„Das Bürgergeld ist gescheitert“, erklärte vor einem Jahr Marc Biadacz, CDU-Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Weiter führte er gegenüber der „Welt am Sonntag“ aus: „Die Menschen müssen stärker motiviert werden, zu arbeiten. Das Gegenteil ist aber der Fall, weil weitreichende Sanktionen fehlen.“
Und die Diskussion hält an.
Stimmt das aber wirklich? Ist das Bürgergeld gescheitert? Wenn man im Bundestag auf der Oppositionsbank sitzt, ist es leicht, die Regierung zu kritisieren. CDU-Politiker fordern immer wieder eine Arbeitspflicht für Bezieher von Bürgergeld. Doch was hat es mit der Eingangs zitierten Aussage auf sich? Lesen Sie weiter….
Bedürftige motivieren- aber wie?
Das Bürgergeld soll gescheitert sein, so die Auffassung der CDU. Wir halten diese Aussage für falsch. Sie zeugt von einem falschen Verständnis der Intention des Bürgergeld Gesetzes.
Sehr viele Politiker aus den Reihen der CDU fordern Arbeitspflicht, mehr Sanktionen und andere Einschränkungen für Bezieher von Bürgergeld. Bidarcz will Leistungsbezieher mit Sanktionen zur Arbeit motivieren. Ob das der richtige Weg ist? Motivation durch Strafe?
Sanktionen gibt es beim Bürgergeld nicht mehr. Der Begriff wurde durch den Begriff Leistungsminderung ersetzt. Wer nicht mitwirkt, dem kann das Jobcenter nach wie vor die Bürgergeld Leistungen kürzen, bis zu 30 Prozent des Regelsatzes. Leistungsminderungen spielen eine Rolle bei Meldeversäumnissen oder bei sonstigen Pflichtverletzungen.
Stärker Kürzungen als 30 Prozent des Regelsatzes sind nicht zulässig. Das steht ausdrücklich im Bürgergeld Gesetz. Das galt aber auch schon zu Hartz IV Zeiten, und zwar aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Das oberste deutsche Gericht hatte mit Urteil vom 5. November 2019, Aktenzeichen 1 BvL 7/16, festgestellt, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, ist wenn Minderungen die Höhe von 30 Prozent übersteigen oder gar komplett gestrichen werden.
CDU will Vermittlungsvorrang wieder auf das Trapez bringen
Marc Biadacz, CDU, will die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs beim Bürgergeld wieder rückgängig machen. Er vertritt die Auffassung, dass dann wieder mehr Menschen in Arbeit kämen.
Der – nunmehr abgeschaffte – Vermittlungsvorrang besagte, dass das Jobcenter Betroffene in jede Arbeit vermitteln konnten. Dies war jedoch nicht nachhaltig. Eine dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ließ sich so für Langzeitarbeitslose nicht erreichen. Das Bürgergeld Gesetz setzt hingegen mehr auf Aus- und Weiterbildung.
Was die CDU übersieht
Die CDU scheint die Tatsache vergessen zu haben, dass 60 Prozent der Langzeitarbeitslosen keine Ausbildung haben. Hier kann nur Qualifizierung helfen, damit nachhaltige Perspektiven. Geschaffen werden.
Fazit: das Bürgergeld ist nicht gescheitert
Das Bürgergeld ist der richtige Weg, um bedürftigen Langzeitarbeitslosen zu helfen und sie wieder in Arbeit zu vermitteln, und zwar nachhaltig in Arbeit.
Doch der Weg muss nunmehr konsequent bestritten werden. Es müssen ausreichend finanzielle Mittel bereitgestellt werden, damit die Jobcenter den Willen des Gesetzgebers auch umsetzen können. Weiterbildung und Fortbildung kostet Geld. Das muss auch der Finanzminister berücksichtigen, wenn er den Haushaltsplan für das kommende Jahr 2024 aufstellt.
Liebe Leser und Leserinnen, was ist Ihre Meinung? Ist das Bürgergeld gescheitert? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!