Jetzt schlägt für Millionen Prime-Kunden die Stunde der Wahrheit: Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann bares Geld zurückgeholt werden! Amazon muss die 2022 erhobenen Preisaufschläge erstatten – mit Fristsetzung sogar mit Zinsen. Wie die Rückerstattung funktioniert und wer jetzt profitiert, findet man hier auf „Bürger & Geld“, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Gerichtsurteil – Was ist geschehen?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Preisanpassungsklausel in den Amazon-Prime-Bedingungen als rechtswidrig. Die Richter bemängelten, Amazon habe sich ein einseitiges Preiserhöhungsrecht ohne transparente Kriterien vorbehalten. Das Landgericht bewertete dies bereits als unzulässig, das Oberlandesgericht bestätigte dies.
Wie die Verbraucherzentrale NRW berichtete, stiegen die Gebühren bei monatlicher Zahlung von 7,99 € auf 8,99 € und bei jährlicher Zahlung von 69 € auf 89,90 € – eine Steigerung um bis zu 30 Prozent.
Wer kann Geld zurückfordern?
Anspruch auf Rückzahlung haben:
- Alle, die ihr Prime-Abo vor September 2022 abgeschlossen haben.
- Kunden, die der Preiserhöhung nicht aktiv zugestimmt haben.
- Wer seitdem unverändert im gleichen Abo-Modell (kein Wechsel von Monats- auf Jahresabo) geblieben ist, kann den Differenzbetrag fordern.
Ein Wechsel zwischen Monats- und Jahresabo nach der Erhöhung gilt als Zustimmung. Auch wer die Preisanpassung bestätigt hat, kann nicht rückfordern.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Die Rückzahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss schriftlich bei Amazon beantragt werden:
- Ein Musterbrief ist online verfügbar, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale NRW oder Stiftung Warentest.
- Es empfiehlt sich, eine Frist zur Zahlung zu setzen. Verzugszinsen können mit eingefordert werden – bis zu 24 € zusätzlich bei rechtzeitiger Forderung.
- Die Rückforderung sollte spätestens bis Ende 2025 erfolgen, um die Verjährung zu vermeiden.
Tabelle: Differenzbeträge Prime-Abos 2022–2025
| Zeitraum | Monatsabo (alt/neu) | Jahresabo (alt/neu) | Rückforderung (max.) |
|---|---|---|---|
| vor 09/2022 | 7,99 €/8,99 € | 69 €/89,90 € | bis zu 63 € |
| nach Preiserhöhung | 8,99 € | 89,90 € | kein Anspruch |
FAQ zu Amazon Prime Rückzahlungen
Wie erfährt man, ob man Anspruch hat?
Kunden überprüfen das Startdatum des Prime-Abos, achten auf Wechsel und darauf, ob eine Zustimmung vorliegt.
Was passiert, wenn Amazon nicht zahlt?
Im Fall einer Ablehnung empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW nachzuhaken und im Zweifel rechtliche Beratung. Eine Sammelklage ist geplant, eine Anmeldung aber noch nicht möglich.
Ist das Urteil rechtskräftig?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Amazon Revision einlegen kann. Dennoch empfiehlt es sich, den Anspruch jetzt vorzubringen.
Gibt es Nachteile?
Eine Rückforderung ist mit Aufwand verbunden, Musterbrief und Fristsetzung vereinfachen den Prozess. Etwaige Anwaltskosten sind zu prüfen.
Fazit
Das OLG Düsseldorf verschafft Millionen deutschen Prime-Kunden rückwirkend Recht. Wer vor Herbst 2022 Amazon Prime gebucht hat und der Preiserhöhung nicht aktiv zustimmte, kann bis zu 63 € zurückverlangen. Eigeninitiative bringt den Erfolg – Musterbriefe helfen, Fristsetzung bringt sogar zusätzliche Zinsen. Alle Details und Vorlagen gibt es aktuell und transparent bei „Bürger & Geld“ – dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

