Für soziales Leben e. V.

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Raus aus dem Bürgergeld, rein in die Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder EM-Rente!

Personen, die erwerbsfähig sind und ihre Familien - erhalten Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende, wenn sie ihren Unterhalt nicht selbst sicherstellen können. Bürgergeld / Grundsicherung kann auch aufstockend gezahlt werden, wenn das eigenen Einkommen nicht reicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Was aber passiert, wenn sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert und man (teilweise) nicht mehr arbeiten kann? Wird das Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, weitergezahlt? Oder welche Leistungen kann man beanspruchen? Diese Fragen beantworten wir in unserem Artikel auf Bürger & Geld dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Erwerbsfähigkeit als Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld

Bürgergeld kann nur beziehen, wer erwerbsfähig ist, zumindest teilweise. Oder, wer in der Bedarfsgemeinschaft mit einem Bürgergeld Berechtigten lebt. Das sind etwa die Kinder.

Erwerbsfähigkeit bedeutet, dass man in der Lage ist, wenigsten 3 Stunden jeden Werktag in der Woche arbeiten kann. Ist das nicht der Fall, ist man voll erwerbsunfähig. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann.

Vom Bürgergeld ausgeschlossen ist man nur, wenn man voll erwerbsgemindert ist. Das ist in § 8 Abs. 1 SGB II (Bürgergeld Gesetz) geregelt.

Ist man nur teilweise erwerbsgemindert, kann man Bürgergeld weiter beziehen. Das gilt auch, wenn man einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht und diese nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu decken.

Volle Erwerbsminderung

Ist man voll erwerbsgemindert, so hat man keinen Anspruch auf Bürgergeld. In Betracht kommt für diesen Personenkreis die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder aber eine Erwerbsminderungsrente. Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Sozialleistung, die gewährt wird, wenn kein anderweitiges ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn man voll erwerbsgemindert ist (oder aber das Renteneintrittsalter erreicht hat) und kein ausreichendes Einkommen (Rente) zum Leben hat.

Sie ist eine staatliche Sozialleistung und im SGB XII geregelt. Es handelt sich allerdings nicht um die allgemeine Sozialhilfe in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern um eine besondere Art der Sozialhilfe.

Die Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist keine Sozialleistung sondern eine gesetzliche Rente für solche in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Personen, die voll oder teilweise erwerbsgemindert sind. Sie steht den Versicherten zur Verfügung, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr voll oder teilweise arbeitsfähig sind.

Wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt und reicht sie zum Leben nicht aus, so kann man ergänzend kein Bürgergeld, sondern nur Grundsicherung im Alte rund bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten. Bezieht man eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, so kann man ergänzend Bürgergeld erhalten, falls die Rente nicht zum Leben reicht.

Prüfung einer Erwerbsminderung

Eine Erwerbsminderung muss offiziell festgestellt werden, damit sie anerkannt wird. Zuständig hierfür ist der Rentenversicherungsträger, wenn man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt. Man kann aber auch beim Jobcenter vortragen und beantragen, dass man die Erwerbsminderung festgestellt haben möchte. Dann wird der medizinische Dienst der Bundesagentur für Arbeit, die überörtliche Gesundheitsbehörde oder aber der Rentenversicherungsträger die Erwerbsfähigkeit überprüfen.

Für viele von einer Erwerbsminderung betroffene  Menschen ist die Feststellung der Erwerbsminderung wichtig, wenn sie auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Ist das Grundsicherungsamt und nicht mehr das Jobcenter zuständig, so besteht keine Arbeitspflicht mehr.

Fazit: Bürgergeld, Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Nur wer erwerbsfähig ist, hat einen Anspruch auf Bürgergeld.
  • Eine teilweise Erwerbsminderung schließt den Anspruch auf Bürgergeld nicht aus.
  • Ist eine volle Erwerbsminderung gegeben, so besteht ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente und (möglicherweise ergänzend) auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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