Ab Oktober reichen die laufenden Beitragseinnahmen der Pflegekassen nicht mehr aus, um alle Leistungen zu finanzieren. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat deshalb im Bundestag ein „Spargesetz 2“ und zusätzliches Geld aus dem Bundeshaushalt angekündigt (Deutsches Ärzteblatt). Für Haushalte mit knappem Budget geht es um höhere Zuzahlungen, Pflegebeiträge und die Stabilität der Kassenbeiträge 2027.
Das erste Sparpaket reicht nicht aus
Erst im Juli hatten Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) verabschiedet. Damit sollen die Krankenkassen 2027 um mehrere Milliarden Euro entlastet werden. Nun ist klar, dass dieses Paket nicht das letzte Wort ist. In seiner ersten Regierungsbefragung am 23. September sprach Linnemann von offenen Posten, den sogenannten „Restanten“, die noch geregelt werden müssen.
Dahinter stehen vor allem Zusagen, mit denen die Bundesregierung im Sommer die Zustimmung der Länder gesichert hatte. Linnemanns Vorgängerin Nina Warken, die inzwischen ins Kanzleramt gewechselt ist, hatte den Ländern 450 Millionen Euro zusätzlich für Krankenhäuser und 100 Millionen Euro für Universitätskliniken in Aussicht gestellt. Hinzu kommen Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung, die es nicht mehr in das erste Gesetz geschafft hatten. Diese Ausgaben sollen nach Linnemanns Worten sauber gegenfinanziert werden, damit das Ziel stabiler Beiträge nicht gefährdet wird. Der Rahmen dafür ist ein zweites Spargesetz.
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Bürger & Geld auf Google News folgenWas das beschlossene Sparpaket bereits festlegt
Wer wissen will, was das Spargesetz 2 ergänzt, muss den bereits geltenden Rahmen kennen. Das erste Paket bremst Ausgaben bei Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmaindustrie. Es trifft aber auch die Versicherten direkt.
Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt ab 2027: Statt mindestens 5 und höchstens 10 Euro werden künftig mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro fällig. Eine ursprünglich geplante jährliche Anpassung dieser Beträge wurde im parlamentarischen Verfahren gestrichen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird ab 2028 eingeschränkt. Ausgenommen bleiben unter anderem Partner, die Kinder unter zwölf Jahren betreuen. Zudem steigen die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze 2027 einmalig um zusätzlich 300 Euro im Monat, was vor allem Gutverdienende belastet.
Was höhere Zuzahlungen für Grundsicherungsbeziehende konkret bedeuten
Für Menschen im Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, und in der Sozialhilfe ist die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V entscheidend. Als Einkommen zählt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1, wie das Bundesgesundheitsministerium in seinen Zuzahlungsregelungen erläutert. Beim aktuellen Regelsatz von 563 Euro ergibt das eine jährliche Grenze von 135,12 Euro, bei schwerwiegend chronisch Kranken von 67,56 Euro. Der Regelsatz für 2027 steht noch nicht fest, damit auch nicht die genaue Grenze für das kommende Jahr.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung: Eine alleinstehende Frau im Grundsicherungsbezug braucht jeden Monat zwei Medikamente, eines mit einem Apothekenpreis von 45 Euro, eines für 190 Euro. Bisher zahlt sie dafür 5 plus 10 Euro, also 15 Euro im Monat. Nach neuem Recht sind es 7,50 plus 15 Euro, also 22,50 Euro. Ohne anerkannte chronische Erkrankung erreicht sie die Belastungsgrenze nicht mehr erst im Herbst, sondern bereits nach etwa einem halben Jahr. Die maximale Jahresbelastung bleibt gleich, doch das Geld fehlt früher im Jahr, und eine Befreiung gibt es nur auf Antrag mit gesammelten Quittungen.
Pflegeversicherung braucht erneut Geld vom Bund
Deutlich drängender ist die Lage in der Pflege. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands lief im ersten Halbjahr 2026 ein Defizit von 770 Millionen Euro auf. Bis Jahresende fehlen trotz eines Bundesdarlehens von 3,2 Milliarden Euro voraussichtlich weitere rund 500 Millionen Euro. Linnemann räumte ein, dass das bisherige Geld nicht genügt: „Es werden einige Hundert Millionen fehlen.“ Gesundheits- und Finanzministerium prüfen derzeit eine weitere kurzfristige Stützung.
Für 2027 sieht die Lage noch ernster aus. Der Minister bezifferte das erwartete Defizit der sozialen Pflegeversicherung auf rund acht Milliarden Euro. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 ist eine Fortsetzung des Darlehens bisher nicht vorgesehen.
Pflegereform soll am 30. September ins Kabinett
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) war bereits mehrfach verschoben worden, auch die Kabinettssitzungen am 2., 16. und 23. September fanden ohne den Entwurf statt. Linnemann bestätigte nun den 30. September als neuen Termin. Er will das Konzept seiner Vorgängerin weitgehend übernehmen, in einem Punkt aber abweichen: Die zunächst geplante Kürzung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige soll entfallen.
Im bisherigen Entwurf war unter anderem vorgesehen, den Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,2 auf 4,3 Prozent anzuheben und die Tariftreue in der Pflege befristet auszusetzen. Wie viel davon im Kabinettsentwurf erhalten bleibt, ist offen. Die AOK dokumentiert den Verfahrensstand des PNOG fortlaufend. Parallel will Linnemann im Oktober eine Strukturkommission Pflege einsetzen, die bis März 2027 Vorschläge für eine langfristige Finanzierung vorlegen soll.
Die wichtigsten Termine im Überblick
| Datum | Vorgang | Bedeutung |
|---|---|---|
| 10. Juli 2026 | Bundestag und Bundesrat billigen das GKV-Spargesetz | Höhere Zuzahlungen und Einschnitte bei der Familienversicherung beschlossen |
| 30. September 2026 | Geplanter Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz | Weichenstellung für Pflegebeiträge und Leistungen 2027 |
| Oktober 2026 | Pflegekassen-Einnahmen reichen laut GKV-Spitzenverband nicht mehr aus | Zusätzliches Bundesgeld nötig |
| 12. Oktober 2026 | Anhörung zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 im Bundestag | Relevant auch für die Regelsatz-Fortschreibung 2027 |
| Mitte Oktober 2026 | Tagung des Schätzerkreises | Grundlage für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 |
| 1. Januar 2027 | Neue Zuzahlungen von 7,50 bis 15 Euro | Belastungsgrenze wird früher erreicht |
| 1. Januar 2028 | Beitragszuschlag für familienversicherte Ehepartner | Betrifft nicht mehr frei mitversicherte Partner |
| März 2027 | Ergebnisse der Strukturkommission Pflege | Grundlage für eine größere Pflegereform |
Warum der Oktober zum entscheidenden Monat wird
Mitte Oktober legt der Schätzerkreis fest, wie viel Geld die Krankenkassen 2027 voraussichtlich benötigen. Daraus ergibt sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Bis dahin muss die Regierung zeigen, dass die zusätzlichen Zusagen an Länder und Kliniken finanziert sind. Laut Berichten fehlen den Kassen trotz des ersten Sparpakets weiterhin Milliardenbeträge.
Für Menschen im Grundsicherungsbezug trägt das Jobcenter die Kranken- und Pflegebeiträge. Ein steigender Zusatzbeitrag trifft sie daher nicht direkt über die Leistung. Anders sieht es bei Aufstockenden mit eigenem Arbeitseinkommen aus, bei denen höhere Beiträge das Nettoeinkommen und damit die Leistungsberechnung beeinflussen. Zuzahlungen in der Apotheke müssen dagegen alle Versicherten aus dem Regelsatz tragen.
Häufige Fragen zum Spargesetz 2
Was ist das Spargesetz 2 genau?
Es handelt sich bisher um eine politische Ankündigung, nicht um einen vorliegenden Gesetzentwurf. Gesundheitsminister Linnemann will damit Zusagen an die Länder, etwa zusätzliche Mittel für Krankenhäuser und Universitätskliniken, sowie Regelungen zur Psychotherapie gegenfinanzieren, damit die Krankenkassenbeiträge 2027 stabil bleiben.
Ab wann gelten die höheren Zuzahlungen für Medikamente?
Die neuen Zuzahlungen von mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro je Medikament gelten ab dem 1. Januar 2027. Sie sind Teil des bereits beschlossenen ersten Spargesetzes. Die Belastungsgrenze von zwei Prozent beziehungsweise einem Prozent bei chronisch Kranken bleibt bestehen.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze im Grundsicherungsgeld?
Maßgeblich ist der Regelbedarf der Stufe 1 für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Bei 563 Euro im Monat liegt die Grenze 2026 bei 135,12 Euro im Jahr, für schwerwiegend chronisch Kranke bei 67,56 Euro. Für 2027 hängt der Wert vom neuen Regelsatz ab, der noch nicht festgelegt ist.
Werden pflegende Angehörige bei der Rente benachteiligt?
Nach aktuellem Stand nicht. Linnemann hat erklärt, dass die im ursprünglichen Entwurf geplante Kürzung der Rentenansprüche für pflegende Angehörige nicht umgesetzt werden soll. Verbindlich wird das erst mit dem Kabinettsentwurf und dem anschließenden Beschluss im Bundestag.
Einschätzung der Redaktion
Das Spargesetz 2 zeigt, wie brüchig die Finanzplanung im Gesundheitswesen geworden ist. Kaum ist ein Milliardenpaket verabschiedet, folgt bereits der Nachschlag, und die Pflegeversicherung überlebt das Jahr nur mit weiteren Bundesmitteln. Für Menschen mit kleinem Einkommen ist das keine abstrakte Haushaltsfrage. Höhere Zuzahlungen treffen sie früher im Jahr, während der Regelsatz seit 2024 bei 563 Euro stagniert und auch für 2027 keine nennenswerte Erhöhung absehbar ist. Die Belastungsgrenze schützt zwar vor unbegrenzten Kosten, verlangt aber Bürokratie, die gerade kranke und ältere Menschen häufig nicht bewältigen. Solange der Bund die Krankenversicherungsbeiträge für Grundsicherungsbeziehende weiterhin nicht kostendeckend bezahlt und versicherungsfremde Leistungen aus Beitragsgeldern finanziert werden, bleibt jedes Sparpaket eine Verschiebung von Lasten auf die Versicherten. Die angekündigte Pflegekommission ist sinnvoll, darf aber nicht zum Instrument werden, notwendige Entscheidungen erneut aufzuschieben.