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Minijob 2026 und Grundsicherung / Bürgergeld: So funktioniert’s mit Anrechnung, Freibeträgen, Meldepflichten

Wer Bürgergeld bezieht und einen Minijob ausübt, profitiert 2026 von neuen Regelungen: Die ersten 100 Euro des Verdienstes bleiben anrechnungsfrei, 20% der darüberliegenden Summe bis zur monatlichen Obergrenze von 603 Euro. Über 350.000 Leistungsbezieher nutzen diese Möglichkeit bereits, müssen jedoch strenge Meldevorschriften beachten. Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt Schritt für Schritt, wie die Einkommensanrechnung funktioniert, welche Sonderregeln für Schüler, Studenten und Auszubildende gelten, und warum nicht gemeldete Minijobs zu Bußgeldern führen können. Mit Praxisbeispielen und aktuellen Zahlen zur Freibetragsberechnung.

Minijob sehr begehrt

Etwa 350.000 Bürgergeld Bezieher bzw bald: Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende, werden 2026 einen Minijob ausüben. Sie können dort im Jahr bis zu 603 Euro monatlich verdienen. 350.000 Minijobber im Bürgergeld-Bezug machen etwas weniger als die Hälfte aller erwerbstätigen Bürgergeld Bezieher aus. Ihr Gehalt mit Bürgergeld ergänzen müssen gegenwärtig mehr als  700.000 Arbeitnehmer.

Aufgepasst: Minijob doppelt meldepflichtig!

Wer einen Minijob ausübt, muss den Minijob der Minijobzentrale melden; diese Pflicht trifft direkt den Arbeitgeber der Minijobber, indirekt den Minijobber. Aber ein Minijobber hat ebenfalls eine direkte Meldepflicht – wenn der oder sie Bürgergeld bezieht. Der Minijob muss unverzüglich dem Jobcenter mitgeteilt werden. Der Grund liegt auf der Hand: das Jobcenter muss den Bürgergeld Anspruch hinsichtlich Grund und Höhe überprüfen. Wer einen Minijob nicht meldet, riskiert ein Bußgeld, eine Leistungsminderung oder sogar eine Anzeige und ein Strafverfahren wegen Betruges.

Anrechnung des Minijob – Gehalts auf das Bürgergeld – wie das funktioniert

Hinsichtlich des Minijobs gelten die gleichen Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld wie bei jedem anderen Job, jeder anderen entgeltlichen Beschäftigung auch. Die Einkommensfreibeträge beim Minijob sehen somit wie folgt aus:

  • Die ersten 100 Euro des Gehalts dürfen komplett behalten werden.
  • Vom Gehalt, das 100 Euro übersteigt dürfen 20 Prozent behalten werden.
  • Eine Besonderheit gilt hinsichtlich Fahrtkosten: wer monatlich mehr als  400 Euro verdient, kann Fahrtkosten in Höhe von 0,20 Euro pro Kilometer geltend machen. Dies gilt  aber nur, falls diese monatlich zusammen 100 Euro übersteigen.  

Rechenbeispiel 1  Anrechnung Minijob mit Maximal – Verdienst von 603 Euro

Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei.

Vom Restgehalt sind 20 Prozent anrechnungsfrei. Der 20 Prozent Einkommensfreibetrag gilt bis zu einem Gehaltsbetrag von 603 Euro. Das Bürgergeld Gesetz wird mit den Regelungen zum Minijob-Verdienst angeglichen. Diese wiederum basieren auf dem Mindestlohn, der 2026 auch leicht ansteigt.

Vom Gehalt aus einem Minijob, mit dem man monatlich 603 Euro verdient, darf man somit 191,20 Euro behalten. 411,80 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet.

Rechenbeispiel 2 Anrechnung Minijob mit Verdienst von 200 Euro

In diesem Beispiel können wiederum zunächst 100 Euro behalten werden. Von den weiteren 100 Euro können 20 Euro behalten werden. Anrechnungsfrei sind somit 120 Euro, angerechnet werden also 80 Euro auf das Bürgergeld.

Minijobs für Schüler und Studenten bis 25 Jahre: vollständig anrechnungsfrei

Schüler und Studierenden  bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres dürfen das Einkommen aus dem Minijob komplett behalten. Es wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Gleiches gilt auch für  Freiwilligendienstleistende in einem Bundesfreiwilligendienst oder FSJ und für Schulabgänger einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bis zum dritten Monat nach dem Schulabschluss.

Auch Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung bis 25 Jahren dürfen das Einkommen aus einem Minijob komplett behalten. Damit ist auch tatsächlich ein Minijob gemeint, dem neben der Ausbildung nachgegangen wird. Das Ausbildungsgehalt steht außen vor.  

Hier noch einmal die Sonderregelung für junge Menschen im Überblick:

  • Schüler oder Studenten unter 25 Jahre: 603 Euro frei
  • Auszubildende: 556 Euro aus Minijob frei; Ausbildungsgehalt anrechenbar
  • Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst: 603 Euro frei
  • Beschäftigte im Freiwilligen Sozialen Jahr und Bundesfreiwilligendienst: 603 Euro frei
  • Ferienjobber, Tätigkeit nur während der Ferienzeit: Gehalt komplett frei

Definition: Was ist ein Minijob?

Die offizielle Bezeichnung für einen Minijob lautet geringfügige Beschäftigung gem.  § 8 Abs 1a SGB IV. Bei der geringfügigen Beschäftigung darf man im Jahr 2026 im Monat nicht mehr als 603 Euro verdienen. Diese Verdienstgrenze gilt auch, wenn man mehrere Minijobs ausübt. Die einzelnen Verdienste werden zusammengerechnet. Wer mehr als 603 Euro monatlich verdient, ist automatisch sozialversicherungspflichtig und übt keinen Minijob mit den entsprechenden gesetzlichen und finanziellen Vorteilen mehr aus.

Fazit zu Minijob und Grundsicherung / Bürgergeld

Ein Minijob neben dem Bürgergeld auszuüben,  kann sich lohnen. Lesen Sie mehr: Bürgergeld und Minijob

Weitere Infos: Bürgergeld mit Minijob – was ist zu beachten?

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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