Pflegereform vor erster Lesung am 5. November: SPD will Eigenanteile begrenzen

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Im ersten Jahr im Pflegeheim lag die monatliche Selbstbeteiligung Ende September im Bundesschnitt bei 3.719 Euro, wie Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zeigen. Für viele Familien übersteigt das Rente und Ersparnisse. Genau dort setzt die SPD-Fraktion an, bevor der Bundestag die Pflegereform am 5. November erstmals berät.

Pflegereform: Diese Änderungen verlangt die SPD-Fraktion

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat am 22. Oktober Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) angekündigt. Die Finanzprobleme der Pflegeversicherung dürften nicht „einseitig auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“ gelöst werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Pantazis nennt vier Ziele. Die finanzielle Eigenbelastung soll wirksam begrenzt werden. Wichtige Pflegeleistungen sollen erhalten bleiben. Die Kommunen sollen bei der Hilfe zur Pflege dauerhaft weniger zahlen müssen. Und zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung soll es einen gerechten finanziellen Ausgleich geben.

Konkrete Beträge oder Änderungsanträge hat die Fraktion bislang nicht vorgelegt (Stand: 24. Oktober 2026). Gewicht hat die Ankündigung trotzdem. Pantazis ist Obmann der SPD im Gesundheitsausschuss, der den Entwurf nach der ersten Lesung federführend berät. Dort werden die Änderungen verhandelt.

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Beim Ausgleich mit der privaten Versicherung verweist Pantazis auf die Expertenkommission, die das Kabinett Mitte Oktober eingesetzt hat. Sie soll ausdrücklich prüfen, welche sozialen Ausgleichsmechanismen verfassungsrechtlich möglich sind. Erste Vorschläge werden für Ende Januar 2027 erwartet. Für die Heimbewohner, die heute zahlen, kommt das spät.

Was der Kabinettsentwurf zur Pflegereform vorsieht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September beschlossen. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Defizit der Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro, so das Bundesgesundheitsministerium.

Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben. Mehr Geld soll über eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, einen höheren Zuschlag für Kinderlose und Änderungen bei mitversicherten Ehepartnern und Minijobs hereinkommen, wie der Deutsche Bundestag zusammenfasst. Auf der Leistungsseite plant die Regierung eine fachliche Pflegebegleitung vor Ort, ein Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2 und ein Überbrückungsbudget für den Fall, dass pflegende Angehörige ausfallen. Für Familien mit pflegebedürftigen Kindern bringt das Sozialraumbudget mehr Geld, die Verhinderungspflege soll aber entfallen.

Einen Deckel für die Eigenanteile im Heim enthält der Entwurf nicht. Die Bundesregierung fordert stattdessen die Länder auf, mehr Investitionskosten zu übernehmen. Diese Kosten zahlen Heimbewohner bisher selbst, im Schnitt 532 Euro im Monat. In Nordrhein-Westfalen sind es 657 Euro, in Sachsen-Anhalt 331 Euro.

Länder wollen den Eigenanteil bei 1.500 Euro deckeln

Die Ministerpräsidentinnen Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) und Anke Rehlinger (Saarland) gehen weiter als die Bundestagsfraktion. In einem Sechs-Punkte-Papier für die Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Oktober forderten sie, den pflegebedingten Eigenanteil im Heim auf 1.500 Euro im Monat zu begrenzen. Was darüber liegt, soll die Pflegeversicherung tragen. Die nach Wohndauer steigenden Zuschläge der Pflegekasse sollen auf den verbleibenden Betrag weiter voll angerechnet werden.

Die beiden Länder rechnen mit Mehrkosten von 600 Millionen Euro im Jahr für die Länder, vor allem weil die ursprünglich geplante jährliche Anpassung der Pflegeleistungen gestrichen wurde. Sie verlangen außerdem, dass der Bund der Pflegeversicherung die Corona-Ausgaben erstattet und den Bundeszuschuss nicht kürzt. Einen Beschluss fasste die Ministerpräsidentenkonferenz dazu nicht. Niedersachsens Regierungschef Olaf Lies sagte danach, die Kosten machten den Menschen Angst, und es müsse Grenzen des Bezahlbaren geben.

Beispielrechnung: So würde ein Deckel im Heim wirken

Angenommen, eine Pflegeeinrichtung berechnet einen pflegebedingten Eigenanteil von 1.900 Euro im Monat. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse heute 15 Prozent davon. Die Bewohnerin zahlt also 1.615 Euro. Mit einem Deckel von 1.500 Euro und dem gleichen Zuschlag wären es 1.275 Euro, also 340 Euro weniger im Monat.

Im dritten Jahr steigt der Zuschlag auf 50 Prozent. Ohne Deckel blieben 950 Euro, mit Deckel 750 Euro. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen in beiden Fällen dazu, denn der Deckel würde nur den Pflegeanteil betreffen. Die Rechnung zeigt den Vorschlag der Länder, nicht den aktuellen Gesetzentwurf.

Pflegereform im Zeitplan: Diese Termine stehen fest

Die Grünen fordern ebenfalls einen Pflegedeckel und wollen die geplante Streichung der Verhinderungspflege zurücknehmen. Der Deutsche Städtetag kritisiert, dass die Kommunen schon heute mehr als fünf Milliarden Euro im Jahr für die Hilfe zur Pflege ausgeben und durch den Entwurf zusätzlich belastet werden.

TerminSchritt im Verfahren
30. September 2026Kabinettsbeschluss (erfolgt)
5. November 2026Erste Lesung im Bundestag, 60 Minuten
20. November 2026Erster Durchgang im Bundesrat (geplant)
11. oder 25. November 2026Anhörung im Gesundheitsausschuss (geplant)
11. Dezember 2026Zweite und dritte Lesung (geplant)
18. Dezember 2026Zweiter Durchgang im Bundesrat (geplant)
1. Januar 2027Inkrafttreten des Hauptteils (geplant)

Bis auf die erste Lesung sind die Termine nicht amtlich bestätigt (Stand: 24. Oktober 2026). Welche Schritte Pflegebedürftige vor dem Jahreswechsel prüfen können, hat die Redaktion in einer Übersicht zur Pflegereform 2027 zusammengestellt.

Häufige Fragen zur Pflegereform

Wann tritt die Pflegereform in Kraft?

Nach dem Plan der Bundesregierung soll der größte Teil am 1. Januar 2027 gelten, einzelne Regelungen ab 1. Januar 2028. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat bis Mitte Dezember zustimmen. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt das bisherige Recht.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim derzeit?

Im ersten Aufenthaltsjahr lag die gesamte Selbstbeteiligung Ende September im Bundesschnitt bei 3.719 Euro im Monat. Darin stecken der Pflegeanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Mit längerer Wohndauer sinkt der Pflegeanteil durch die Zuschläge der Pflegekasse.

Wer zahlt, wenn Rente und Vermögen für das Pflegeheim nicht reichen?

Dann springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Kinder werden nur herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Die Kosten dafür tragen die Kommunen, weshalb sie eine Begrenzung der Eigenanteile unterstützen.

Was ändert sich beim Pflegebeitrag für Kinderlose?

Laut Entwurf steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozentpunkte. Der allgemeine Beitragssatz von 3,6 Prozent bleibt unverändert. Beschlossen ist die Erhöhung noch nicht.

Einschätzung der Redaktion

Die SPD-Fraktion sagt richtig, wo das Problem liegt, bleibt bei der Lösung aber vage. Wer Eigenanteile „wirksam begrenzen“ will, muss einen Betrag nennen und sagen, wer ihn bezahlt. Die Länder haben das mit ihren 1.500 Euro getan, blenden aber ihren eigenen Anteil bei den Investitionskosten aus. Beides zusammen ergibt ein ehrliches Bild: Ein Deckel kostet Geld, und Bund, Länder und Beitragszahler müssen sich die Rechnung teilen. Den Heimbewohnern hilft es wenig, wenn die Frage bis zur Kommission im Januar vertagt wird. Der Gesundheitsausschuss hat bis Dezember Zeit, wenigstens einen ersten Schritt festzuschreiben.

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