Wie viel Bürgergeld (Grundsicherung) gibt es für Paare 2026?
Zuletzt vor 2 Jahren wurde das Bürgergeld auch für Paare und Partner innerhalb der Bedarfsgemeinschaft erhöht. Der Grund waren gestiegenen Lebenshaltungskosten, war die Inflation. Die Bürgergeld Verordnung wurde hinsichtlich der Erhöhung der Regelbedarfe für jede Regelbedarfsstufe des Bürgergeldes angepasst. Für 2026 gab es keine Erhöhung des Bürgergeldes.
Bürgergeld / Grundsicherung: 2026 nicht angehoben – Nullrunde
Das Bürgergeld wurde seinerzeit um gut 12 Prozent erhöht. Der Eckregelsatz beträgt 563 Euro. Der Eckregelsatz ist der Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende Person. Er stellt die Regelbedarfsstufe 1 dar.
Doch alle Regelbedarfsstufen wurden angehoben. Nicht nur Alleinstehende, auch Paare, egal ob verheiratet oder nicht, erhiehlten mehr Geld.
Familien mit Kinder hatten ebenfalls mehr Geld in der Haushaltskasse haben. Die Berechnung der Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes wird anhand statistisch erfasster Daten von rund 60.000 Haushalten durchgeführt. Dabei wird festgestellt, wie hoch der Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und sonstigen lebensnotwendigen Dingen ist. In die Berechnung fließt ebenfalls ein, wie viel Geld für eine minimale Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben notwendig.
Regelsatz für Paare: Wie viel Geld erhält ein verheiratetes oder nicht verheiratetes Paar?
Hinsichtlich der Höhe des zur Verfügung stehenden Bürgergeldes spielt es keine Rolle, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Es kommt nur darauf an, ob eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft zwischen den zusammenlebenden Erwachsenen besteht, ob es sich um eine sogenannte Einstandsgemeinschaft handelt.
Gegenwärtig erhält jeder Partner 506 Euro Bürgergeld. Ein Paar hat also 1012 Euro monatlich zur Verfügung. Der Regelsatz für Paare ist ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzlich in der Regelbedarfsstufe 2 festgelegt. Paare erhalten pro Kopf also weniger als eine alleinstehende Person. Der Grund liegt in den Einsparmöglichkeiten, die ein Zusammenleben bietet.
Grundsicherung / Bürgergeld für Paare: Anspruch auf Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz
Das Bürgergeld besteht nicht nur aus dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft, also den Kosten für die Miete und Heizung, sondern auch noch aus einem Mehrbedarf. Diesen Anspruch auf Bürgergeld Mehrbedarf haben jedoch nur bestimmten Personengruppen. Für Paare kommt der Mehrbedarf aufgrund von Schwangerschaft oder der Mehrbedarf aufgrund kostenaufwändiger Ernährung in Betracht. Ebenso gibt es den Mehrbedarf für behinderte Menschen.
Die Höhe der Zahlung für einen Mehrbedarf hängt prozentual vom entsprechenden Regelbedarf ab. Erhöht sich der Regelbedarf, so erhöht sich auch der Anspruch auf Mehrbedarf. Die Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2024 führte somit auch zu einer Erhöhung der Bürgergel Mehrbedarfe 2024.
Beispielrechnung für Bürgergeld Mehrbedarfe 2026
Mehrbedarf Schwangerschaft 2026
Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft beträgt 17 Prozent des Regelbedarfs. Für eine mit einem Partner zusammenlebende Frau bedeutet dies einen Mehrbedarf von 86 Euro. Dem Paar stehen also insgesamt 1098 Euro zur Verfügung; plus Zahlungen für die Wohnungs- und Heizkosten.
Mehrbedarf Behinderung 2026
Beim Vorliegen einer Behinderung besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung in Höhe von 35 Prozent. Liegt bei einem Partner eine Behinderung vor, erhält er 2026 177 Euro Mehrbedarfszuschlag. Dem Paar stehen somit insgesamt 1189 Euro zur Verfügung; wiederum plus Zahlungen für die Heiz- und Wohnungskosten.
Bürgergeld Tabelle 2026
Die Bürgergeld Tabelle 2026 ist auf folgender Seite veröffentlicht: Bürgergeld Tabelle 2026


