Alleinerziehende mit Kind im Jahr 2026 erhalten. Diese finanzielle Unterstützung sichert den Lebensunterhalt und fördert die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Alleinerziehend mit Kind – was im Bürgergeld / Grundsicherungs Anspruch 2026 enthalten ist

Das Bürgergeld wird im Jahr 2026 in die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende überführt. Hinsichtlich der zusätzlichen Hilfen für Alleinerziehende soll sich jedoch nur wenig ändertn. Die Grundsicherung bleibt als Geldleistung eine Hilfe, wenn man am Existenzminimum leben muss. Das Jobcenter zahlt den Regelsatz, die Miete und auch die  Nebenkosten, etwa die Heizkosten, zahlt eine neue Waschmaschine oder manche  Renovierungen in der Wohnung.

Aber welchen Geldbetrag bekommen alleinstehende Menschen mit Kindern, die Bürgergeld beziehen? Wie viel Geld bekommen sie  vom Jobcenter. Aber vor allem: Wie viel Geld erhalten sie, um sich um ihr Kind oder ihre Kinder zu kümmern? Der Gesetzgeber hat die besonderen Herausforderungen von alleinerziehenden Eltern im Blick gehabt und ihnen auch im Bereich Bürgergeld mit einem entsprechendem Mehrbedarf Rechnung getragen, der zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz ausgezahlt wird. Alleinerziehende erhalten also folgende Leistungen vom Jobcenter ausgezahlt:

  • Eigener Regelsatz
  • Regelsatz für Kind bzw. Kinder
  • Mehrbedarf für alleinerziehende Mütter oder Väter
  • Kosten der Unterkunft und Heizkosten

Alleinerziehende und Grundsicherung / Bürgergeld: Wie hoch ist ihr Regelsatz?

Mutter tröstet Kind und hält es im Arm

Welchen Bürgergeld Anspruch haben alleinerziehende Mütter oder Väter dafür, dass sie sich um ihre Kinder kümmern? Es gibt den Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Zunächst stellt sich die Frage, wie viel Geld alleinstehende Personen vom Jobcenter erhalten. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben alleinstehende Bürgergeld-Bezieher einen Anspruch auf 563 Euro Bürgergeld Regelsatz im Monat. Das gilt auch für Alleinerziehende: Sie erhalten 563 Euro  für sich, unabhängig von der Anzahl an Kindern oder ihrem Alter.

Alleinerziehende mit Grundsicherung / Bürgergeld: Mehrbedarf?

Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Anspruchs auf Mehrbedarf abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt hierzu, dass die Auszahlungen im Bürgergeld Gesetz gestaffelt geregelt sind, und zwar wie in nachfolgender Tabelle aufgelistet. Die Prozentangaben beziehen sich dabei auf den Regelbedarf. Dieser beträgt, wie bereits erläutert,  aktuell 563 Euro.

Tabelle: Grundsicherung / Bürgergeld Mehrbedarf für Alleinerziehende 2026

Anzahl und Alter der Kinder12 % vom Regelsatz 202624 % vom Regelsatz 202636 % vom Regelsatz 202648 % vom Regelsatz 202660 % vom Regelsatz 2026
1 Kind jünger als 7 Jahre202,68 Euro
1 Kind älter als 7 Jahre67,56 Euro
2 Kinder jünger als 16 Jahre202,68 Euro
2 Kinder älter als 16 Jahre135,12Euro
1 Kind älter als 7 Jahre und 1 Kind älter als 16 Jahre135,12 Euro
3 Kinder202,68 Euro
4 Kinder270,24 Euro
5 Kinder337,80
(Tabelle Bürgergeld Mehrbedarf für Alleinerziehende 2026)

Eine alleinerziehende Person erhält als Mehrbedarf für die Tatsache der Alleinerziehung einen Mehrbedarf der in Prozent vom Regelsatz ausgedrückt wird, und zwar wie folgt:

  • ein Kind unter sieben Jahren: 36 Prozent
  • ein Kind über sieben Jahren: 12 Prozent
  • zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent
  • zwei Kinder über 16 Jahren: 24 Prozent
  • vier Kinder: 48 Prozent
  • ab fünf Kindern: 60 Prozent

Beispiel: Grundsicherung – Anspruch einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern

Wir wählen folgendes Beispiel, um  die Staffelung des Bürgergeld Mehrbedarfs für Alleinerziehende zu verdeutlichen: : Eine alleinerziehende Mutter hat zwei Kinder und bezieht Bürgergeld. Ein Kind ist 6 Jahre alt, das andere Kind 12 Jahre alt. Es ergibt sich folgender Anspruch der alleinerziehenden Mutter:

Die Frau erhält als Regelbedarf 563 Euro plus zusätzlich 36 Prozent ihres Regelbedarfs als Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dieser Mehrbedarf steht ihr als Ausgleich dafür zu, dass sie sich um die Kinder kümmert. Das sind zusätzlich 202,68 Euro.

Insgesamt erhält die Frau im Monat also 765,68 Euro Bürgergeld Regelbedarf und Mehrbedarf. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizkosten. Außerdem bekommt die Frau den Bürgergeld Kinder Regelsatz für ihre beiden Kinder.

Der Bürgergeld Anspruch der Bedarfsgemeinschaft, also der Mutter mit ihren zwei Kindern, sieht dann wie folgt aus:

  • 563 Euro Regelsatz Mutter
  • 202,68 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • 390 Euro Regelsatz Kind 12 Jahre
  • 600 Euro (fiktiv) Kosten der Unterkunft, also Miete und Nebenkosten
  • 120 Euro Heizkosten

Summe Bürgergeld Anspruch alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern:  2.265,68 Euro.

Sie möchten selber rechnen? Nutzen Sie unseren Bürgergeld Rechner!

Beispiel: Bürgergeld Anspruch einer alleinerziehenden Mutter mit 1 Kind

Wir wählen ein weiteres Beispiel, um  die Staffelung des Bürgergeld Mehrbedarfs für Alleinerziehende zu erklären : Eine alleinerziehende Mutter hat ein Kind und erhält Bürgergeld. Ihr Kind ist 13Jahre alt. Es ergibt sich folgender Anspruch der alleinerziehenden Mutter:

Die Frau erhält als Regelbedarf 563 Euro plus zusätzlich 36 Prozent ihres Regelbedarfs als Mehrbedarf für Alleinerziehende. Das sind zusätzlich 67,56 Euro.

Insgesamt erhält die Frau im Monat also 630,56 Euro Bürgergeld Regelbedarf und Mehrbedarf. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizkosten. Außerdem bekommt die Frau den Bürgergeld Kinder Regelsatz für ihr Kind.

Der Bürgergeld Anspruch der Bedarfsgemeinschaft, also der Mutter mit einem Kind, sieht dann wie folgt aus:

  • 563 Euro Regelsatz Mutter
  • 67,56 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • 390 Euro Regelsatz Kind 13 Jahre
  • 500 Euro (fiktiv) Kosten der Unterkunft, also Miete und Nebenkosten
  • 100 Euro Heizkosten

Summe Bürgergeld Anspruch alleinerziehende Mutter mit 1 Kind:  1.620,56 Euro

Anrechnung Kindergeld auf Grundsicherung / Bürgergeld Anspruch

Bei der Rechnung muss man anschließend noch berücksichtigen, dass die Mutter Kindergeld für ihre Kinder von 259 Euro (2026) pro Kind erhält. Dieses Kindergeld wird auf das Bürgergeld angerechnet. Ausgezahlt erhält die alleinerziehende Mutter deshalb nur 1.751,68 Euro Bürgergeld, wenn sie 2 Kinder hat (Beispiel 1) und 1.361,56 Euro, wenn sie 1 Kind hat (Beispiel 2).

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.