2026 steht für Deutschlands Rentensystem ein Wendepunkt an. Mit dem Jahrgang 1960 rückt eine Generation in den Mittelpunkt, die sich nicht mehr nur nach dem Geburtsjahr orientieren kann: Unterschiedliche Rentenarten, Wartezeiten und Geburtsmonate entscheiden über den Zeitpunkt des Einstiegs in den Ruhestand. Vom Vertrauensschutz ist keine Rede mehr – stattdessen greift die nächste Stufe der Reformen. Wie berichtet, ist Transparenz gefragt wie nie.
Die neue Regelaltersgrenze: Jahrgang 1960 im Fokus
Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze nicht mehr bei 65, sondern bei 66 Jahren und vier Monaten. Frühestens ab Juni 2026 können die ersten aus diesem Jahrgang in die abschlagsfreie Rente wechseln – aber eben nur, wenn sie die Bedingungen für die klassische Regelaltersrente erfüllen. Geburtsmonat, Versicherungsverlauf und individuelle Lebensumstände spielen eine entscheidende Rolle. “Menschen des Jahrgangs 1960 erreichen die Regelaltersrente 2026 mit genau 66 Jahren und 4 Monaten – das betrifft Tausende Versicherte” (so belegt etwa betanet.de).
Abschlagsfreie Frührente: 45 Jahre Beiträge zählen
Wer zu den besonders langjährig Versicherten zählt – das sind Menschen mit mindestens 45 Jahren auf dem Rentenkonto – kann ebenfalls abschlagsfrei in den Ruhestand. Für den Jahrgang 1960 bedeutet dies konkret ein mögliches Renteneintrittsalter von 64 Jahren und vier Monaten. Früher ist ein Wechsel in die Rente nicht machbar, selbst mit mehr Beitragsjahren. Dieses Privileg bleibt exklusiv: “Mit 45 Versicherungsjahren darf der Jahrgang 1960 zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente” (so sovd-sh.de).
Vorzeitige Altersrente mit Abschlägen: 35 Beitragsjahre reichen
Wer mindestens 35 Jahre Versicherungszeit nachweisen kann, bekommt die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte. Sie steht ab 63 Jahren offen, allerdings mit teils deutlichen Abschlägen – pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs sinkt die Monatsrente um 0,3 Prozent. Für viele ein notwendiger Kompromiss, um früher in den Ruhestand wechseln zu können. Die Wahl muss jedoch gut überlegt werden, denn später gibt es für diese Abschläge keinen Ausgleich mehr.
| Rentenart | Voraussetzungen | Frühester Rentenbeginn | Abschlagsfrei? |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 66 Jahre, 4 Monate + 5 Jahre RV | 06/2026–05/2027 | Ja |
| Rente für besonders langjährig Versicherte | 45 Versicherungsjahre | 64 Jahre, 4 Monate | Ja |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 35 Versicherungsjahre | 63 Jahre | Nein (Abschläge) |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | GdB ≥ 50, 35 Versicherungsjahre | 64 Jahre, 4 Monate | Ja |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Was ändert sich 2026?
Für schwerbehinderte Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren ist 2026 ein besonders kritisches Jahr. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente verschiebt sich auf 65, mit Abschlägen kann man ab 62 Jahren in Rente. Frühere Ausnahmeregelungen laufen Ende 2025 aus: “Ab 2026 entfallen alle Vertrauensschutzregelungen. Jüngere Jahrgänge folgen der neuen Altersgrenze” berichtet der VdK.fryoutube
Wer beide Voraussetzungen – Schwerbehinderung und 45 Versicherungsjahre – erfüllt, profitiert jedoch nicht doppelt. Es bleibt bei einer Rentenart; ein doppelter Vorzug ist ausgeschlossen (so erläutert sovd-sh.de).
Vertrauensschutz ade: Die wichtigsten Änderungen 2026
2026 fällt für viele der sogenannte Vertrauensschutz weg. Das bedeutet, Übergangsregelungen und günstigere Altersgrenzen werden Geschichte. Für den Rentenjahrgang 1960 und jünger sind die neuen Hürden bindend:
- Abschlagsfreie Standardrente ab 66 Jahren und 4 Monaten
- Abschlagsfreie Frühverrentung ab 64 Jahren und 4 Monaten (bei 45 Beitragsjahren)
- Früheste Altersrente mit 63 und Abschlägen (bei 35 Beitragsjahren)
- Schwerbehinderte frühestens ab 62 mit Abschlägen, ab 65 abschlagsfrei
Wie berichtet, steht 2026 für den “großen Umbruch” im Rentensystem (siehe Rentenbescheid24D).
Rentenerhöhung 2026: Was bekommen Neurentner?
Nicht nur die Altersgrenzen steigen, auch die Renten selbst steigen erneut. Die Bundesregierung erwartet nach aktuellem Entwurf eine Anpassung um 3,7 Prozent zum 1. Juli 2026. Das klingt zunächst positiv, doch profitieren vor allem jene, die die nötigen Voraussetzungen für eine neue Rentenart erfüllen.
FAQ: Die wichtigsten Fragen kurz erklärt
Wann kann ich bei Jahrgang 1960 in die abschlagsfreie Regelaltersrente?
Mit 66 Jahren und vier Monaten ist die Altersgrenze erreicht. Das betrifft Geburtsmonate von Juni 1960 bis Mai 1961.
Kann ich früher abschlagsfrei in Rente, wenn ich 45 Versicherungsjahre habe?
Ja, hier liegt die Grenze bei 64 Jahren und vier Monaten. Ein früherer Renteneintritt ist aber auch mit 47 oder 48 Versicherungsjahren nicht möglich.
Wie sieht es bei schwerbehinderter Rente aus?
Ab 2026 gibt es die abschlagsfreie Option ab 65 Jahren, mit maximal 2 Jahren früherer Anspruch bei Schwerbehinderung. Mit Abschlägen kann man ab 62 gehen.
Welche Abschläge bestehen bei vorgezogener Rente?
Pro Monat des vorzeitigen Ruhestands verringert sich die Monatsrente dauerhaft um 0,3 Prozent.
Was passiert mit Nebenverdienst in der Rente?
Für die Regelaltersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Es kann unbegrenzt hinzuverdient werden.
Gibt es auch 2026 eine Rentenerhöhung?
Die Prognose liegt derzeit bei rund 3,7 Prozent.
Fazit: 2026 entscheidet die Vita – nicht das Geburtsjahr allein
Das Jahr 2026 bringt mehr Komplexität in das Rentensystem als je zuvor. Wer “früher” in Rente will, muss Details kennen: Lebenslauf, Versicherungsverlauf, möglicher Grad der Behinderung und erreichte Rentenart sind entscheidend. Die gestaffelte Anhebung der Altersgrenzen, das Ende des Vertrauensschutzes und streng geregelte Zugangswege sorgen für mehr Einzelfallprüfungen – und weniger pauschale Antworten. Wie schon Bürger & Geld berichtete, zählt 2026 jede biografische Nuance für die persönliche Ruhestandsplanung.


