
Kein Bürgergeld mehr: Neue Regeln für Ukrainer ab April 2025 – Weniger Sozialleistungen für Geflüchtete
Seit dem 1. April 2025 erhalten neu aus der Ukraine geflüchtete Menschen in Deutschland kein Bürgergeld mehr, sondern nur Asylbewerberleistungen. Diese Änderung betrifft ausschließlich Ukrainerinnen und Ukrainer, die ab diesem Stichtag ins Land gekommen sind – für alle zuvor Eingereisten bleibt das Bürgergeld bestehen. Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!










































































